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Volume Nummer 6, 25. Januar 1963

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1963,1 (Public Domain)

100 Steuer- und Zollblatt für Berlin. 13. Jahrgang Nr.6 25. Januar 1963 
steuer vom Arbeitslohn zum 10. April 1963 abzuführen. zu fünf Tagen nach Ablauf des Fälligkeitstages wird von 
Arbeitgeber, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer im der Erhebung ‚eines Säumniszuschlages abgesehen; dies 
letzten vorangegangenen Kalendervierteljahr monatlich gilt nicht, soweit die Zahlung gestundet, hinausgeschoben 
durchschnittlich nicht mehr als 5,— DM betragen. hat, oder die Vollziehung ausgesetzt war oder soweit die Steuer 
bitten wir, die im Kalenderjahr 1963 einbehaltene wegen Nichtabgabe von Anmeldungen oder Voranmeldun- 
Lohnsteuer und Kirchensteuer vom Arbeitslohn zum gen festgesetzt worden ist. 
10. Janyar 106% abzuführen. Rn Wir weisen darauf hin, daß. bei der Entrichtung von 
Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Januar steyern durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto 
1963, am 11. Februar 1963. einer Finanzkasse und bei Einzahlung mit Zahlkarte oder 
2° Vermögensteuer-Vierteljahresbetrag für das Viertel- Postanweisung als Tag der Zahlung der Tag gilt, an dem 
jahr Januar/März 1963, am 11. Februar 1963. der Betrag der Finanzkasse gutgeschrieben wird. 
dA) Getränkesteuer für den Monat Januar 1963, am 11. Fe- Eine Woche nach dem Fälligkeitstermin beginnt die 
bruar 1963. Zwangsvollstreckung wegen. aller dann noch rückständigen 
e) Gewerbesteuervorauszahlung für das Vierteljahr Beträge; durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere 
Januar/März 1963, am 15. Februar 1963. Kosten. 
£) Handwerkskammerbeitrag für das Vierteljahr Januar/ Die Finanzkassen, die Banken und-die Sparkassen sind 
März 1963, am 15. Februar 1963. an jedem Sonnabend, die Finanzkassen auch am letzten 
g) Ostmarkumtauschabgabe für den Monat Januar 1963, Werktag jedes Monats, für den Publikumsverkehr ge- 
am 11. Februr 1963. schlossen. 
h) Grundsteuer für das Vierteljahr Januar/März 1963, am Berlin 15, den 11. Januar 1963 
15. Februar 1963. 
« ® x 5 LFA — St 24 — S 1230 b — 2/63 
i) Vermögensabgabe-Vorauszahlung bzw. Vierteljahres- * .. 
betrag‘ für das Vierteljahr Januar/März 1963, am Landesfinanzamt Berlin 
11. Februar 1963. Dr. Hohrmann 
k) Hypothekengewinnabgabe-Vorauszahlung für das Vier- L_ 
teljahr‘ Januar/März 1963, am 11. Februar 1963. 
‘1 Hundesteuer für den Monat Februar 1963, am 5. Fe- Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises 
bruar 1963. (StZBl. Berlin 1963 8. 100) 
Die vom 1. Januar 1963 an für die Jahre 1963 und 1964 7 : LE . % . 
gültigen Hundesteuermarken werden. von den Finanz- Der bis zum 16. Mai 1965 gültige Dienstausweis Nr. 939, 
; ö -. ausgestellt am 17. Mai 1961 vom Hauptzollamt Berlin-Süd 
kassen bis zum 29. März 1963 gegen Rückgabe der mit für den Fi ärter (Zoll) Jörg Reeck, geboren am 
Ablauf des 31. Dezember 1962 ungültig. gewordenen Si. Iul 090.45 1 V U % reiten“ ‚8 
Hundesteuermarken 1961/1962 ausgegeben. „Jul 3080, LEINEN E N HE AUT MDB 
m) Börsenumsatzsteuer im Abrechnungsverfahren für den % ah TE Yehlen wird für ungültig erklärt. Auf Miß- 
Monat Januar 1963, am 15. Februar 1963. BER ES 
n) Beförderungsteuer-Vorauszahlung für den Personen- 
verkehr mit” Kraftwagen (ausgenommen Personen- Stellenausschreibungen 
wagen) für den Monat Januar 1963, am 12. Februar s 
