Steuer- und Zollblatt für Berlin 18. Jahrgang Nr.11 19. Februar 1963 a 0I
Bei einer Eigentumswohnung, einer Kaufeigentumswoh- Artikel X 8 10 des Gesetzes über den Abbau der Woh-
nung und einer Wohnung in der Rechtsform des eigen- nungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und
tumsähnlichen Dauerwohnrechts dürfen als Betriebs- Wohnrecht auch im Land Berlin.“'
kosten außerdem angesetzt werden
1. Kosten des Betriebes des Fahrstuhls, Artikel II
2. m der Hausreinigung und Ungezieferbekämp- Anderung der Anlagen
8, 5 zur Zweiten Berechnungsverordnung
3. Kosten für den Hauswart.“
1. Die Anlage 1 zur Zweiten Berechnungsverordnung vom
ee N 17. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl.I S.1719, 1733)%
31. 8 46 erhält folgende Fassung: wird wie folgt geändert:
„8 46 In Abschnitt II Nr. 3 Buchstabe.d erhalten die Doppel-
Überleitungsvorschriften buchstaben bb, cc und dd folgende Fassung:
Soweit bis zum 31. Oktober 1957 für den in 8 1 Abs. 1 „bb) Fremdkapitalkosten, die auf die Bauzeit fallen,
und 8 1a Abs. 2 Nr. 2 und 3 bezeichneten Wohnraum cc) Kosten der Beschaffung und Verzinsung der Zwi-
Wirtschaftlichkeit oder Wohnfläche nach der Verord- schenfinanzierungsmittel, ;
nung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberech- dd) Steuerbelastungen des Baugrundstücks, die auf die
nung für neugeschaffenen Wohnraum (Berechnungsver- Bauzeit fallen.“
ordnung) vom 20. November 1950 (Bundesgesetzbl. ] . en
S. 753) berechnet worden ist, bleibt es für diese Berech- 2. Die Anlage 2 zur Zweiten Berechnungsverordnung wird
nungen dabei.“ wie folgt geändert:
Unter den Worten „Anlage 2“ erhält die Klammer fol-
32; $ 48 wird durch die folgenden 88 48 und 48a ersetzt: gende Fassung: „(zu $ 11a und $ 34 Abs. 1)“.-
„S 48
Sonderregelung für Berlin Artikel HIT
Im Land Berlin gelten die folgenden Sonderrege- Neubekanntmaching
lungen: Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und
1. In 8 1 Abs. 2 und 8 1c Abs. 3 werden die Worte Raumordnung wird ermächtigt, die Zweite Berechnungsver-
„20. Juni 1948“ durch die Worte „24. Juni 1948“ ordnung in der geltenden Fassung bekanntzumachen.
ersetzt.
2 81a Abs. 1 Nr. 1 und $ 1b Abs. 1 Nr. 1 gelten Artikel IV
nicht in Berlin. Anderung der Ersten Berechnungsverordnung®)
“ an u AbS, 1’erhält Nr. 6 erster Satzteil folgende Die Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohn-
58 Bi - x z flächenberechnung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz
„6. für den in Nummern 2 bis 4 bezeichneten (Erste Berechnungsverordnung - I. BVO) vom 20. Novem-
steuerbegünstigten Wohnraum“, ber 1950/17. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 753;
In $ 1a Abs. 2 Nr. 4 werden die Worte „für grund- 1957 IS. 1719)% wird wie folgt geändert:
steuerbegünstigten Wohnraum, der in der Zeit vom A . % T K an
21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1949 bezugs- * Dir bisherige Präambel wird durch die folgende Präam
fertig geworden ist, und“ gestrichen. S
„ $1c Abs. 1 erhält folgende Fassung: Auf Grund
n " N des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b, des $ 17 Abs. 4 und des 8 27
„(1) Diese Verordmung ist anzuwenden, wenn die Abs. 1 Satz 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom
Wirtschaftlichkeit zu berechnen ist 24. April 1950 (Bundesgesetzbl. S. 83),
1. für öffentlich geförderten Wohnraum, für den der 88 2 und 3 des Preisgesetzes vom 10. April 1948
nach $ 1 Abs. 1 oder 2 die Wirtschaftlichkeit (WiGBIl. S.27)/3. Februar 1949 (WiGBIl. S.14)/21. Ja-
nach dieser Verordnung zu berechnen wäre, nuar 1950 (Bundesgesetzbl. S.7)/8. Juli 1950 (Bundes-
für steuerbegünstigten Wohnraum, der nach SW GOwie det 4 46 As. Buchstaben ar b und F des
De Er DS A geworden Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom
5 5 > 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047), zuletzt ge-
für frei finanzierten Wohnraum, der nach dem ändert durch Artikel IV des Gesetzes zur Änderung des
831. Dezember 1949 bezugsfertig geworden ist Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbau-
oder bezugsfertig wird, rechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung
% rn ; z von Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 (Bundes-
für Wohnraum, der in der Zeit vom 25. Juni gesetzbl.I S. 1041),
1948 bis zum 31. Dezember 1949 bezugsfertig en x © S
geworden und ohne öffentliche Mittel im Sinne des 8 12 des Gesetzes über die Gewährung von Miet-
des 8 3 des Ersten Wohnungsbaugesetzes ge- und Lastenbeihilfen vom 23. Juni 1960. (Bundesgesetz-
schaffen worden ist, für die Zeit, in der die blatt I S. 389, 399), zuletzt geändert durch Artikel V des
Vermietung dieses Wohnraums infolge der Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugeset-
Preisfreigabe nach 88 15, 16 des Zweiten Bun- zes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und
desmietengesetzes in der in Berlin geltenden über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom
Fassung nicht mehr den Preisvorschriften 21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041),
unterliegt, des Artikels X 8 4 Abs.2 des Gesetzes über den Abbau
x der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales
bei Anwendung des 8 13 Abs. 2 der Verordnung zur : ;
Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützig- a vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetz-
keit im Wohnungswesen in der Fassung vom GE % z 7
25. April 1957 (Bundesgesetzbl.I S. 406). verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des
Bundesrates
8482 sowie auf Grund des 8 32 Satz 1, des 8 6 Abs. 3 und des
R n 8'7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Gemeinnützig-
Geltung in Berlin keit im Wohnungswesen - Wohnungsgemeinnützigkeits-
Diese Verordnung gilt nach 8 14 des Dritten. Über- DL
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I 9 N Drnde S. Eh AT ; Na. U 1957 S. 1405/1414.
® 5 . : undesgesetzbl. —L-1,
S.1) in Verbindung mit $ 125 des Zweiten Wohnungs- %) GVBl. 1951 S. 1169: GVBl. 1957 S. 1726; StZBl. Bln. 1952 S. 2;
baugesetzes, 8.53 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und StZBIl. Bln. 1957 S. 1405.
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