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Volume Nummer 21, 26. März 1963

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang Nr.?21 26. März 1963 441 
Anlage 1 
zum BdF-Erlaß vom 22. Juni 1962 (BZBI1 S. 603) (VwO. 88 98 — 101, 117, 118)1) 2) 
v.D B n 3 ' Der Branntwein ist auf Geruch, Geschmack und Aus- 
HS AN EWEIDS ) ; . sehen geprüft worden; er enthält weder Vergällungs- 
a) Vergällung mit anderen Mitteln als Essig mittel noch Stoffe, die das Spindelergebnis beeinflus- 
b) Genußunbrauchbarmachung sen oder die Wirksamkeit der Vergällung oder Ge: 
c) Verarbeitung unter ständiger amtlicher nußunbrauchbarmachung beeinträchtigen können. 
Überwachung 2.0Di0 VOTgEÜHTES smspir rn Em mtr rn ASK LEE 
_ - - (Vergällungsmittel/Zusatzstoff) 
Untersuchungsbefund d........ +.......04.0e4ee rer 2 Eier 
VO Anm u Krb QUE BIgNUNG. gePTÜft 
rn worden. 
Ver. EEE ee NET 3. Das (Die) Mischgefäß(e) ist (sind) von außen und innen 
LEITEN ESE SS, r Bescheinigung genau besichtigt worden: Ohne Beanstandung. 
Zusatzstoffes Beschaffenheit über die nn es ] / 
mit dem die Weingeistmenge der Verschlüsse N Can Nach Zugabe des Vergällungsmittels/Zusatzstoffes 
des einzelnen: Geläßes an dem a HE wurde der Inhalt de....... Gefäße(s) gut durchgemischt, 
(Sp. 26) vermischt worden ist, Vergällungs- na unfer und zwar 
u mittel”. | WAS a) bei Glasballons, Fässern, feststehenden Behältern 
Zusatzstoff Angabe der bis 500 1 
Wieder- dabei Ai N Uentech Detriebenen! 
enen' 
anlegung der hergestellten mit eine... Bülach a Nhrweik SS 
Verschlüsse Erzeugnisse BE SL AI 
Menge z 
USW. über 1 Minute lang 
Benennung (an nd 51 * AN 
N b) bei feststehenden Behältern mit mehr als 500 1 
nach Zugabe des Vergällungsmittels/Zusatzstoffes 
28 29 30 I 31 in einer Menge /in Teilmengen 
; miteine.. Rühr:, mit einem von Hand/ 
it dem sämtliche rnit dutch 
Teile des Behälters En DE Umpumpen 
erreichbar waren ten. lang 
c) bei Kesselwagen 
rn SO - = 
| durch Umpumpen | mit: ein@........ RÜühT +... ! 
nm a a ——————  ———————— 
5 Die Menge des verwendeten Vergällungsmittels/Zu- 
satzstoffes wurde auf der Rechnung abgeschrieben, 
5 Nach dem Durchmischen wurden aus. jedem Gefäß 
Proben entnommen und mit folgenden Ergebnissen 
einzeln gespindelt: 
Probe aus Der Probe 
Zeichen der : ' 
und Nr. a) oberen scheinbare ‘Temperatur Stärke 
des Ge- b) mittleren, SEI in Gewichts- 
fäßes c) unteren ir hundertteilen 
Schicht hundertteilen om 
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Jede Einzelprobe ist auf ihren Geruch geprüft worden. 
Diese Prüfung hat bestätigt, daß der Branntwein das 
Vergällungsmittel/den Zusatzstoff tatsächlich enthält. 
° Nach der Vergällung/Genußunbrauchbarmachung ist 
(für Zwecke der Überwachung) eine Weingeistmenge 
VOR rel er eH rt FE hr rate NN 
festgestellt worden. 
9 Der Branntwein ist im Aufsichtsbuch unter NT. 4.00 
angeschrieben. 
1) Der Text des Befundes ist den Bedürfnissen entsprechend zu 
 Sudem, 7 Dt reif Bere een Bter Gr terre rer 
2) Schließt sich die Vergällung, Genußunbrauchbarmachung oder Ver- 
arbeitung unter ständiger amtlicher Überwachung an einen Ver- RELEEIRAERKKLLRBEKFESFRFAATGEREKGANUNKLUNUKERS SUNG ENAEKELUEFAN SEM A rrrehtnkner een U KEFFEHEHINEKALKULEINEUTEUCHEWREEHUNERMENEUUOG 
sand mit Branntweinbegleitschein an, so ist dieses Muster an 
Blatt 2 des Branntweinbealeitscheins anzukleben. AnrerEEAEEENGNEENKRNEHNANEEKENRERRENNENEANAUEKRENEUUEERAUKRARANAUREKRGNEURRENEGNRENNENEERUURUURUEURGUNE 
Wird die überwiesene Weingeistmenge umgefüllt und dabei anders 
aufgeteilt, so ist der‘ Befund über die Weingeistermittlung nach m 
der Umfüllung unter den: Schlußabfertigungsbefund (Seite 3 des GEDULD nndptrr er EEE I mar rare EEE Sera 
Branntweinbealeitscheins) zu setzen. (Unterschrift und Amtsbezeichnung)} 
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