Steuer- und Zollblatt für Berlin 18. Jahrgang 381. Dezember 1963 XXIX
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Lohnsteuerprüfer Miet- und Pachtzinsen, s. Gewerbeertrag
- ‚der VI. Senat tritt der Entscheidung des BFH IV
587/55 U vom 2. 8. 1956 nicht bei, soweit dort die Mietvorauszahlung
Vermutung aufgestellt ist, daß bei kleineren Be- —, die sog. „verlorenen. Zuschüsse“, die Mieter an die
trieben der — für den Prüfungszeitraum alle Vermieter von Wohnungen zahlen, stehen wegen
rechtserheblichen Tatsachen erkannt und die der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung auch steuer-
Steuerberechnungsmethode des Arbeitgebers ge- lich — gleich. Urt. BFH, EStG, EStR ............ 733
billigt habe, soweit er keine Beanstandungen er- ‚zum Ansatz von Baukostenzuschüssen der Mieter,
hoben hat. Urt. BFH, StAnpG, AO, EStG, LStDV 335 die diese als — Auf ein für längere Zeit abgeschlos-
hat sich ein Arbeitgeber in einem entschuldbaren senes Mietverhältnis entrichten und später auf die
Rechtsirrtum über seine Pflicht zur Einbehaltung mit dem Vermieter vereinbarte Miete verrechnen.
von Lohnsteuer befunden und ist er in diesem Urt. BFH, BewG... ‚. 1081
Rechtsirrtum dadurch bestärkt worden, daß ein — |
seine Methode der Steuerberechnung nicht bean- Mietwohnung, ersetzt ein Arbeitgeber neben den Um-
standet hat, so kann es bei Abwägung aller Um- zugskosten i. S. von Abschn. 21a LStR einem ver-
stände unbillig sein, den Arbeitgeber wegen der setzten Arbeitnehmer dessen Ausgaben für die Be-
Nichteinbehaltung der Lohnsteuer in Anspruch zu schaffung und Herrichtung einer — am neuen
nehmen. Urt. BFH, StAnpG, AO. EStG, LStDV 335 Dienstort, so liegt darin grundsätzlich Arbeitslohn.
Urt. BFH, EStG, LStDV. ...... . 1408
Lohnsteuer-Richtlinien
— ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Milcheinzugsgebiet, die Übertragung eines — ist keine
Kosten von Dienstreisen mit einem eigenen Pkw Veräußerung eines Teilbetriebes i. S. des 8 16
in Form von Kilometergeldern, so ist zu vermuten, Abs. 1 Ziff. 1 EStG; eine dafür gezahlte Entschä-
daß mit diesen Sätzen die tatsächlichen Fahrt- digung gehört zu den gewerblichen Einkünften und
kosten des Arbeitnehmers voll abgegolten sind. unterliegt der Gewerbesteuer. Urt. BFH, GewStG,
Wird diese Vermutung aber im Einzelfall wider- EStG ..... 105
legt, so können die in Abschn. 21 Abs.5 und 9 — s n zn
1957 enthaltenen Kilometersätze bei der erforder- Mineralölsteuergesetz, Gesetz zur Änderung des — .. 788
lichen Schätzung auch von den Steuergerichten als en £ n n x
Anhalt angewendet werden. Urt. BFH, EStG, LStR 1293 EEE SO Tr N ee Or nenn
. z . eutschen Minigolf-Sportverband als sportgerec
‚Hinweis auf die LStER 1963... .....00.. 7... 169 anerkannt worden sind, sind Sportliche. Veranstal-
= (LStR 19683)... A Ar EN a O9 tungen i. S. des Vergnügungsteuerrechts. Urt: VG
Bln., VgStO..:. ... 260
Lohnsteuertabellen
—, Berichtigung der Bekanntmachung der neuen — Mischen, durch das -— von ungarischem . und
für Arbeitnehmer in Berlin (West) für monatliche, slowakischem Blütenhonig wird die Marktgängig-
wöchentliche und tägliche Lohnzahlungen, gültig keit der Ware nicht geändert. Urt. BFH, UStG,
ab 1 Jul 1002 „145 UStiDB 3 ; zu. 1808
Jahreslohnsteuertabelle für Arbeitnehmer in Berlin . ? N .
