310
. Steuer- und Zollblatt für Berlin. 13. Jahrgang Nr.16 6.März 1968
b) Als neue Absätze werden angefügt:
„Anmerkung 6 (12) Zu Anmerkung 6: Die Erläuterungen (10) und (11) gelten ent-
sprechend.
Anmerkung 7 (13) Zu Anmerkung 7: Die Erläuterung (6) gilt entsprechend.“
22, Die Erläuterungen zu Tarifnr. 23.02. werden in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird hinter den Worten „Hierher gehören“ eingefügt: „nur“.
b) In Absatz 5 werden die Worte „von 8 bis 21 Gewichtshundertteilen“ ersetzt durch: „von
8 bis 25 Gewichtshundertteilen“.
23. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 25.01 werden. in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird als neue Nummer 6 angefügt:
„6. Salzsole von mehr oder minder hoher Konzentration und Reinheit, in natürlichem
Zustand aus Quellen, Bergwerken usw. gewonnen oder künstlich durch Auflösen von
Steinsalz hergestellt.“
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
‚„B-I (2) Zu B-I gehören künstlich hergestellte wäßrige Lösungen von reinem
Natriumchlorid.“
c) Als neuer Absatz 3 wird angefügt:
„CC (3) Zu C gehört Salinen-Mutterlauge, die als Rückstand beim Versieden
| von salzhaltigen Flüssigkeiten entsteht.“
24. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 28.50 werden in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Worte „des Poloniums (z.B. Po 210),“” und „, sowie Tritium (über-
schwerer Wasserstoff)“ gestrichen.
b) In Absatz 4 wird am Schluß der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgendes ange-
fügt: „Polonium 210 und Tritium (überschwerer Wasserstoff).”
25. In den Erläuterungen zu Kapitel 29 werden in Abschnitt II Buchstabe c hinter dem Wort
„Laktose” die Worte „und Glukose” eingefügt und das Wort „genügt“ ersetzt durch: „genügen“.
26. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 29.07 werden in Abschnitt I Abs. 4 die Worte „Cleve-Säure
(1-Naphthol-4-sulfonsäure),” gestrichen.
27, In den Erläuterungen zu Tarifnr. 29.11 wird in Abschnitt I Abs. 14 hinter dem Wort „gehören”
eingefügt: „beta-Apo-8'-carotinal,”
28, In den Erläuterungen zu Tarifnr. 29.13 wird in Abschnitt I Abs. 13 hinter dem Wort „Dimethyl-
cyclohexanon,“ eingefügt: „Echinenon,“.
29.‘ Die Erläuterungen zu Tarifnr, 29.14 werden in Abschnitt.I wie folgt geändert:
a) Absatz 12 erhält folgende Fassung:
„A-HN-c-3-a (12) Zu A-I-c-3-—a gehören Parakresylacetat (para-Kresylace-
tat) und Phenylmethylacetat (Benzylacetat).“
b) In Absatz 13 wird das Wort „Phenylmethylacetat,“ gestrichen.
c) In Absatz 15 wird die Angabe „Benzyl-,“ gestrichen.
d) In Absatz 40 wird am Schluß der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgendes ange-
fügt: „beta-Apo-8'-carotinsäure und ihr Methyl- und Athylester, Torularhodin.“
30.'In den Erläuterungen zu’ Tarifnr, 29.19 wird in Abschnitt I Abs. 5 das Wort „Trimethylpos-
phat“ ersetzt durch: „Trimethylphosphat“,
31. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 29.28 wird in Abschnitt II als neuer Buchstabe d angefügt:
„d) Gemische mehrerer standardisierter Diazoniumsalze, die noch einer Kupplungskomponente
bedürfen, um einen unlöslichen Farbstoff auf der Faser zu erzeugen (Tarifnr. 38.19).“
32. In. den Erläuterungen zu Tarifnr. 29.35 werden in Abschnitt I Abs. 28 hinter dem Wort
„N-normal-Hexadecylpyridiniumbromid,“ die Worte „Hexa-(hydroxymethyl)-melamin und
sein Hexamethyläther,“ und hinter dem Wort „Triacetonamin,“ das Wort „Tri-(hydroxy-
methvyl])-melamin,“ eingefügt.