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Volume Nummer 28, 3. Mai 1963

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

Gew Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang Nr. 28 3. Mai 1963 
(4) Wird die Kreditgewinnabgabeschuld abgelöst, so ist und Tilgungsleistungen der Kreditgewinnabgabe angerechnet. 
nach $ 15 Abs. 1. der 1. AbgabenDV-LA der Ablösungsbetrag Dieser Anrechnungsanspruch (oder Erstattungsanspruch, falls 
bei der Einkommensteuer und bei der Körperschäftsteuer nicht sich bei der Errechnung der Kreditgewinnabgahe keine Kre- 
abzugsfähig, wenn eine Vollablösung oder eine Teilablösung ditgewinnabgabeschuld ergibt) ist in der ersten nach dem 
(82 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der 1. AbgabenDV-LA) gegeben ist. Inkrafttreten des LAG aufgestellten Bilanz zu aktivieren. Die 
Liegt eine Ratenablösung ($2 Abs. l Nr. 3 der 1. Abgaben- Aktivierung muß grundsätzlich gewinnerhöhend vorgenom- 
DV-LA) vor, so ist nach $15 Abs. 2 der 1. AbgabenDV-LA men werden, soweit die anzurechnenden Zinsen und Tilgungs- 
der Betrag als Betriebsausgaben — ‚gegebenenfalls Sonder- beträge in früheren VZ gewinnmindernd (als Betriebsaus- 
ausgaben (Absatz 5) — abzugsfähig, um den der Ablösungs- gaben) behandelt worden sind: im übrigen geschieht sie erfolgs- 
betrag die Summe der in die Ablösung einbezogenen Tilgungs- neutral. Dabei ist jedoch auch die Vorschrift des 8 211 Abs. 3 
beträge übersteigt. (Die Tilgungsbeträge sind an Hand des Satz 3 LAG zu beachten. Es soll danach für den Fall, daß die 
Tilgungsplans der KGA in Tz.128 des 2. KGA-Sammel- bisher auf Grund des $ 26, Abs. 2 SHG zum Abzug zugelas- 
erlasses — BStBl 1954 I S. 350;’LA-Kartei, Karte 2 zu 8175 senen Leistungen auf die Umstellungsgrundschulden (Zinsen 
LAG — zu ermitteln.) Werden die für die Zeit vom 1. 7.1948 und Tilgungsbeträge, soweit sie die auf den Grundbesitz ent- 
bis 30. 6. 1952 nachzuentrichtenden Zinsen abgelöst, so ist der fallende Soforthilfeabgabe übersteigen) höher sind als die nach 
dafür zu entrichtende Ablösungsbetrag nach $ 15 Abs. 3 der 1. rückwirkender Aufhebung des 826 Abs, 2 SHG durch 8 211 
AbgabenDV-LA als Betriebsausgabe (gegebenenfalls als Son- Abs. 3 LAG nur noch zum Abzug zulässigen Zinsbeträge, für 
derausgabe) abzugsfähig, sofern der Ablösungsbetrag nicht 1949 und 1950 bei dem bisherigen höheren Abzug verbleiben, 
mit den etwa passivierten Zinsen (Abschnitt 7 Abs, 2) zu ver- Es sind deshalb die in Satz 4 bezeichneten, an sich gewinn- 
rechnen ist. erhöhend zu aktivierenden Anrechnungs- und Erstattungs- 
) n ansprüche insoweit erfolgsneutral zu aktivieren, als sie für 
(5) Ist der Abgabeschuldner nicht mehr Inhaber des der 1949 und 1950 die a Zinsen auf die Umstellungsgrund- 
Kreditgewinnabgabe unterliegenden gewerblichen Betriebs schulden übersteigen. 
(z. B. im Fall der Veräußerung des Betriebs in der Zeit zwi- 
schen dem Währungsstichtag und dem Tag des Inkrafttretens 
des LAG oder im Fall der Veräußerung des Betriebs nach dem . 
Inkrafttreten des LAG, wenn die Abgabeschuld nach $185 B- Abzug der Hypothekengewinnahgabe 
Abs. 1 Satz2 LAG nicht auf den Nachfolger übergegangen (1) Der Hypothekengewinnabgabe unterliegen in der 
ist), so wird die Kreditgewinnabgabeschuld zu einer ‚Privat- Hauptsache die Schuldnergewinne aus der Umstellung von 
schuld. Der Abgabeschuldner kann in diesem Fall die Zins- qinglich gesicherten RM-Verbindlichkeiten und Grundpfand- 
leistungen als Sonderausgaben geltend machen. rechten ($ 91 LAG). Soweit es*sich bei den umgestellten RM- 
Verbindlichkeiten um Verbindlichkeiten eines gewerblichen 
. 0: . : Betriebs handelt, der kreditgewinnabgabepflichtig ist, werden 
7: Bilanzmößige Behandlung der Kreditgewinuabgabe die Schuldnergewinne durch die Kreditgewinnabgabe erfaßt 
(1) Die Kreditgewinnabgabeschuld ist. als Betriebschuld (897 Abs. 1 Nr. 1 LAG). Die Hypothekengewinnabgabe geht 
in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz mit ihrem jewei- in diesem Fall in der Kreditgewinnabgabe auf, ‘ 
ligen Nennbetrag zu passivieren ($219 LAG). Sie gilt als 
zu Beginn des 21. 6. 1948 entstanden. Die erstmalige Passi- (2) Die Hypothekengewinnabgabe ist nach Maßgabe der 
