Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang Nr.23 30. März 1962 711
Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeugsteuer; erteilen. Hierfür werden bisher — wenn auch mit gewissen
hier: Steuerkarten für außerdeutsche Fahrzeuge Abwandlungen — Vordrucke nach den Mustern 3 bis 6 zur
und für deutsche Fahrzeuge mit länglichrundem Kennzeichen. Durchführungsverordnung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz
N in der Fassung vom 12. Juli 1955 — KraftStDV 1955 —
(StZBI. Berlin 1962 S. 711) (BGBl. I S. 423%), geändert durch das Gesetz zur Änderung
; des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960
AA Ef DS (BGBl. I S. 10059), verwendet. Da die KraftStDV 1955
5 durch 8 28 KraftStDV 1961 aufgehoben worden ist und
das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer und Verkehrsteuern zwingende Gründe für die Beibehaltung verschiedener Vor“
Zur Unterrichtung der Oberfinanzdirektionen und der drucke nicht bestehen, habe ich mit Ihrer Zustimmung
mit der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer befaßten Zoll- beschlossen, die genannten vier Vordrucke durch einen
stellen hat der Bundesminister der Finanzen das nach- einheitlichen, aus Steueranmeldung und Steuerkarte be-
stehende Rundschreiben an die Finanzminister (Finanz- stehenden Vordruck nach anliegenden Muster% zu ersetzen.
senatoren) der Länder vom 30. Januar 1962 — IV A/4 — Die _Gebrauchsvordrucke werden in Blöcken zu je
S 6220 — 1/62 — im Bundeszollblatt 1962 S. 186 und im 50/50 Blatt so hergestellt werden, daß jeweils eine Steuer-
Bundessteuerblatt 1962 I S. 479 veröffentlicht. Das Rund- anmeldung (Farbe: weiß) und eine Steuerkarte (Farbe:
schreiben findet in Berlin Anwendung. hellbraun) die gleiche Block- und Blattnummer erhalten
i S i fahren ausgefüllt werden können.
Berlin, den 20. März 1962. and im An N . em
i = = Für die Fälle der tageweisen Versteuerung werde ic!
Ein TEA 162: weiterhin Ergänzungsblätter® mit dem Vordruck für HEin-
Der Senator für Finanzen und Ausgangsbescheinigungen herstellen lassen, die — von
A: der Numerierung der Felder abgesehen — der Rückseite der
Im Aufträge Steuerkarte entsprechen und im Bedarfsfalle mit der
Hofferberth Steuerkarte in der bisher üblichen Weise zu verbinden sind.
Anl Angaben über die Ausgabe eines länglichrnden Kenn-
nA ES zeichens, die Zahlung der Gebühr und die Leistung der
(BStBl. 1962 I S. 479) Sicherheit für die Rückgabe des Kennzeichens sowie über
Rundschreib die Rückzahlung dieser Sicherheit sind in dem neuen Vor-
undSCHTEIHEN druckmuster nicht vorgesehen. Diese Angaben müssen
; betr. Steuerkarten für außerdeutsche Fahrzeuge künftig auf die auch Dicher schon gebräuchliche besondere
und für deutsche Fahrzeuge mit länglichrundem Kennzeichen. pescheinigung® über die Zuteilung des länglichrunden
Soweit Zollbehörden nach 8 5 der Kraftfahrzeugsteuer- Kennzeichens gesetzt werden.
Durchführungsverordnung vom 14. Juni 1961 — KraftStDV
1961 — (BGBl. I S. 764)) bei der Verwaltung der Kraft- \ ün . . ‚Bl. Bin. 1955 S. 1042;
fahrzeugsteuer mitwirken, sind gemäß 88 20, 23 Abs. 1 2 BStEL SL S Ss GVBL S: SL SEE E19 7
DV 1961 iterhin St karten zu 3) BStBl. 1960 I S. 992; GVBl. S. 1239; StZBl. Bln. 1961 S. 9.
und 524 Abs, 2 KraftSt. weiterhin Steuerkarten ZU „) yruster Stk 20 (3820); hier nicht abgedruckt.
5) Muster Stk 21 (3821).
