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Volume Nummer 3, 18. Januar 1963

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

2U Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang Nr.3 18, Januar 1963 
1. Im Abschnitt V auf der zweiten Seite der Lohnsteuer- der Lohnsteuerkarte getrennt von besonders kenntlich 
karte 1962 ist der Zeitraum anzugeben, für den der zu machenden anderen Arbeitslohn und der davon ein- 
Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 1962 dem Arbeit- behaltenen Lohnsteuer und Kirchensteuer zu beschei- 
geber etwa schuldhaft nicht vorgelegt hat. nigen. 
In Abschnitt VI Spalte 3 der Lohnsteuerkarte ist der 5 In Abschnitt VI Spalte 6 der Lohnsteuerkarte ist 
Gesamtbetrag des Bruttoarbeitslohns (einschließlich außer der Steuernummer die vollständige Anschrift des 
des Werts der Sachbezüge) zu bescheinigen, den der Arbeitgebers anzugeben. Firmenstempel sind gege- 
Arbeitnehmer während der Beschäftigung im Kalender- benenfalls zu ergänzen. 
jahr 1062 bezogen hat, und zwar 6. In Abschnitt VI letzte Zeile der Lohnsteuerkarte sind 
a) unter Buchstabe a der Bruttoarbeitslohn ohne die die Lohnsteuer und Kirchensteuer zu bescheinigen, die 
sonstigen Bezüge, die zu mehreren Kalenderjahren der Arbeitgeber für das Kalenderjahr 1962 beim Lohn- 
gehören ($ 35 Abs. 2 LStDV), ohne die ermäßigt steuer-Jahresausgleich erstattet oder gegen Steuer- 
besteuerten Erfindervergütungen und ohne den beträge des Arbeitnehmers für Lohnzahlungszeiträume, 
Arbeitslohn, der etwa auf Grund besonderer Rege- die nach dem 31. Dezember 1962 enden, aufgerechnet 
lungen ermäßigt besteuert worden ist, aber ein- hat. Der erstattete oder aufgerechnete Betrag ist bei 
schließlich der etwa gewährten Weihnachtszuwen- den Angaben in den Spalten 4 und 5 auf den vorher- 
dungen (Neujahrszuwendungen) und ohne Abzug gehenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung nicht 
des Weihnachts-Freibetrags, abzuziehen. Auch sind bei den Angaben in den Spal- 
: z : ten 4 und 5 der vorhergehenden Zeilen die Lohnsteuer 
= ae eg und Kirchensteuer nicht abzuziehen, die der Arbeit- 
besteuerten Erfindervergütungen und der Arbeits- geber Dein TOMETUEr JaNresausgicich für das Dulen: 
lohn, der etwa auf Grund besonderer Regelungen derjahr 1961 mit Steuerbeträgen für Lohnzahlungszeit- 
erm8. ßigt besteuert worden ist räume aufgerechnet oder erstattet hat, die nach dem 
- 31. Dezember 1961 geendet haben. 
Bruttoarbeitslohn ist die Summe der Lohnbeträge, die N x 
im Laufe des Kalenderjahrs 1962 der Lohnsteuerberech- _ (2) Der Arbeitgeber soll am Schluß des Abschnitts VI 
nung zugrunde zu legen waren. Etwa auf der Lohn- der Lohnsteuerkarte 1962 dem Vordruck entsprechend die 
steuerkarte eingetragene steuerfreie Beträge dürfen Merkmale der Lohnsteuerkarte 1963 eintragen. Das gilt 
nicht abgezogen, etwa eingetragene Hinzurechnungs- nicht, wenn ihm der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte für 
beträge nicht hinzugerechnet werden. Auch bei Netto- das Kalenderjahr 1963 nicht vorgelegt hat, z. B. weil das 
lohnzahlungen ist‘ der Bruttoarbeitslohn anzugeben, Dienstverhältnis am 31. Dezember 1962 geendet und der 
d. h. der Nettolohn zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 1963 deshalb schon dem 
Lohnabzüge. neuen Arbeitgeber vorgelegt hat. 
