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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang 31. Dezember 1963 XXVII 
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Seite Seite 
—. ein Pflegekindschaftsverhältnis ist steuerlich nur Körperschaftsteuer-Richtlinien 
anzunehmen, wenn ein Kind von seinen Pflegeeltern a x x . A 
für dauernd wie ein leibliches Kind betreut wird. NEUN AE de REST a 
Leben die leiblichen Eltern des Kindes noch, so ist winnermittlung der Kurverwaltung der Gemeinden 
Voraussetzung, daß das natürliche Obhuts- und : . x ; A 
Pflegeverhältnis der leiblichen Eltern zu ihrem die Betriebseinnahmen und: die: Betriebsausgaben 
Ki 8 tatsächlich nicht mehr besteht. Urt: BFH nur zum Teil ansetzen und die Kurförderungsab- 
GG. N HStG A A CA BE » 755 gabe als steuerfrei behandeln. Urt. BFH, KStG, 
, BSR „0.4.0 20 
Kirchensteuer —A(KStER 1962) N CT SD 
— Berechnung der — für Arbeitnehmer in Fällen, in = (KSIR 1962)... 889 
denen die Kirchenlohnsteuertabelle nicht ange- 
wandt werden kann. Erl. ....... 465 Kosten 
der VI. Senat des BFH legt die Frage, ob die —, 8. Rechtsmittelkosten 
N Eee cdener Oben ins rt N A On ee eden —. wie ist kostenrechtlich zu verfahren, wenn eine 
Nr. 587 über die Verwaltung. VON — im Landes- Streitsache mehrere Rechtsgänge durchläuft? Urt. 
bezirk Württemberg vom 1. 4. 1952 mit dem GG BFH, AO 0.0... -- 855 
vereinbar ist, gem. Art. 100 Abs.1 GG dem BVerfG - zum Begriff „—“ in 8 32 Abs.2 Ziff. 2a zu aa) 
8 * 
zur Prüfung vor. Beschl. BFH, GG, EStG, StAnpG 142 EStG 1958. Insoweit enthält die Verwaltungsanwei- 
sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum sung in Abschn. 179 Abs.3 eine zutreffende Aus- 
als Sonderausgabe abzugsfähig, in dem sie tat- legung des Gesetzes. Inwieweit sind bei der Prü- 
sächlich entrichtet wurden, soweit es sich nicht um fung, ob der Stpfi. im wesentlichen die — des 
willkürliche, | die voraussichtliche Steuerschuld Kr 
54 ; Zahl T . getragen hat, eigene Einkünfte des Kindes zu be- 
Sl bersteigende Zahlungen handelt. Urt, BEI, +ueksichtigen? Urt. BFH. GG. EStG ............ 76 
x Kraftdroschkenunternehmer, wann kann ein — den in 
Kirchönsteuerbeschluß Abschn. 119 Abs.5 EStR 1955 i. d. F. der EStER 
—-. Berliner Stadtsynodalverband: — für Westberlin 1956/57 vorgesehenen Pauschbetrag- für- Verpfle- 
10608. nr Een a N gungsmehraufwand in Höhe von 1,50 DM geltend 
‚Gesamtverbänd der katholischen Kirchengemein- machen? Urt. BFH, EStG, StAnpG EStR ........ 332 
den Groß-Berlin: — für 1963 ......- m 
Kraftfahrtversicherung, körperschaftsteuerrechtliche 
Kirchensteuer-Jahresausgleich, s. Lohnsteuer-Jahres- Behandlung der Beitragsrückerstattung in der —. 
