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Volume Nummer 85, 15. November 1962

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,2 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang‘ Nr. 85 15. November 1962 1797 
Bei Monatslöhnen ab 2500,00 Deutsche Mark -ist die Lohn- kommensbetrag die Steuerschuld aus der der Einkom- 
steuer wie folgt zu berechnen: mensteuer-Durchführungsverordnung als. Anlage (zu 
1. Der Monatslohn (gekürzt um den etwa auf der Lohnsteuer- 863 b) beigefügten Einkommensteuertabelle. ‘vgl. Bun- 
karte eingetragenen steuerfreien Monatsbetrag und erhöht desgesetzbl. 1959 I S. 98) abzulesen und um 30 v.H. zu 
um den auf der Lohnsteuerkarte etwa eingetragenen hinzu- ermäßigen. Die sich nach der Ermäßigung ergebenden 
zurechnenden Monatsbetrag) ist auf einen Jahreslohn um- Pfennigbeträge bleiben unberücksichtigt, 
zurechnen = Monatslohn mal 12. Übersteigt der nach den Ziffern 1 bis 3 ermittelte zu 
Von dem sö errechneten Jahreslohn sind die folgenden versteuernde. Einkommensbetrag 220 079,99 Deutsche 
Beträge abzuziehen: Mark, so beläuft sich die Steuerschuld auf den um 22 562 
a) in den Steuerklassen I bis IV die Pauschbeträge für Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom 'Hun- 
Werbungskosten (564 Deutsche Mark) und für Sonder- dert des abgerundeten zu. versteuernden Einkommens- 
ausgaben (636 Deutsche Mark) von zusammen 1.200 betrags. Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist. auf 
Deutsche Mark, den nächsten durch 120 ohne Rest teilbaren Betrag abzu- 
b) in der Steuerklasse II außerdem ein Sonderfreibetrag runden, wenn er nicht bereits durch 120 ohne Rest teil- 
aa) bei Arbeitnehmern ohne Kinder von 840 DM bar ist. Bei der Berechnung der Steuerschuld sich erge- 
bb) bei Arbeitnehmern mit Kindern von 1.200 DM bende. Pfennigbeträge bleiben unberücksichtigt. Diese 
. : Se a Steuerschuld ist um 30 v.H. zu ermäßigen. Die nach der 
9) BSH E DEI mit Kindern außerdem folgende Kin Ermäßigung sich ergebenden Pfennigbeträge bleiben 
in Steuerklasse ebenfalls. unberücksichtigt. 
II und HA IV Die monatliche Lohnsteuer beträgt !/12 der so errechneten 
aa) für das 1. Kind von 1.200 DM 600 DM Jahressteuerschuld und ist auf den nächsten durch zehn 
bb) für das 2. Kind von 1680 DM 840 DM teilbaren Pfennigbetrag nach unten, abzurunden, 
cc) für das 3. und Berechnungsbeispiel: 
jedes ‚weitere Kind von je 1 800 DM LOS 900 DM Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern 
3 Der nach Ziffer 1 errechnete Jahreslohn ist in Steuer- (Stkl. III/2) ist die monatliche Lohnsteuer wie folgt zu 
klasse IV für die Berechnung der Lohnsteuer um 1680 DM berechnen: 
zu erhöhen. SE 
1 Die weitere Berechnung ist wie folgt durchzuführen: 1 Monalsiohn 4.038,33. DM 
a) In den Steuerklassen I und II ist für den nach den Zif- 2. Jahresiohn” — 14 058,33 DM mal 12: -168.009,96 DM 
fern 1 und 2 ermittelten zu versteuernden Einkommens- 3. Vom Jahreslohn abzuziehen sind: 
betrag die Steuerschuld aus der dem Einkommensteuer- a) die Pauschbeträge für 
gesetz als Anlage (zu $ 32a) beigefügten Einkommen- Werbungskosten (564 
steuertabelle (vgl. Bundesgesetzbl. 1958 I S. 492) abzu- DM) und- Sonderaus- 
lesen und um 30 v. H. zu ermäßigen. Die sich nach der gaben (636 DM) von 
Ermäßigung ergebenden Pfennigbeträge bleiben unbe- zusammen 1.200,00 DM 
rücksichtigt. u: der  Kinderfreibetrag 
Übersteigt der nach den Ziffern 1 und 2 ermittelte zu für das 1, Kind 1 200,00 DM 
versteuernde  Einkommensbetrag 110 039,99 Deutsche der  Kinderfreibetrag 
Mark, so beläuft sich die Steuerschuld auf den um 11281 für das 2. Kind 1680,00 DM 4 080,00 DM 
Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert Der zu versteuernde Einkommens- 
Da aaa Ze nn EA betrag beträgt = 164 619,96 DM 
er zu versteuernde Einkommensbetrag ist auf den ; ; 
nächsten durch 60 ohne Rest teilbaren Detrag abzurun- ) AUS DW th Führub en 
den, wenn er nicht bereits durch 60 ohne Rest teilbar ist, ordnun 9 
. : g als Anlage (zu $ 63b) 
Bei der Berechnung der Steuerschuld sich ergebende beigefügt Fink t E 
: E e N Ae ar . gefügten inkommensteuer 
Pfennigbeträge bleiben unberücksichtigt. Diese Steuer- tabelle = = 65524,00 DM 
schuld ist um 30 v.H. zu ermäßigen. Die nach der Er- x 
mäßigung sich ergebenden Pfennigbeträge bleiben eben- 5 Die Steuerschuld von 65 524,00 
falls unberücksichtigt. DM ist um 30 v.H. zu ermäßigen N 
; aa: . = (65 524 DM abzüglich 16 381 DM) = 49 143,00 DM 
Die monatliche: Lohnsteuer beträgt !/ı2 der so errech- en Me 
neten Jahressteuerschuld und ist,auf den nächsten durch 7. Mithin Lohnsteuer für einen Mo- 
zehn teilbaren Pfennigbetrag nach unten abzurunden. natslohn von 14 058,33 DM für 
AR einen Arbeitnehmer in Stkl. IIl/2 
b) In den Steuerklassen III und IV ist für den nach den (1/12 von 49 143 DM = 4 095.20 DM 
Ziffern 1 bis 3 ermittelten zu versteuernden Ein- m
	        
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