(West) Mitunternehmerschaft, überträgt der Vater im Wege
für das: Kl. 19602 70 HE SA a N OS vorweggenommener Erbfolge seinen gewerblichen
Betrieb auf eines seiner Kinder mit der Verpflich-
ab 1. Januar 1968 2... en er 848 tung, den Geschwistern ein sich nach den realen
Werten des übertragenen Betriebsvermögens rich-
Löhnsummensteuer R % tendes sog. Gileichstellungsgeld auszuzahlen, so
—, eine Kapitalgesellschaft kann gegen ihre Heranzie- liegt hierin in der Regel eine Schenkung unter Auf-
hung zur — nicht geltend machen, daß sie einen lage. Zwischen dem Betriebsübernehmer und seinen
Wandergewerbebetrieb ausübe. Urt. BFH, GewStG, Geschwistern besteht keine —. Urt. BFH, EStG
StANDG ae a nr ale „(13 EStDV ... . 799
zur Frage, inwieweit Filmschauspieler als Arbeit-
nehmer anzusehen sind und ihre Vergütungen dem- Modefotograf, s. Werbefotograf
nach der — unterliegen. Urt. BFH, GewStG, EStG,
BStDV u 482 Modernisierung, Ss. Aktivierung
Luftverkehr, Abgrenzung der Beförderungskosten im Monopolausgleich
— (811 Nr. 3 WertZO) .......... -: 326 __ mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ist es vereinbar,
daß nach dem BranntwMonG die Höhe des regel-
mäßigen — als einer Steuer, die dem Ausgleich
M der Belastung inländischen Branntweins dient,
Malzkeime, s. Ausputzgerste durch den Unterschied zwischen dem regelmäßigen
Branntweinverkaufspreis und. dem Branntwein-
Materialbeschaffung, die Grundsätze, die der Senat in grundpreis, d. h. von der Bundesmonopolverwaltung
ständiger Rechtsprechung zur Frage der — aufge- durch Verwaltungsakt festzusetzenden Preisen be-
stellt hat, kommen nicht zur Anwendung, wenn stimmt wird. Urt. BFH, BranntwMonG .......... 963
nach den Besonderheiten des Sachverhalts wesent- Wein wird nicht durch jeden Zusatz von Weingeist
liche Beweisanzeichen, die die Annahme eines ein- zu einem dem — unterliegenden weingeisthaltigen
heitlichen wirtschaftlichen Vorganges rechtferti- Erzeugnis i. S. des 8 151 BranntwMonG. Diese Folge
gen, nicht festzustellen sind. Ein solcher Fall kann kann jedoch dann eintreten, wenn der Zusatz von
vorliegen, wenn ein Malermeister das Tapezieren Weingeist dem Wein seinen Charakter als solcher
von Räumen übernommen hat und die hierzu benö- nimmt.‘ Urt. BFH, BranntwMonG ....... 1 963
tigten Tapeten seinen Kunden vermittelt. Urt.
BFH, UStG, UStDB ....... --.. 1001 Monopolverwaltung für Branntwein, Geschäftsbericht
; der — beim Landesfinanzamt Berlin für die Zeit
Meeresboden, werden Untersuchungen zur Erforschung vom 1..10. 1961 bis 30. 9. 1962 und Bilanz zum 30. 9.
der geologischen Beschaffenheit des — von einem 1962 und Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
Schiff aus unter Einsatz von Meßbooten und tech- vom 1.10.1961 bis 30.9. 1962 ...... 485
nischem Personal durchgeführt, so kann darin der
Betrieb eines Unternehmens i. S. des $ 71 Abs.1 Musterungs-Vertragsärzte üben ihre Tätigkeit im Rah-
Ziff.7 UStDB 1951 in einem bestimmten Meeres- men der Musterungskommission unselbständig aus.
teil erblickt werden. Urt. BFH, UStG, UStDB .... 1142 Urt. BFH, UStG. ........ .... 807