ausgleich Br RZ H um a et EE DE AGO 
Kläranlage, das Baubüro eines öffentlich-rechtlichen Kraftfahrzeug 
VE Ne U en U ve TE Da —, benutzt ein Zahnarzt mit Einkünften aus selbstän- 
dieser Verwendung nicht von der Grundsteuer be- Hr de He SE ehhe N ENTE 
Ö & ; s rendes — für mittägliche Zwischenheimfahrten, 
£reit, we En ST Da Ma EL Stier LlunE 807 so gehören die Aufwendungen für diese Fahrten im 
EFUHUSPEHSTSTEHASE AT A yet allgemeinen auch dann zu den Kosten der Lebens- 
führung, wenn die Behandlungspause beruflich be- 
Kleidung, Aufwendungen eines am Werk nicht mit- dingt.ist. Urt. BFH. EStG ........ ‚. 169 
arbeitenden Malermeisters zur Anschaffung bür- ? « u 
gerlicher — sind auch unter dem Gesichtspunkt die Pauschbeträge zur Abgeltung des Abzugs der 
eines erhöhten Verschleißes der — infolge Ver- Zn Won von Te N an 
schmutzung bei Überwachung der Arbeitsstellen ZWISCHEN. WORDS UNS ATDEHSSUATEO SEN: 
keine Betriebsausgaben. Urt. BFH. EStG ........ 405 Abs. 2 EStDV 1955 (8 20 Abs. 2 Ziff. 2 LStDV 1955) 
sind auch anzuwenden, wenn das — nebenher frei- 
. > - beruflich genutzt wird, auch wenn dadurch insge- 
Kommanditanteil, zur Frage, ob und wann ein — oder samt mehr Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben 
eine Unterbeteiligung am Kapitalanteil eines Ge- abgezogen werden, als tatsächlich angefallen sind. 
sellschafters der Kommanditgesellschaft geschenkt Urt. BFH. EStG. EStDV, LStDV .......0..0. 148 
ist. Urt. BFH. ErbStG ....... „107 
Kraftfahr t 
Kommanditist, wenn dem — einer.KG entsprechend in N SA a ze 
dem Gesellschaftsvertrag durch die Handelsbilanz —, erfüllt das Halten eines Fahrzeugs die Tatbestands- 
Teile des Gewinns zugeteilt werden, so kann der merkmale der Ermäßigungsvorschriften sowohl des 
— nicht unter Berufung auf negative Kapitalkon- $ 11 Abs.2 Nr.1 KraftStG 1961 als auch des $ 11 
ten der Komplementäre und den schlechten Ver- Abs. 2 Nr. 2b KraftStG 1961, so ist gleichwohl die 
mögensstand der Gesellschaft verlangen, daß der Steuerermäßigung nur aus der für den Stpfl. gün- 
ihm durch die Bilanz zugeteilte Gewinn einkom- stigeren Vorschrift des 8 11 Abs.2 Nr. 2b Kraft- 
mensteuerlich mit 0 DM angesetzt wird. Urt. BFH, StG 1961 und nicht auch noch zusätzlich nach $ 11 
1 UN 455 Abs.2 Nr.1 KraftStG 1961 zu gewähren. Urt. 
BFH. KraftStG u. ... 1142 
Kommissionär, s. Hopfenkommissionär Kanalreinigungsfahrzeuge mit einem Kessel, der 
zur Schlammaufnahme und Schlammabfuhr ge- 
8 SCh41 i t und bestimmt ist, sind keine selbstfahrenden 
Komponist, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger CIenC ; 2 in . 5 
Schriftsteller und — mit Wohnsitz oder gewöhn- EN Dan TE B TA, Ma DNS VOR 
lichem Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungs- El i2  %086. Ze N HESLG A061 I ut der St Den: 
zone Deutschlands oder im Sowjetsektor von Ber- u ‚ Kraf Se Ne GEE- SPASCHs 
in Er. 146 verkehrs-Zulassungs-Ordnung ‚..............00.. 128 
-. Nachweis der Besteuerung. Erl. ..............,. 136 
Körperbehinderter, Eintragung des steuerfreien 
Pauschbetrags für — und des Altersfreibetrags auf Kraftfahrzeugsteuerstelle, Änderung der Anschrift der 
den Lohnsteuerkarten 1964 ...... 7 21245 Kasse der — ...... EN te lee LOL
	        
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