vierung der Kreditgewinnabgabeschuld geschieht daher er- $$ 105 und 106 LAG zu verzinsen und zu tilgen. Die Zinsen 
folgsneutral. Buchmäßige Gewinne (bzw. Verluste), die sich auf die Hypothekengewinnabgabe sind nach $211' Abs.l 
durch Änderung im Wertansatz der Schuld ergeben (z. B.im Nr. 2 LAG abzugsfähig. Wie Zinsen zu behandeln sind auch 
Fall der vorzeitigen Ablösung), bleiben bei der. steuerlichen Leistungen auf die Hypothekengewinnabgabe, die nach Art 
Gewinnermittlung außer Ansatz ($ 211 Abs. 2 Satzl LAG). der umgestellten Verbindlichkeit die Bedeutung von Renten- 
Die zur Tilgung eines nach 8221 LAG gebildeten Lasten- leistungen haben, die bei der Ermittlung des. Einkommens 
ausgleichsgegenpostens verwendeten Beträge können nicht abzugsfähig sind ($ 211 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 LAG). Der Abzug 
abgezogen werden ($ 211 Abs. 4 LAG). ist je nach der Einkunftsart, mit der die Hypothekengewinn- 
abgabe in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, als Wer- 
(2) Neben der Kreditgewinnabgabeschuld selbst können bungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen, 
auch die für die Zeit vom 1. 7. 1948 bis zum 30. 6. 1952 nach [In der Regel wird die Hypothekengewinnabgabe mit den Ein- 
8176 LAG nachzuentrichtenden Zinsen passiviert werden, künften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang 
auch soweit sie noch nicht fällig sind. Die Zinsen sind nach stehen. Ein Zusammenhang mit den Einkünften aus Gewerbe- 
den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts betrieb wird selten sein, da auch die Schuldnergewinne aus 
und Körperschaftsteuerrechts zu Lasten des Erfolgs zu passi- dinglich gesicherten RM-Verbindlichkeiten beim Gewerbe« 
vieren. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen von einer an betrieb in der Regel durch die Kreditgewinnabgabe erfaßt wer- 
sich erforderlichen Abzinsung der bereits entstandenen, aber den. (Ein Zusammenhang der Hypothekengewinnabgabe mit 
noch nicht fälligen Zinsen für die Zeit vom 1.7.1948 bis Einkünften aus Gewerbebetrieb kann z. B. in Betracht kom- 
30. 6. 1952 abgesehen werden. Buchmäßige Gewinne (bzw. men bei einem Handwerker, der den Gewinn nach $ 4 Abs. 3 
Verluste), die sich durch Änderung des Wertansatzes der Zin- EStG ermittelt und daher nicht kreditgewinnabgabepflichtig 
sen ergeben (z. B. bei einer Ablösung), sind bei der steuer- ist, hinsichtlich einer dinglich gesicherten Betriebschuld, fer« 
lichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen ($211 Abs. 2 ner, wenn ein buchführender Gewerbetreibender nach dem 
Satz 2 LAG). Ist die Passivierung der Zinsen für die Zeit vom 20, 6.1948 ein bereits mit Hypothekengewinnabgabe be- 
1.7.1948 bis 30. 6. 1952 in der erstmalig in Betracht kom- Jastetes Grundstück erworben hat.) Steht die Hypotheken- 
menden Jahresbilanz (der ersten nach dem Inkrafttreten des gewinnabgabe im Ausnahmefall mit keinen Einkünften in wirt« 
LAG aufgestellten Bilanz) unterlassen worden, so kann sie in schaftlichem Zusammenhang, so sind die Zinsen als Sonder» 
einer späteren Bilanz nicht nachgeholt werden. Die Zinsen ausgaben abzugsfähig. Die Tilgungsbeträge sind in keinem 
können in diesem Fall erst mit ihrer Fälligkeit als Betriebs- Fall abzugsfähig. Im Fall der Ablösung der Hypotheken- 
ausgaben abgezogen werden. gewinnabgabe gelten die Ausführungen in Abschnitt 6 Abs. 4 
(3) Die früheren Umstellungsgrundschulden, die mit recht 
dem Betriebsvermögen eines kreditgewinnabgabepflichtigen (3) Die in Berlin (West) zu leistenden Zahlungen für den 
Betriebs im Zusammenhang stehen, sind mit dem Inkrafttreten nicht aus Betriebsgrundstücken, bestehenden Grundbesitz 
des LAG in der Kreditgewinnabgabe aufgegangen. Zinsen und sind, soweit sie nach $158 LAG als Vorauszahlung auf die 
Tilgungsbeträge, die auf diese Umstellungsgrundschulden ge- Hypothekengewinnabgabe gelten, bei der Einkommensteuer 
leistet worden sind, werden nach $183 LAG auf die Zinsen in jedem Fall als Sonderausgabe, bei der Körperschaftsteuer 
1) StZBl, Bin. 1954 S. 843, 
;"76
	        
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