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Volume Nummer 47, 28. Juni 1962

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,2 (Public Domain)

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(LA 924) Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang‘ Nr.47 28. Juni 1962 
kosten abgezogen werden. Als Mindestausstattung kom- Zu 8 10 (Kosten für Fremdkapital) : 
men nach 8 40 Abs.l des II. WoBauG ausschließlich in 1. Die vorgehenden Rechte Dritter werden wie die in 
Betracht: . x z ; 
- . der Vorschrift näher bezeichneten vorrechtslosen Rechte 
a) Wohnungsabschluß mit Vorraum in der Wohnung; und ungesicherten Verbindlichkeiten nach Abs.1 Nr.1 
b) Kochraum mit ausreichenden Entlüftungsmöglich- nicht schlechthin, sondern nur nach Maßgabe von $ 129 
keiten, Wasserzapfstelle und Spülbecken, Anschluß- Abs.2 und 8 130 LAG!) mit Kapitalkosten berücksichtigt. 
möglichkeit für Kohleherd und Gas- oder Elektro- Insbesondere dürfen danach im Ertragslageverfahren zu 
herd sowie entlüftbarer Speisekammer oder entlüft- Lasten der HGA Kapitalkosten nicht für alle Arten von 
barem Speiseschrank; Rechten angesetzt werden, die in der Zwangsversteigerung 
ce) neuzeitliche sanitäre Anlagen innerhalb der Woh- Vor den Abgabeschulden der HGA zu befriedigen sein 
nung; würden. 
d) eingerichtetes B: i i ie % . ; 
) vos N BO EEan Bad oder eingerichtete Dusche sowie 2, In den normalen Fällen — d.h. stets, wenn nicht einer 
T n der nur bei Wohnungs- und Siedlungsunternehmen vor- 
e) ausreichender Abstellraum auch innerhalb der Woh- —Lommenden Sonderfälle vorliegt, die in Anm. 5 besonders 
Hung; behandelt werden — werden nach Abs.1 Nr.1 die nach- 
f) Anschlußmöglichkeit für Ofen oder gleichwertiges genannten vorgehenden und vorrechtslosen Rechte mit 
Heizgerät für mindestens je einen Wohn- und Schlaf- Kapitalkosten berücksichtigt®): 
0 3 uBer der Küche; . > a) Stammrechte von Abgabeschulden, die als öffentliche 
g) elektrischer Brennstellenanschluß in allen Räumen, Last entstanden sind ($ 129 Abs.2 Nr.1a LAG); 
in Küche, Wohn- und Schlafräumen außerdem min- : : nn 
N x Oi Os b) umgestellte Rechte im Range von mindestens einem 
destens je eine Steckdose; 
. der Stammrechte unter a (8 129 Abs.2 Nr.1b LAG); 
h) ausreichender Keller oder entsprechender Ersatz- $ 
raum: c) DM-Rechte, denen der Vorrang vor einer Umstel- 
N N nd lungsgrundschuld bewilligt worden ist (8 129 Abs.2 
i) zur Mitbenutzung Wasch- und Trockenraum sowie Nr.1c LAG); 
. : ” d) Aufbaukredite sichernde DM-Rechte, denen nach 
Abstellraum für Kinderwagen und Fahrräder. $ 116 Abs.1 LAG ein Befriedigungsvorrecht vor der 
2. Der Abzug von 20 v.H. der aufgewendeten Eigen- öffentlichen Last bewilligt worden ist ($ 130 Abs.3 
mittel darf nur bei einer Erlaßentscheidung berücksich- LAG); 
tigt werden. Daraus folgt, daß bei einer einheitlichen ) Auyfbaukredite sichernde DM-Rechte, für die ohne 
Modernisierungsaktion im Sinne von Anm. 1, die sich ein Befriedigungsvorrecht die Abzugsfähigkeit der 
über das Ende eines allgemeinen Erlaßzeitraums hinaus Zinsen im AErtragslageverfahren anzuerkennen ist 
in den nächsten allgemeinen Erlaßzeitraum erstreckt, eine (8 130 Abs.1 und 2 LAG). 
Berücksichtigung nur in einem der beiden Erlaßzeiträume 
zulässig ist. Berücksichtigt werden können jedoch 20 v.H. Zu diesen Rechten kommen nach Abs. 1 Nr. 2 
der gesamten in beiden Erlaßzeiträumen aufgewendeten f) 4) Aufbaukredite- betreffende ungesicherte DM-Ver- 
Eigenmittel. In welchem der beiden Erlaßzeiträume der bindlichkeiten, wenn: eine der drei nachgenannten 
Abzug erfolgen soll, ist der Entscheidung. des Abgabe- Voraussetzungen zutrifft: Im Falle einer dinglichen 
Schuldners zu überlassen. Sicherung wäre dem Sicherungsrecht ein Vorrang 
3. Bei zeitlich auseinanderfallenden Maßnahmen im vor einer Umstellungsgrundschuld zu bewilligen ge- 
Sinne der Anm.1 ist der Abzug von 20 v.H. der auf- wesen ©oder das Befriedigungsvorrecht vor der öf- 
