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Volume Nummer 1, 5. Januar 1962

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,1 (Public Domain)

% Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang Nr.1 5. Januar 1962 
Anforderungen: Anforderungen: 
Ha x EU Gründliche Steuerrechtskenntnisse, insbesondere auf 
im gesamten Steuerrecht. Bewerber sollen bereits geh G eier Be gerer Sollen Derelts Anl den“ Auf. 
in dem genannten Arbeitsgebiet erfolgreich tätig ge- gaben eines Sachgebietsleiters in dem betreffenden 
WESEN SCHE Arbeitsgebiet betraut worden sein und eine entspre- 
7 chende Bewährung nachweisen können, 
UT; Kennziffer Nr. 687: Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er- 
Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11). füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach- 
N n weisen. können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter 
Arbeitsgebiet: Einhaltung des Dienstweges — bis zum 10. Januar 1962 an 
Sachgebietsleiter für Lastenausgleichsabgaben und den Senator für Finanzen, Berlin W 15, Kurfürstendamm 
für die Lohnsteuer bei einem Finanzamt. Nr. 193-194, Referat Fin III B 2, Zimmer 384, zu richten. 
D. Rechtsprechung 
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Einkommensteuer Daraufhin nahm das Finanzamt für die Veranlagungs- 
: zeiträume 1949 und 1950 Einkommensteuer-Berichtigungs- 
Urteil des BFH vom 10. August 1961 — IV 117/58 U). veranlagungen nach dem Vorschlag der Prüfer vor. Auf 
(StZBl. Berlin 1962 8. 6) den Einspruch des Bf. ließ der Steuerausschuß die Zu- 
schätzungen der Prüfer zu den Gewinnen in vollem Um- 
Mehrbeträge von Betriebssteuern, die sich durch eine Be- fange fallen, weil die Umstände, auf die sich die Zu- 
triebsprüfung ergeben haben, sind keine neuen Tatsachen schätzungen stützten, weder erwiesen noch aufgeklärt oder 
im Sinne von 8 222 Abs. 1 Ziff. 2 AO, die zur Wieder- aber bereits in den Schätzungen der Vorprüfer erfaßt 
aufrollung der rechtskräftigen Einkommensteuerveran- seien. Der Steuerausschuß erblickte jedoch in den Um- 
lJagungen der Jahre berechtigen würden, zu denen sie satzsteuernachzahlungen neue Tatsachen im Sinne des 
wirtschaftlich gehören. 8 222 Abs. 1 Ziff. 2 AO und ließ daher die von den Prüfern 
© gebildeten Rückstellungen — nach Vornahme einer neuen 
AO 222 ABS. 7 Zi, 2; BSIG.S 4 AB. 2 Berechnung — als Gewinnminderungen in den Bilanzen der 
Der Bf. betrieb in den Jahren 1949 und 1950 einen Ver- Wirtschaftsjahre 1949/50 und 1950/51 stehen. Dadurch er- 
sandhandel. Im Jahre 1952 fand bei ihm eine Betriebs- gab sich für 1949 eine Einkommensteuer von 9582 DM und 
prüfung statt, bei der die Prüfer seine Buchführung nicht für 1950 eine Einkommensteuer von 13 150 DM. 