ı) BStBl. 1961 I S. 404; GVBl. S. 831; StZBl. Bln. 1961 S. 760. 6) Muster Stk 30.
D. Rechtsprechung
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Reichsabgabenordnung re de Der 1052 en a0 000 DE an er
% etrieb; das Inventar wurde dabei mi | angesetzt.
Urteil des BFH vom 17. November 1961 — III 241/59 UM. Im Jahre 1953 erwarb der Pächter das Inventar für
(StZBI. Berlin 1962 8. 711) 12 335 DM.
N 5 z Im Frühjahr 1957 beantragten die Erben, den Einheits-
1. Gegen die Ablehnung einer Fehleraufdeckung durch „ortpescheid auf den 21. Juni 1948 nach 8 222 Abs.1l Ziff. 4
den Finanzminister ist der Rechtsmittelweg an die AO ;jm Wege einer Fehleraufdeckung zu berichtigen. Der
Steuergerichte) gegeben. Ansatz von 20 000 DM für die Maschinen sei unrichtig. Bei
Ein Steuerpflichtiger, der gegen den als Fehler gerüg- einer Betriebsprüfung seien sie für die Bilanz zum 21. Juni
ten Ansatz das ordentliche Rechtsmittel hätte einlegen 1948 mit 1501 DM bewertet worden. In dem Betriebs-
können,. kann sich nach Rechtskraft des Bescheides prüfungsbericht sei ausgeführt, der Teilwert habe mindestens
nicht auf 8 222 Abs.1 Ziff. 4 AO berufen. 10000 DM betragen, gemäß 8 18 des D-Markbilanzgesetzes
N % A 1 rfah: icht (DMBG) sei jedoch der Wertansatz mit dem Buchwerte
Weist das Finanzamt, im Veranlagungsverfaßren nicht von 1501 DM nicht zu beanstanden. Nach $$ 74, 75 DMBG
Auf ee beabsichtigte nn ACH füh: rt. die ne er sei dieser Wert auch für die Einheitsbewertung bindend.
der eingereichten Erklärung ME SO TE diese NO qm übrigen habe das Inventar nur Schrottwert gehabt, als
ht VA K' Ss der Sache an das
EEE ZUE ZAHUCKVEFWEISUNK dessen Höchstwert 8000 bis 10 000 DM einzustellen seien.
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AO | ; : iff. 4, 237. Die Oberfinanzdirektion wies den Antrag auf Fehler-
AO 88 205 Abs. 8, 222 Abs 1 Ziff.4 28 _._. aufdeckung zurück. Die Beschwerde an den Landesfinanz-
Die Bfin. begehrt Aufhebung der Beschwerdeentschei- minister blieb in dem hier streitigen Punkte ohne Erfolg.
dung des Landesfinanzministers. Der Teilwert liege über dem. von der Bfin. zugestandenen
Der im Jahre 1954 verstorbene Ehemann der Bfin. war Schrottwerte. Eine auf Schätzung beruhende rechtskräftige
Bauunternehmer. Durch rechtskräftigen Bescheid vom Veranlagung könne auf Grund einer anderen Schätzung
28, September 1953 stellte das Finanzamt den HEinheits- Nur berichtigt werden, wenn neue Tatsachen (Schätzungs-
wert des Betriebsvermögens zum 21. Juni 1948 auf unterlagen) festgestellt würden. Hier lägen keine neuen
40 700 DM fest. Es schätzte den hier streitigen Wert der Tatsachen vor. Der Akteninhalt biete keinen Anhalt für
Maschinen auf 20 000 DM. Der Einheitswertbescheid wurde ®ine fehlerhafte Schätzung des Finanzamts.
später wegen anderer Umstellungsberechnung eines Bank- (Gegen die Beschwerdeentscheidung legte die Bfin. Be-
guthabens nach & 222 Abs.1 Ziff.4 AO auf 39 700 DM be- rufung beim Finanzgericht ein. Zur Begründung führte
sie aus, die Schätzung des Finanzamts beruhe offensicht-
1) BStBl. 1962 III S. 72. lich auf dem Pachtvertrage des Jahres 1952. Abgesehen