gewendeten Eigenmittel unter Berücksichtigung der Aus- fentlichen Last zu bewilligen gewesen oder die Ab- 
führungen in Anm.2 jeweils erneut zulässig. Der letzte zugsfähigkeit der Zinsen nach 8 130 Abs.1 und 2 
Halbsatz des $ 8a ist demnach nicht dahin zu verstehen, LAG ohne Bewilligung eines Befriedigungsvorrechts 
daß durch die einmalige Inanspruchnahme des Abzugs anzuerkennen (Parallelfälle zu c bis e). 
von 20 v.H. der aufgewendeten Eigenmittel die Vergün- 
stigung für alle Zukunft verbraucht ist. - 
39) in de ep en unter a—e aufgeführten Rechte treten in Ber- 
es ın die folgenden: 
Zu 8 9 (Verwaltungskosten) : a) Im Verhältnis 10:1 umgestellte Stammrechte, deren Umstel- 
1. Nach $ 9 Abs.2 sind als Verwaltungskosten nur die- hıng zur Entstehung einer a hat; 
jenigen Kosten anzuerkennen, die für das Grundstück im Ve eneene am 24. Juni 1948 einem solchen 
Erlaßzeitraum entstanden sind. Danach wäre in jedem c) Rechte, die vor dem 18. Oktober 1952 aus einer Aufbaugrund- 
Falle ein Einzelnachweis erforderlich. Aus Verwaltungs- schuld hervorgegangen oder an die Stelle einer Aufbaugrund- 
vereinfachungsgründen bin ich jedoch damit einverstan- STE ann 8 oder a GE DErS un te len 
den, daß ohne Nachweis 40 DM jährlich je Wohnung, gesetzes an die Stelle einer Aufbaugrundschuld treten; 
bei HEinfamilienhäusern je Wohngebäude als Verwal- d) am Grundstück dinglich gesicherte DM-Verbindlichkeiten, 
tungskosten anerkannt werden, sofern diese Gegenstand wenn das den Gläubiger sichernde Grundpfandrecht nach 
eines Mietverhältnisses sind. Auf den HEinzelnachweis Ch en nach $$ Da 152 Abs.1 Nr.1 und 2 LAG ein 
kann innerhalb eines Erlaßzeitraums nur einheitlich ver- = en A OrUNdC HC. ainalich nr BCSICHETTG DM Verbin ichn Ser 
zichtet werden. Werden höhere Verwaltungskosten geltend wenn das den Gläubiger sichernde Grundpfandrecht nach 
gemacht, so ist der Einzelnachweis in vollem Umfang $-152 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 LAG ein. Befriedigungsvorrecht hat 
und nicht nur beschränkt auf den 40 DM jährlich über- en SE En U EEE En N SCH . 
i i . as Grundstück, r das der redıt verwendet worden 1st, 
schießenden Betrag zu erbringen. . gehört dem EN AAN STE ENTE en 
-2. Für Garagen, Unterstellräume und andere Räume von LEGE USE tn  eranlasenaen Deren En 
untergeordneter Bedeutung, die Gegenstand eines selb- 2. der Kredit diente der Durchführung der in 8 116 Abs.1 
ständigen Hauptmietverhältnisses sind, können im allge- und 2 LAG bezeichneten baulichen Maßnahmen; 
meinen nur 10 DM angesetzt werden, ., am Grundstück dinglich gesicherte DM-Verbindlichkeiten, 
Da I das den SE CE ON Se 
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3. Für die eigene Wohnung darf der in Anm.1 vor Abs.1 Nr.1 und 2 LAG oder allein nach 8 152 Abs.1 Nr.1 
gesehene Pauschbetrag nur angesetzt werden, wenn das oder 2 LAG unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 
betreffende Wohngrundstück mindestens zwei weitere von Buchst. e) hätte bewilligt werden können, aber nicht 
Wohnungen umfaßt, die vermietet sind. In anderen Fällen beantragt worden ist. 
werden für die eigene Wohnung höchstens nachgewiesene “) In Berlin in folgender Fassung anzuwenden: 
Verwaltungskosten anerkannt. Letzteres gilt auch für an- „EB DE GEICHEIE, par dem 2 RE DNS SHE Ute ren 
z w ä 3 ındlichkeiten, sofern sie Tr da: TUNASLUC enomme: 
dere eigengenutzte Grundstücksteile, Orhan sind Ka im a ihrer ET SUR er 
x ® ne ügung über eine Aufbaugrundschuld hätte genehmig 
' 4. Hat die Zahl der Wohnungen sich geändert, so kann werden. Hüssal oder dem Grunupfandrecht din“ Betriedi- 
für das einzelne Kalenderjahr die Höchstzahl zugrunde EEE ENT De CU a NO AUZUUEE er 
£ + ss 5 z z Aatte erteilt wer! n €: Z 
gelegt werden, „die sich für einen Zeitpunkt innerhalb ihrer Zinsen in der Ertragsberechnung nach $ 130. Abs. 1 
dieses Kalenderjahres ergeben hat. oder 8 157 Abs. 1 LAG anzuerkennen gewesen wäre.“
	        
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