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Volume Nummer 40, 8. Juni 1962

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,2 (Public Domain)

1004 Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang‘ Nr.40 8. Juni 1962 
Beispiel 4: Ein Handelsvertreter hat einen Gesamt-' 8000 DM von den Provisionen als den dem höchsten Steuer- 
umsatz von 21000 DM. erzielt, nämlich Provisionen satz unterliegenden Umsätzen abzuziehen. Also verbleiben 
15000 DM, Großhandelsumsätze 1000 DM und KEinzel- noch 2000 DM Provisionen, die dem nach 8 4 Ziff. 17 Satz 3 
handelsumsätze 5000 DM. errechneten Steuersatz von 3 v.H. unterliegen. Die Steuer 
Bei Berücksichtigung des 8 4 Ziff, 17 Satz 3 würden beträgt mithin für sämtliche Umsätze 170 DM, nämlich 
die nach 8 4 Ziff. 17 begünstigten Umsätze einer Steuer 3 v.H. von 2000 DM Provisionseinnahmen —= 60 DM und 
von 300 DM, also einem Steuersatz von 2 v. H. unterliegen. 1 v.H. von 11 000 DM Großhandelsumsätzen — 110 DM, 
die dem Steuersatz von 4 v.H. unterliegenden Rinzel- jm Streitfalle zu” der Feststellung, daß das Femme geHCht 
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unterliegenden begünstigten Provisionsumsätze um den Vorschriften, Höflich entweder 8 4 Zi. 17 Satz K oder 
noch nicht verbrauchten Teil der 8000 DM des $ 7a, also 8 7a angewendet werden. Da das Finanzgericht insoweit 
um 3000 DM, zu kürzen, die Rechtslage verkannt hat, ist die Vorentscheidung auf- 
Die verbleibenden zuheben. 
12000 DM Provisionsumsätze sind mit 2 v. H. = 240 DM Der Fall ist spruchreif. Die Umsatzsteuer des Bf. für 
und die 1958 ist wie folgt festzusetzen: 
1000 DM Großhandelsumsätze mit 1 v.H. — 10 DM mr ür die gemäß 8 4 Ziff. 17 begünstigten Umsätze ergibt 
zu besteuern. Die Steuer beträgt somit 250 DM. sich ein Steuersatz von 3,36 v.H.; denn 10 v.H. des 
Beispiel 5: Die Einnahmen eines Steuerpflichtigen 18000 DM übersteigenden Gesamtumsatzes ergeben 
betragen ebenfalls insgesamt 21000 DM. Hiervon na 910,50 DM, das sind 3,36 v..H. der nach 54 Ziff. 17 begün- 
10000 DM Provisionen und die restlichen 11000 DM Ein- Stigten Umsätze von 27 105 DM. 
nahmen aus Großhandelsumsätzen. Der Steuerbetrag für Die nach Anwendung des $ 7a als steuerpflichtig ver- 
die Provisionen bei Anwendung nur des $ 4 Ziff. 17 Satz 3 bleibenden Umsätze von 19 105 DM sind diesem Steuersatz 
beträgt 300 DM, das sind 3 v.H. der begünstigten Provi- zu unterwerfen. Danach ergibt sich ein Steuerbetrag von 
sionsumsätze. Nach $ 7a ist der gesamte Freibetrag von 641,90 DM. 
Umsatzsteuer haben ergeben können. Die Betriebsprüfung und das Finanz- 
Urteil des BFH vom 21. Dezember 1961 — V 160/59 S1. amt haben den auf diese Weise geführten Buchnachweis 
z insoweit anerkannt, als er sich auf Warensorten be- 
(SIZBIA Berlin 1068 8.2004) schränkte, die sortengetreu verkauft wurden, bei denen also 
1. 8 14 Abs. 4 UStDB 1951 hat den Charakter von Richt- die handelsübliche Bezeichnung der Ein- und Verkaufs- 
linien. Für den buchmäßigen Nachweis ist hauptsäch- belege sowie die Buchungen übereinstimmten. Es handelt 
lich 8 14 Abs. 3 a. a. O. maßgebend. Hat ein Unter- sich hierbei um die Positionen Guß, Späne, Bleche, Metalle 
nehmer "nicht alle im 8 14 Abs. 4 a. a. O. angeführten Und ähnliches. Ferner wurde der Buchnachweis allgemein 
Merkmale aufgezeichnet, so ist nicht etwa ohne weiteres für die sogenannten Streckengeschäfte anerkannt. 
DER a EneISUs Chr GFOTACHEADZUSCHER, Dagegen erachteten Prüfer und Finanzamt den Buch- 
nicht vorliegt. Es ist vielmehr zu prüfen, ob nach 8 14 Nachweis für die Lieferungen von Eisen- und Stahlschrott 
Abs. 3 a. a. O. die nachzuweisenden Voraussetzungen als nicht erbracht. Hier erfolgte der Einkauf unter der 
eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchfüh- Bezeichnung „Schrott und ungeschnittener Schrott, Stahl- 
rung zu ersehen sind. Ob dies zutrifft, ist eine Frage schrott, Eisen, Schmelzeisen, Motoren und Gemischtes, 
der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse im Maschinen (Eisen- und Gußgemisch)‘“ usw. In den ‚für 
Einzelfall. den Buchnachweis geführten Unterlagen erscheinen diese 
Li - n n einheitlich in der Spalte „Schrott“. Der Verkauf erfolgte 
Soweit in der bisherigen Rechtsprechung (vgl. ins- ;egoch in genauer Sortenaufteilung. Vom Prüfer wurden 
besondere‘ Urteil des Bundesfinäanzhofs V 172/53 U neun verschiedene Sortenbezeichnungen bei der Bfin. fest- 
vom BE August 1954, BStBl. 1954 III S. 294, Sig. Bd. 50 gestellt. Nach den Angaben der Bfin. wird bei An- und 
S 224 D) rd nen EEE zum Ausdruck Verkäufen dieses Schrotts wie folgt verfahren: 
ommt, wird an ihr nic estgehalten. 
en Wan z . Der HEisen- und ‚Stahlschrott wird, bei verschiedenen 
en Ar SI A a aNE 2 USD 1050 a Lieferanten in größeren und kleineren Mengen aufgekauft 
ö ) si und auf dem Lagerplatz der Bfin. auf einem Schrotthaufen 
UStG 8 4 Ziff. 4; UStDB 1951 88 12, 14. gelagert. Die eingekauften Posten.-werden nicht schon bei 
ERST . . der Anlieferung in eine bestimmte Sorte eingestuft. Es 
anlagungszeiträumen 1932 his 1955 nach $ 4 Zi. 4 UStG Sehatmerer Wars zur Verladung, die aus den Verehle: 
BE Tab sind oder Un oe Wis: Sn % N Ge a n Eener! densten Anlieferungen mit den verschiedensten Qualitäten 
Sat ADCH, ber eis A UC N E weis dem StEUEF- stammen. Erst die sich beim Aufladen ergebende Mischung 
satz des $ 7 Abs. zu unterwerfen sind, kann nach den Angaben der Bfin. nach dem in dieser 
Die Bfin. betreibt den Großhandel mit Eisenschrott, Alt- Mischung überwiegend enthaltenen Material unter eine 
metallen, Textilabfällen und Altpapier. Sie nimmt für einen bestimmte Qualitätsangabe eingereiht werden. Die Bfin, 
Teil der Schrottlieferungen Steuerfreiheit nach $ 4 Ziff.4 hat bei Einkäufen eine solche Subsumierung nicht vorge- 
UStG. und für — hier nicht streitige — Lieferungen von nommen und auch nicht auf den Durchschlägen der Ein- 
Textilabfällen und Altpapier die Vergünstigung des 8 7 kaufsbelege vermerkt, weil dies nach ihrer Auffassung eine 
Abs.3 UStG in Anspruch. Die steuerbegünstigten Liefe- überflüssige Arbeit wäre, da die angegebene Qualität nach 
rungen werden auf folgende Weise ermittelt: der Vermischung mit besserem oder schlechterem Material 
im großen Schrotthaufen nicht mehr zutreffen würde. Nach 
Die verkauften Mengen werden von den entsprechenden j;hrer Ansicht kann die Mischung vielmehr nur ohne Rück- 
Lagerposten abgebucht. Soweit die Bestände zur Deckung sicht auf die einzelnen Lieferungen qualitätsmäßig ein- 
der Verkäufe ausreichen, werden die Vergünstigungen nach gestuft werden. Es lasse sich praktisch nicht feststellen, 
8 4 Ziff. 4 UStG (bzw. $ 7 Abs. 3 UStG) in Anspruch wo die einzelnen angelieferten Warenmengen im Schrott- 
genommen. Werden Mengen veräußert, die über den Be- hnaufen verblieben seien. 
stand des entsprechenden Lagerpostens hinausgehen, so ) S 
werden diese mit 4 v.H. versteuert, da sie sich nur durch Die Bfin. hat insbesondere vorgetragen, daß der Schrott 
Sortieren anderer Bestände oder auch durch zu geringe bei ihr nicht sortiert werde; sie habe. — ohne Rücksicht 
mengenmäßige Verbuchung des Einkaufes derselben Sorte auf das ihr bekannte, mit Verfügung des Finanzamts vom 
4. Dezember 1953 bewilligte sogenannte Düsseldorfer Ver- 
AT fahren (vgl. Deutsche Steuerzeitung Ausgabe B HEildienst 
DS U ae 0, 1953 S. 352) — den Voraussetzungen des $ 14 Abs. 4 UStDB
	        
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