Es sind nicht anzugeben: (3) Sofern Arbeitgeber ihre Lohnkonten ($ 31 LStDV) 
aa) die Beträge, die auf Grund ausdrücklicher Anordnung im Durchschreibeverfahren führen, können sie als 
nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Lohnsteuerbescheinigung die Durchschrift des Lohnkontos 
oder als steuerfrei bezeicnnet sind (z. B. die nach an die zweite Seite der Lohnsteuerkarte 1962 ankleben, 
8 6 StErlG 1962 gezahlten Zulagen für Arbeit- wenn die Durchschrift alle Angaben enthält, die in der 
nehmer in Berlin (West), steuerfreier Reisekosten- Lohnsteuerbescheinigung verlangt werden. Das gleiche gilt 
ersatz und Auslagenersatz, steuerfreie Umzugs- für maschinell angefertigte Lohnsteuerbescheinigungen, die 
kostenvergütungen, Auslösungen und Jubiläums- im Zusammenhang mit einem maschinellen Lohnabrech- 
geschenke, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, nungsverfahren hergestellt werden. Ist für Arbeitnehmer 
Feiertags- und Nachtarbeit sowie Prämien für ein Lohnzettel auszuschreiben (Abschnitt 4), So kann ein 
Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei Doppel des Lohnzettels als Lohnsteuerbescheinigung an die 
sind, usw.), zweite Seite der Lohnsteuerkarte 1962 angeklebt werden. 
bb‘ die Bezüge, für die die Erhebung der Lohnsteuer 
mit einem Pauschbetrag davon abhängig gemacht 3. Besondere Lohnsteuerbescheinigungen 
worden ist, daß die Bezüge und die darauf ent- (Lohnsteuerüberweisungsblätter) 
fallende Lohnsteuer beim Lohnsteuer-Jahresaus- (1) Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung im 
gleich und bei einer Veranlagung zur Einkommen- Aryschnitt VI der Lohnsteuerkarte 1962 ausnahmsweise 
steuer außer Betracht bleiben. nicht ausgeschrieben, so hat er eine besondere Lohnsteuer- 
z bescheinigung (Lohnsteuerüberweisungsblatt) auszuschrei- 
Im Abschnitt VI Spalte 4 und 5 der Lohnsteuerkarte pen. Für die Ausschreibung gelten die Bestimmungen im 
sind jeweils die Lohnsteuer und Kirchensteuer zu be- Abschnitt 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 sinngemäß 
scheinigen, die der Arbeitgeber während der Beschäf- ; 7 f 
tigung des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 1962 von (2) Lohnsteuerüberweisungsblätter sind nur. ausnahms- 
dessen Arbeitslohn einbehalten hat, und zwar: weise auszuschreiben. Diese Ausnahme trifft u. a. zu 
a) unter Buchstabe a jeweils die Lohnsteuer und 1. für Arbeitnehmer, die es unterlassen haben, ihre Lohn- 
Kirchensteuer, die von dem in Spalte 3 Buchstabe a steuerkarte 1962 dem Arbeitgeber auszuhändigen ($ 37 
der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Brutto- LStDV), 
arbeitslohn einbehalten worden ist, 2. für die im Ausland wohnhaften Beamten (8 38 LStDV) 
b) unter Buchstabe bb jeweils die Lohnsteuer und und für die nach $ 40 LStDV beschränkt steuerpflich- 
Kirchensteuer, die von dem in Spalte 3 Buchstabe b tigen Arbeitnehmer, für die keine Lohnsteuerkarten 
der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Arbeits- ausgeschrieben worden sind, 
John einbehalten worden ist, 3. für Aushilfskräfte, deren Dienstverhältnis nur kurze 
Zu den vorstehenden Nummern 2? und 3: Zeit dauert, wenn das Finanzamt gestattet hat, von der 
Reicht der in den Spalten 3 bis 5 der Lohnsteuer- Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigungen auf der 
bescheinigung vorgesehene Raum für die verlangten Lohnsteuerkarte 1962 jeweils’ nach Beendigung des 
Angaben nicht aus, so sind diese Angaben auf einem Dienstverhältnisses abzusehen ($ 47 Abs. 3 LStDV), 
besonderen Zettel zu machen, der an die Lohnsteuer- „ für die Fälle, in denen der Arbeitgeber für einen vor 
bescheinigung anzukleben ist dem 31. Dezember 1962 ausgeschiedenen Arbeitnehmer 
7 G ; n die Lohnsteuerbescheinigung auf der zweiten Seite der 
Der Arbeitslohn aus Berlin (West) im Sinn des $ 2 Lohnsteuerkarte 1962 entgegen seiner Verpflichtung 
Ziff. 4 des Steuererleichterungsgesetzes 1962 vom nicht ausgeschrieben hat. 
26. Juli 1962 (BGBl. I S. 501/GVBl. S. 890 / StZBl. ne 
Bin. 1962 S. 1493), von dem die ermäßigte Lohnsteuer (3) Für Arbeitnehmer, für die ein Lohnkonto nicht ge- 
zu erheben war, und die davon einbehaltene Lohnsteuer führt zu werden brauchte, weil keine Lohnsteuer oder 
und Kirchensteuer sind in Abschnitt VI Spalten 3 bis 5 Kirchensteuer einzubehalten war und: der Arbeitslohn 
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