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Volume Nummer 23, 30. März 1962

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,1 (Public Domain)

7112 Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang Nr.23 30. März 1962 
von den verschiedenen Zeitpunkten sei im Pachtvertrage vom 3. Oktober 1951, BStBl. 1951 III S. 202, Slg. Bd. 55 
beim Inventar der Firmenwert miterfaßt worden. Das In- S.4942% und III 110/55 U vom 2. März 1956, BStBl. 1956 III 
ventar sei auf den 21. Juni 1948 nur mit 1501 DM anzu- S.123, Slg. Bd.62 S.331%”). Diese Frage kann aber hier 
setzen. dahingestellt‘ bleiben, weil der Ehemann der Bfin. die 
r z EEE “ Han X Möglichkeit hatte, den als Fehler gerügten Ansatz der 
Das Finanzgericht hielt ie. Berufung ur zulässig, W’CS Maschinen mit, 20 000 DM durch das ordentliche Rechts- 
sie jedoch als unbegründet zurück. Es liege kein Fehler vor. mittel. xe den Einheitswertbescheid des Betriebsver- 
Nach $ 75 DMBG sei für die Vermögensteuer mindestens EN EHEN . Hi x £ 
der Einheitswert anzusetzen. mögens zu beanstanden, Das hat er trotz Hinweises, au 
die Schätzung im Bescheide nicht getan; infolgedessen 
Mit der Rb. begehrt die Bfin., unter Aufhebung der kann die Bfin. als Rechtsnachfolgerin die Vorschrift des 
Vorentscheidungen : den HEinheitswertbescheid durch An- 8 222 Abs.1 Ziff.4 AO nicht geltend machen (Urteile 
satz des Inventars entsprechend dem Betriebsprüfungs- des Bundesfinanzhofs III 299/58 vom 14. Oktober 1960, 
bericht mit dem Teilwert von 10000 DM zu berichtigen. Steuerrechtsprechung in Karteiform, AO 8 222, Rechts- 
Die für eine Berichtigung erforderlichen neuen Tatsachen spruch 53, und III 112/56 U‘ vom 17. August 1956, BStBl. 
ergäben sich aus dem Verkaufspreise des Jahres 1953. 1956 III S. 290, Slg. Bd. 63 S. 243%). Bei den wenigen Posten, 
Außerdem sei eine Berichtigung geboten, weil das Finanz- die der - Feststellung des Einheitswertes zugrunde lagen, 
amt den Ehemann vor der Feststellung des Einheitswertes konnte der Ehemann als Vollkaufmann aus dem Bescheide 
nicht von der Absicht unterrichtet habe, den Maschinen- im Vergleich mit seiner eigenen Erklärung erkennen, daß 
park abweichend von der Erklärung und vom Betriebs- das Finanzamt von der eingereichten Aufstellung und von 
prüfungsbericht mit 20.000 DM anzusetzen. dem Betriebsprüfungsbericht zu seinen Ungunsten ab- 
5 s ü gewichen war, und zwar konnte die Abweichung nur in 
Die Rh: ar unbegründet. den wertmäßig anders geschätzten Maschinen liegen. Die 
Die Berufung. richtete sich gegen die Beschwerdeent- Verpflichtung des Finanzamts, nach $ 205 Abs.3 AO bei 
scheidung des Finanzministers des Landes, in der die von wesentlicher Abweichung von der Steuererklärung dem 
der Bfin. gewünschte Fehleraufdeckung im Sinne des $ 222 Pflichtigen die beabsichtigte Verböserung vorher mitzutei- 
Abs.1 Ziff.4 AO abgelehnt wurde. Es handelte sich bei len, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung. Die 
der Beschwerdeentscheidung ($ 237 AO) um eine Ermes- Ausführungen des Urteils des Bundesfinanzhofs III 286/57 U 
sensentscheidung, gegen die nach Art. 19 Abs.4 des Grund- vom 4. September 1959 (BStBl. 1959 III S. 472, Slg. Bd. 69 
gesetzes (GG) Berufung und Rechtsbeschwerde an die S. 5695) über die Notwendigkeit einer Zurückverweisung 
Steuergerichte zulässig sind (Gutachten des Bundesfinanz- der Sache, sofern eine Verböserung im Rechtsmittelverfah- 
hofs Gr. S. D 1/51 S. vom 17. April 1951, BStBl. 1951 III ren ohne vorherigen Hinweis erfolgte, können für den vor- 
S. 107, Slg. Bd. 55 8. 277, und Urteil des Bundesfinanzhofs liegenden Fall nicht verwertet werden. Dem Ehemanne ist 
III 8385/58 vom 17. März 1961, Steuerrechtsprechung in durch das unrechtmäßige Verhalten des Finanzamts bei 
Karteiform, AO, $ 237, Rechtsspruch 19). Erlaß des Bescheides vom 28. September 1953 kein Nach- 
; ; ; 5 ; _ teil zugefügt worden, der ihn nicht auch bei rechtzeitigem 
DAS IE NNBOTICH? VERDEINEG Mas Vorlesen Res DON Hinweise getroffen hätte. Beide Parteien waren nicht ge- 
lers. Die Bfin. verlangt lediglich eine andere Schätzung, *“ - e A . 
j ä ; willt, von ihrem Standpunkte abzugehen. Die Möglichkeit, 
und zwar in der Rb. den Schätzungsbetrag des Betriebs- h : Handeln der Verböserung zu entgehen, bestand 
prüfers, ohne gegen die Schätzung des Finanzamts ge- durc nn Dohen an N Keht T VeErüSserunng 5 ) 
wichtige, neue Tatsachen anführen zu können. Der Ver- für den Ehemann nicht, 
kaufspreis von 12335DM im Jahre 1953 spricht unter . 
Berücksichtigung der . jahrelangen Abnutzung seit dem 2) StZBl. Bln. 1951 S. 374 (Leitsatz). 
21. Juni 1948 für, und nicht gegen die Schätzung des % StZB\- Bin- 1056 S- 189: 
Finanzamts (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 40/51 U.) StZBl. Bln. 1959 S. 1234. 
MITTEILUNG DES VERLAGES 
Einbanddecken Steuer- und Zollblatt für Berlin 1961 
Kunstleder, grün, mit Prägung. 
2 Decken für den Jahrgang zu je 3,80 DM = 7,60 DM. 
Decke 1 für die Seiten 1’ bis 668, Decke 2 für die Seiten 669 bis 1368. 
Einbanddecken und komplette Bände für ältere Jahrgänge 
können noch geliefert werden. 
Steuer- und Zollblatt für Berlin 1961, gebunden: 
Band 1... Seite 1 bis 668 ........0.u4.04044 04 206,— DM 
Band 2 . Seite 669 bis 1368 ........ .......... 26,— DM 
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Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193-194; Fernruf: 91 0211, App. 126, 340. 
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH., Berlin W 30, Passauer Straße 4; Fernruf: 24 06 71. 
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Druck: ICB 3533. Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43. 4855a. 3.62
	        
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