1963. (StZBl. Berlin 1963 S. 100, 
Beförderungsteuer-Vorauszahlung . für den Güter-, 7m Dienstbereich des Landesfinanzamts Berlin sind die 
Möbel- und Werkfernverkehr mit Kraftwagen für den folgenden Beamtenplanstellen zu besetzen: 
Monat Januar 1963, am 20. Februar 1963. . 2 
p) Kraftfahrzeugsteuer am Tage vor Beginn eines Ent- Kennziffer Nr. 781. 
richtungszeitraums. Amtsrat (Besoldungsgruppe A 12). 
Die fällig werdenden Beträge sind mit Ausnahme der ATDSLLSSE en ; et ; Me « d 
Hypothekengewinnabgabe-Vorauszahlung. bis zu den Fällig- Hauptsachgebietsleiter für die Bewertung ae 
keitsterminen an die zuständige Finanzkasse zu entrichten. Grundsteuer bei einem Finanzamt und Leiter der 
Außerdem nehmen die Depositenkassen der Berliner Zentralstelle für die Erstellung von Bewertungsvor- 
Bank AG und die Zweigstellen der Sparkasse der Stadt schlägen für land- und forstwirtschaftliches Ver- 
Berlin West Einzahlungen von Steuerbeträgen auf die mögen. 
Konten der Finanzkassen entgegen. Anforderungen: 
Die Hypothekengewinnabgabe-Vorauszahlung ist bis zum Sehr gute Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des 
Fälligkeitstermin an die zuständige beauftragte Stelle zu Steuerrechts, insbesondere auf dem Gebiet der Ein- 
entrichten. heitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen 
- Vermögens. Bewerber sollen. sich bereits in dem 
Bargeldlose Zahlung, besonders durch Überweisung auf betreffenden Arbeitsgebiet bewährt haben. 
das Postscheckkonto oder die Girokonten der zuständigen 
Kasse, ist erwünscht. Bei den Zahlungen ist es notwendig, Kennziffer Nr. 782/783. 
die Anschrift und die Steuernummer des Steuerpflichtigen 
sowie den Verwendungszweck der Beträge anzugeben. Bei Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11). 
jeder unbaren Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer bitten wir, Arbeitsgebiet: 
den Namen des Kraftfahrzeughalters, seine Anschrift und Sachbearbeiter. in der Gruppe 4 der Abteilung Be- 
das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges anzu- sitz- und Verkehrsteuern des Landesfinanzamts 
geben. Berlin. 
Unter Hinweis auf $ 341. der Reichsabgabenordnung und Anforderungen‘: 
$ 16 der Beitreibungsordnung bitten wir um pünktliche nn z ; 
E11: Gründliche, Kenntnisse auf dem Gebiet des gesamten 
Zahlung, der fällig werdenden Beträge. Steuerrechts, insbesondere auf dem Gebiet der Ab- 
Gleichzeitig bitten wir, auch alle nicht gestundeten Rück- gabenordnung und des Steuerstrafrechts. Bewerber 
stände nebst Kosten (Gebühren und Auslagen), die den sollen sich bereits in dem betreffenden Arbeitsgebiet 
Finanzkassen und den beauftragten Stellen noch geschuldet bewährt haben. 
werden, unverzüglich zu zahlen. Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er- 
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuerschuld sind füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach- 
Säumniszuschläge kraft Gesetzes zu zahlen. Sie betragen weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter 
1 vom Hundert des rückständigen Steuerbetrages für jeden Einhaltung des Dienstweges — bis zum 29. Januar 1963 an 
angefangenen Monat der Säumnis, vom Ablauf des Fällig- den Senator für Finanzen, Berlin 15, Kurfürstendamm 
keitstages ab gerechnet. Bei einer verspäteten Zahlung bis Nr. 193-194, Referat Fin ILL B 2, Zimmer 384, zu richten.
	        
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