XXVI Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang 31. Dezember 1963
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Kakaozollvergütungssätze, Bekanntmachung der ge- - „eine — kann gegen ihre Heranziehung zur Lohn-
kürzten — für das 2. Kj. 1963 ($ 1 Abs. 1 DVAZG) 1071 summensteuer nicht geltend machen, daß sie einen
Wandergewerbebetrieb ausübe. Urt. BFH, GewStG,
Kanalreinigungsfahrzeuge mit einem Kessel, der zur StANPG ee ee nn ven 718
Schlammaufnahme und Schlammabfuhr geeignet Erlaß betr. ertragsteuerliche Behandlung von
und bestimmt ist, sind keine selbstfahrenden . Ar- Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesell-
beitsmaschinen. Urt. BFH, VO über die Befreiung schafter-Geschäftsführer bei —, Erl. ............ 811
von Arbeitsmaschinen von der KraftSt vom 21. 12. ‚zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung,
1936, KraftStG 1961 i. V. mit der Straßenverkehrs- wenn eine KG beim Verkauf von Wären zwischen
Zulassungs-Ordnung ..... „128 sich und den Kunden eine von ihr oder ihren Ge-
sellschaftern beherrschte — einschaltet. Urt. BFH,
Kantine, Verpachtung einer — ‚........... 261, 874, 969 KStG u 27
Kapitalansammlungsvertrag Kapitalverkehrsteuer, ein Darlehen, das von der auf-
—, Einmalprämien für Lebensversicherungen können ‘ nehmenden Kapitalgesellschaft, nicht zu Investi-
ebenso wie Einzahlungen auf — während einer tionen im eigenen Unternehmen verwendet, SoN-
Steuerstundung nicht als Sonderausgaben berück- dern ausschließlich zur Erzielung von Zinsgewinn
sichtigt werden, Urt. BFH, EStG, StAnpG ...... 846 in einem anderen Unternehmen angelegt wird, er-
. . 8 setzt keine durch die Sachlage gebotene Kapital-
wenn auch in der Regel Zahlungen, ‚die während zuführung. Urt. BFH, KVStG ..... | 463
des Laufs einer Steuerstundung auf einen — gelei-
stet wurden, nicht als Sonderausgaben abgezogen “ nn S
werden können, so sind doch a Aue hahınen MöPliCh, Kapitalwert, bei der Ermittlung des nach 3 65 Abs. 2
wenn nach den Umständen ausnahmsweise ein LAG zu erlassenden, auf den — eines Nießbrauchs-
illoyales Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA rechts entfallenden Vierteljahresbetrages sind beim
nicht vorliegt. Urt. BFH, EStG ‚....... . .... 827 Ansatz des Nießbrauchrechtes neutrale Schulden
anteilmäßig zu berücksichtigen. Dabei kann nach
Kapitalertragsteuer, zur Auslegung des Art.11 Abs.3 Rt N U A ER 1393
des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungs- ) ; > VE 1
abkommens betreffend die Anrechnung österreichi- . N : .
scher — auf Dividenden, mit denen Ser Stpfl. in Kapitalzuführung, bei der Auslegung des unbestimm-
der Bundesrepublik zur Einkommensteuer ver- ten Rechtsbegriffs der „durch die Sachlage gebo-
ERBE MANGAEEBEE OO deutsch ästeelahtsches "nenn (85 Abs 1 KVSKG) sind entscheidend
Doppelbesteuerungsabkommen, EStG, EStDV .... 735 Urt. BFH, KVStG, AO, StAnpG ...... 850
Bapiialertragstenersbzug ı S N Kaufanwartschaftsvertrag, zur Auslegung eines —:
—, Abstandnahme vom — bei Gewinnausschüttungen Ist der Kaufanwärter Hersteller des Hauses oder
der Volkswagenwerk AG an Aktionäre, die ihre Ersterwerber? Urt. BFH, EStG - 746
Aktien mit Sozialrabatt erworben haben. Erl. .... 136 ) a
Durchführung des Erstattungsverfahrens bei Ab- Kiesvorkommen, das durch Verpachtung genutzte
Standnahme vom — nach $ 13a Abs.2 der Kap.- Recht auf Abbau von Kies, stellt eine Gewerbe-
StDV. Erl. ........ „++ 708 berechtigung dar. Zurechnung und Bewertung
eines verpachteten — bei Nachfeststellung. Urt.
Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung BFH, BewG ...... .. 255
—, Verordnung zur Änderung und Ergänzung der — .134
‚die Vorschrift des $ 6 Abs.3 — 1959 ist ungültig, Kind
soweit sie mit 88 43 Abs.1 Ziff.2, 44 Abs.3, 11 —, leistet ein naher Angehöriger des. Erblassers als
Abs.1 EStG und 8 3 Abs.5 Ziff.1 Buchst.a Erbe den laufenden Unterhalt für ein uneheliches
StAnpG unvereinbar ist. Urt. BFH, GG, EStG, — des Erblassers;, so sind seine Leistungen nach
KapStDV, StSäumG .... „471 $ 33a EStG 1958 zu berücksichtigen. Urt. BFH,
GG; StANpPG, EStG A 8
Kapitalgesellschaft „überträgt der Vater im Wege vorweggenommener
. Erbfolge seinen gewerblichen Betrieb auf eines
—, $. Gewerbebetrieb seiner — mit der Verpflichtung, den Geschwistern
‚auch wenn die Passivposten in der Bilanz einer — ein sich nach den realen Werten des übertragenen
höher sind als die Aktivposten, kann sich ein aus- Betriebsvermögens richtendes sog. Gleichstellungs-
Schüttungsfähiger Gewinn ergeben. Der Gewinn- geld auszuzahlen, so liegt hierin in der Regel eine
verteilungsbeschluß kann sich nur auf den in der Schenkung unter Auflage. Zwischen dem Betriebs-
Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn beziehen, übernehmer und seinen Geschwistern besteht keine
nicht dagegen auf das steuerliche Einkommen, s. Mitunternehmerschaft. Urt. BFH, EStG, EStDV ... 799
auch Umwandlung. Urt. BFH, KStG ............ 973
Beteiligungen, die die Anerkennung als personen- Kinderermäßigung nach $ 32 Abs.2 Ziff, 3 Buchst. b
bezogene — i. S. des $ 19 Abs.1l Ziff. 2 KStG 1958 EStG 1961 für ein eheliches Stiefkind kann dem
ausschließen, sind nicht schon beim Besitz einzel- Stiefvater nur gewährt werden, solange die Ehe
ner Aktien verschiedener Aktiengesellschaften, mit der leiblichen Mutter des Stiefkinds besteht.
sondern erst dann gegeben, wenn die Beteiligung Der Senat tritt der entgegenstehenden Rechtsauf-
ein gewisses, ins Gewicht fallendes Mitspracherecht fassung der Entscheidung des BFH IV 398/54 U
in_der Gesellschafterversammlung gewährt. Urt. vom 24. 11. 1955 nicht bei. Urt. BFH, EStG .... 1410
BFH, KStG 06
darf bei der Hingabe eines zinslosen Darlehens Kinderfreibetrag
durch eine KG an eine von ihrem Komplementär —, der Stpfl. hat i. S. des 8 32 Abs.2 Ziff. 2a zu aa)
beherrschte — eine Abschreibung bei dem Darlehen EStG 1958 „im wesentlichen“ die Kosten des Unter-
wegen der Zinslosigkeit zu einer Gewinnminderung halts und der Berufsausbildung getragen, wenn er
bei der KG führen? Urt. BFH, AO, EStG ...... 803 sie zu etwa 75 v. H. mindestens während eines Zeit-
‚die unterschiedliche Behandlung der — nach 8 2 raums von vier Monaten im Kj. getragen hat. Die
Abs.2 Ziff.2 GewStG und der Unternehmen von Verwaltungsanweisung in Abschn.179 Abs.5 Satzı1
Körperschaften des öffentlichen Rechts nach 3:2 EStR 1958 enthält insoweit eine zutreffende Aus-
Abs. 1 GewStDV verstößt nicht gegen Art. 3 Abs.1 legung des Gesetzes, s. auch Kosten. Urt. BFH, GG,
GG. Urt. BFH, GG, GewStG, GewStDV ........ 406 EStG ...... ‚ 754