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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

XXVI Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang 31. Dezember 1963 
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Kakaozollvergütungssätze, Bekanntmachung der ge- - „eine — kann gegen ihre Heranziehung zur Lohn- 
kürzten — für das 2. Kj. 1963 ($ 1 Abs. 1 DVAZG) 1071 summensteuer nicht geltend machen, daß sie einen 
Wandergewerbebetrieb ausübe. Urt. BFH, GewStG, 
Kanalreinigungsfahrzeuge mit einem Kessel, der zur StANPG ee ee nn ven 718 
Schlammaufnahme und Schlammabfuhr geeignet Erlaß betr. ertragsteuerliche Behandlung von 
und bestimmt ist, sind keine selbstfahrenden . Ar- Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesell- 
beitsmaschinen. Urt. BFH, VO über die Befreiung schafter-Geschäftsführer bei —, Erl. ............ 811 
von Arbeitsmaschinen von der KraftSt vom 21. 12. ‚zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, 
1936, KraftStG 1961 i. V. mit der Straßenverkehrs- wenn eine KG beim Verkauf von Wären zwischen 
Zulassungs-Ordnung ..... „128 sich und den Kunden eine von ihr oder ihren Ge- 
sellschaftern beherrschte — einschaltet. Urt. BFH, 
Kantine, Verpachtung einer — ‚........... 261, 874, 969 KStG u 27 
Kapitalansammlungsvertrag Kapitalverkehrsteuer, ein Darlehen, das von der auf- 
—, Einmalprämien für Lebensversicherungen können ‘  nehmenden Kapitalgesellschaft, nicht zu Investi- 
ebenso wie Einzahlungen auf — während einer tionen im eigenen Unternehmen verwendet, SoN- 
Steuerstundung nicht als Sonderausgaben berück- dern ausschließlich zur Erzielung von Zinsgewinn 
sichtigt werden, Urt. BFH, EStG, StAnpG ...... 846 in einem anderen Unternehmen angelegt wird, er- 
. . 8 setzt keine durch die Sachlage gebotene Kapital- 
wenn auch in der Regel Zahlungen, ‚die während zuführung. Urt. BFH, KVStG ..... | 463 
des Laufs einer Steuerstundung auf einen — gelei- 
stet wurden, nicht als Sonderausgaben abgezogen “ nn S 
werden können, so sind doch a Aue hahınen  MöPliCh, Kapitalwert, bei der Ermittlung des nach 3 65 Abs. 2 
wenn nach den Umständen ausnahmsweise ein LAG zu erlassenden, auf den — eines Nießbrauchs- 
illoyales Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA rechts entfallenden Vierteljahresbetrages sind beim 
nicht vorliegt. Urt. BFH, EStG ‚....... . .... 827 Ansatz des Nießbrauchrechtes neutrale Schulden 
anteilmäßig zu berücksichtigen. Dabei kann nach 
Kapitalertragsteuer, zur Auslegung des Art.11 Abs.3 Rt N U A ER 1393 
des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungs- ) ; > VE 1 
abkommens betreffend die Anrechnung österreichi- . N : . 
scher — auf Dividenden, mit denen Ser Stpfl. in Kapitalzuführung, bei der Auslegung des unbestimm- 
der Bundesrepublik zur Einkommensteuer ver- ten Rechtsbegriffs der „durch die Sachlage gebo- 
ERBE MANGAEEBEE OO deutsch ästeelahtsches "nenn (85 Abs 1 KVSKG) sind entscheidend 
Doppelbesteuerungsabkommen, EStG, EStDV .... 735 Urt. BFH, KVStG, AO, StAnpG ...... 850 
Bapiialertragstenersbzug ı S N Kaufanwartschaftsvertrag, zur Auslegung eines —: 
—, Abstandnahme vom — bei Gewinnausschüttungen Ist der Kaufanwärter Hersteller des Hauses oder 
der Volkswagenwerk AG an Aktionäre, die ihre Ersterwerber? Urt. BFH, EStG - 746 
Aktien mit Sozialrabatt erworben haben. Erl. .... 136 ) a 
Durchführung des Erstattungsverfahrens bei Ab- Kiesvorkommen, das durch Verpachtung genutzte 
Standnahme vom — nach $ 13a Abs.2 der Kap.- Recht auf Abbau von Kies, stellt eine Gewerbe- 
StDV. Erl. ........ „++ 708 berechtigung dar. Zurechnung und Bewertung 
eines verpachteten — bei Nachfeststellung. Urt. 
Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung BFH, BewG ...... .. 255 
—, Verordnung zur Änderung und Ergänzung der — .134 
‚die Vorschrift des $ 6 Abs.3 — 1959 ist ungültig, Kind 
soweit sie mit 88 43 Abs.1 Ziff.2, 44 Abs.3, 11 —, leistet ein naher Angehöriger des. Erblassers als 
Abs.1 EStG und 8 3 Abs.5 Ziff.1 Buchst.a Erbe den laufenden Unterhalt für ein uneheliches 
StAnpG unvereinbar ist. Urt. BFH, GG, EStG, — des Erblassers;, so sind seine Leistungen nach 
KapStDV, StSäumG .... „471 $ 33a EStG 1958 zu berücksichtigen. Urt. BFH, 
GG; StANpPG, EStG A 8 
Kapitalgesellschaft „überträgt der Vater im Wege vorweggenommener 
. Erbfolge seinen gewerblichen Betrieb auf eines 
—, $. Gewerbebetrieb seiner — mit der Verpflichtung, den Geschwistern 
‚auch wenn die Passivposten in der Bilanz einer — ein sich nach den realen Werten des übertragenen 
höher sind als die Aktivposten, kann sich ein aus- Betriebsvermögens richtendes sog. Gleichstellungs- 
Schüttungsfähiger Gewinn ergeben. Der Gewinn- geld auszuzahlen, so liegt hierin in der Regel eine 
verteilungsbeschluß kann sich nur auf den in der Schenkung unter Auflage. Zwischen dem Betriebs- 
Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn beziehen, übernehmer und seinen Geschwistern besteht keine 
nicht dagegen auf das steuerliche Einkommen, s. Mitunternehmerschaft. Urt. BFH, EStG, EStDV ... 799 
auch Umwandlung. Urt. BFH, KStG ............ 973 
Beteiligungen, die die Anerkennung als personen- Kinderermäßigung nach $ 32 Abs.2 Ziff, 3 Buchst. b 
bezogene — i. S. des $ 19 Abs.1l Ziff. 2 KStG 1958 EStG 1961 für ein eheliches Stiefkind kann dem 
ausschließen, sind nicht schon beim Besitz einzel- Stiefvater nur gewährt werden, solange die Ehe 
ner Aktien verschiedener Aktiengesellschaften, mit der leiblichen Mutter des Stiefkinds besteht. 
sondern erst dann gegeben, wenn die Beteiligung Der Senat tritt der entgegenstehenden Rechtsauf- 
ein gewisses, ins Gewicht fallendes Mitspracherecht fassung der Entscheidung des BFH IV 398/54 U 
in_der Gesellschafterversammlung gewährt. Urt. vom 24. 11. 1955 nicht bei. Urt. BFH, EStG .... 1410 
BFH, KStG 06 
darf bei der Hingabe eines zinslosen Darlehens Kinderfreibetrag 
durch eine KG an eine von ihrem Komplementär —, der Stpfl. hat i. S. des 8 32 Abs.2 Ziff. 2a zu aa) 
beherrschte — eine Abschreibung bei dem Darlehen EStG 1958 „im wesentlichen“ die Kosten des Unter- 
wegen der Zinslosigkeit zu einer Gewinnminderung halts und der Berufsausbildung getragen, wenn er 
bei der KG führen? Urt. BFH, AO, EStG ...... 803 sie zu etwa 75 v. H. mindestens während eines Zeit- 
‚die unterschiedliche Behandlung der — nach 8 2 raums von vier Monaten im Kj. getragen hat. Die 
Abs.2 Ziff.2 GewStG und der Unternehmen von Verwaltungsanweisung in Abschn.179 Abs.5 Satzı1 
Körperschaften des öffentlichen Rechts nach 3:2 EStR 1958 enthält insoweit eine zutreffende Aus- 
Abs. 1 GewStDV verstößt nicht gegen Art. 3 Abs.1 legung des Gesetzes, s. auch Kosten. Urt. BFH, GG, 
GG. Urt. BFH, GG, GewStG, GewStDV ........ 406 EStG ...... ‚ 754
	        
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