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Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung
Herausgeber: Der Senator für Finanzen - Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
13. Jahrgang Berlin, den 4. Juli 1963 Nummer 40
INHALT
B. Gesetze und Verordnungen
20. 6. 1963 Gesetz zur Übernahme des Gesetzes zur Einschränkung des 8 7 b des Einkommensteuergesetzes ... 829
20. 6. 1963. Gesetz zur Übernahme des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ........'... 830
Abkürzungen : StZBl. Bın: = Steuer- und Zollblatt für Berlin, GVBl. = Gesetz- und. Verordnungsblatt für Berlin, BGBl. = Bundes-
gesetzblatt, BStBl. = Bundessteuerblatt, BFH = “Bundesfinanzhof, OVG Bin. = Oberverwaltungsgericht Berlin, VG Bin. = Verwaltungs-
gericht Berlin, MinBlFin. = Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen, EFG = Entscheidungen der Finanzgerichte, NIW =
f Neue Juristische Wochenschrift
B. Gesetze und Verordnungen
Gesetz 1. In 87b wird der folgende Absatz 7 angefügt:
ZUF Mt a des 7b „(7) Bei Gebäuden sowie bei Zubauten, Ausbauten
% 5 ? und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmi-
Vom 20. Juni 1963. gung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. April
(StZBIl. Berlin 1963 8. 829) 1964 gestellt worden ist, sind an Stelle der Absätze 1
bis 6 die Vorschriften des $ 54 anzuwenden. Das gilt
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: nicht für Gebäude sowie für Zubauten, Ausbauten und
Umbauten, die in Berlin (West) errichtet worden sind.“
ArtikelI
Das Gesetz zur Einschränkung des 8 7 b des Einkommen- 2. Hinter $ 53 wird der folgende $ 54 eingefügt:
steuergesetzes vom 16. Mai 1963 (BGBl. I S. 319) - Anlage — ;
findet in Berlin Anwendung. „S 54
} Schlußvorschriften
ATUKCET. - P (Sondervorschriften für Wohngebäude,
Der Wortlaut- von Verwaltungsvorschriften, die auf bei denen der Antrag auf Baugenehmigung
Grund des in Artikel I genannten Gesetzes erlassen werden, nach dem 9. Oktober 1962 ?
wird im Steuer- und Zollblatt für Berlin von dem zuständi- und vor dem 1. April 1964 gestellt worden ist)
gen Mitglied des Senats veröffentlicht.
(1) Bei Eigenheimen, Eigensiedlungen und eigen-
Artikel III genutzten Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag
Dieses Geset it der Anlage tritt mit Wirkung vom auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und
22 Mas 1963 in Kraft S g vor dem 1. April1964 gestellt worden ist und die zu
) mehr als 66% vom Hundert Wohnzwecken dienen,
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. können abweichend von $ 7 im Jahr der Fertigstellung
N . und in dem darauffolgenden Jahr auf Antrag jeweils
Der Regierende Bürgermeister bis zu 7,5 vom Hundert der Herstellungskosten abge-
Albertz setzt werden. Ferner können in den darauffolgenden
Bü ist acht Jahren an Stelle der nach $ 7 zu bemessenden
ÜrAerMEIStEF Absetzung für Abnutzung jeweils bis zu 4 vom Hun-
ı) GVBl. S. 621. dert der Herstellungskosten abgesetzt werden. Nach
Ablauf dieser acht Jahre bemessen sich die Absetzun-
Anlage gen für Abnutzung nach dem dann noch vorhandenen
(BGBl. I S. 319) Restwert und der Restnutzungsdauer. Die Sätze 1 bis 3
. “Gesetz . sind auf den Teil der Herstellungskosten, der 120 000
zur Einschränkung des 8 7 b des Einkommensteuergesetzes. Deutsche Merk übersfeiet: Nicht anzuwenden
Vom 16. Mai 1963. (2) Bei Kaufeigenheimen, Trägerkleinsiedlungen
x Ss und Kaufeigentumswohnungen sind die Vorschriften
a CO Ga t Zn ra Zustimmung des Bundesrates des Absatzes 1 mit der Maßgabe entsprechend anzu-
AS FOIRENde GESETZ NESCHIHSSEN: wenden, daß die erhöhten Absetzungen bis zur Höhe
‚ Artikel 1 von 7,5 vom Hundert der Herstellungskosten vom Bau-
. . . S herrn, im übrigen vom Ersterwerber in Anspruch ge-
IS OT EN IS OST fol nommen werden können. Für den Ersterwerber treten
N er A CBUNAESSESSLZUE TS. + 8 an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungs-
BEINE kosten und an die Stelle des Jahres der Fertigstellung
*) GVBl. S. 1251; StZBl. Bln. 1961 8. 999 das Jahr des Ersterwerbs.
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