als oränungsmäßig anerkannten. Mit seiner Berufung gegen die Einspruchsentscheidung 
Das Finanzamt veranlagte den Bf. nach dem Vorschlag beantragte der Bf., die Einkommensteuer für 1949 und 1950 
der Prüfer für 1949 durch berichtigten Bescheid vom Nach den sich nach dem Betriebsprüfungsbericht vom 
3. Oktober 1952 mit einer Einkommensteuer von 9912 DM 20. Mai 1952 ergebenden Berichtigungen festzusetzen, So- 
und für 1950 durch Bescheid vom gleichen Tage mit einer Weit diese einer Nachprüfung durch einen unbefangenen 
Einkommensteuer von 12710 DM. Später wurde die Ver- Fachprüfer standhielten, 
anlagung 1950 gemäß 8 92 Abs.3 AO berichtigt und die Die Berufung hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht 
Einkommenssteuer durch Bescheid vom 17. Januar 1953 auf ging bei seiner Entscheidung davon aus, daß die strittigen 
14030 DM festgesetzt. Diese Bescheide wurden rechts- Einkommensteuer-Berichtigungsbescheide ohne die Be- 
kräftig. Ente En des $ 234 AO in vollem Umfange ange- 
. nn 5 . SE ochten werden könnten. Es vertrat die Ansicht, bei der 
‚Ende 1054 (and heim BE. Sür die gleichen Zeiträume Prüfung im Jahre 1954 seien durch die Feststellung der 
eine nochmalige Prüfung durch die Steuerfahndung statt. den Reisevertretern kassiert b ich 
Dabei erkannten die Prüfer die Buchführung des Bf. asslerten, Aber nicht verbuchten 
x x ms ; x Kundenanzahlungen neue Tatsachen bekanntgeworden, die 
wiederum nicht als ordnungsmäßig an. Sie minderten den emäß 8 222 Abs.1 Ziff.1 AO ei höh v 1 
von den Vorprüfern festgestellten Verlust des Wirtschafts- f hifertigten: d E h. di Fest  ellun 9 dab. Veran ASUNg 
jahres 1948/49 um weitere 4500 DM als geschätzten Ge- (ron Aie eleichen Kunden Ta aß die Reisever- 
winn aus einem nicht verbuchten Geschäft des Bf.; den veter die gleichen Kundenanzahlungen als Provision ein- 
von den Vorprüfern ermittelten Gewinn des Wirtschafts- behalten: hätten, ohne daß dafür eine. Betriebsausgabe 
E S as z % . gebucht worden sei, seien aber auch neue Tatsachen be- 
jahres 1950/51 erhöhten sie um 2000 DM für nicht ver- kanntezeworden. “di emäß 8 222 Abs.1 Ziff.2 AO ei 
buchte Inkassogelder und um 1783 DM für sonstige nicht ‚7% EB . N Tania Be a hitert SE CM SC 
verbuchte Einnahmen. Die sich daraus ergebenden Ge- Dr En SE di SrAT Bra der t U Die V orinstanz hielt 
werbesteuernachzahlungen 'berücksichtigten die Prüfer N Kommen: t  UebDe Nun Se Sn 19 AO TB A Ein- 
durch Gewerbesteuerrückstellungen für das Wirtschafts- f %£ N ehchlich u recht! n el ONCE u m“ 
jahr 1949/50 in Höhe von 200 DM und für 1950/51 in Höhe 278° tatsächlich und:rechtlich nachzuprüfen. Bei dieser 
von 400 DM. Nachprüfung, die vor allem die gesamten Feststellungen 
N der Betriebsprüfung des Jahres 1952 umfaßte, kam die 
Außerdem stellten die Prüfer fest, der Bf. habe in den Vorinstanz zu dem Ergebnis, daß das Rechtsmittel sachlich 
Jahren 1949 und 1950 einen Teil der Waren seiner Firma unbegründet sei. Da jedoch der Bf. und seine Ehefrau auf 
durch seine Vertreter zu den Abnehmern bringen lassen. Grund des Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vor- 
Die dabei von den Kunden geleisteten Anzahlungen hätten schriften vom 26. Juli 1957 keine Anträge auf Zusammen- 
die Vertreter nicht abgeliefert, sondern in Anrechnung auf veranlagung gestellt hatten, glaubte das Finanzgericht, die 
ihre Provisionsforderungen einbehalten. In der Buchführung Eheleute seien nach $ 26 EStG 1957 für die Streitjahre 
des Bf. seien aber weder diese Einnahmen noch die gleich- getrennt und nach Steuerklasse I zu veranlagen. Dem- 
hohen Zahlungen an die Provisionsvertreter erfaßt worden; gemäß hat es gegen den Bf. als Alleinbezieher sämtlicher 
sie hätten 1949 44675 DM und 1950 43 511 DM betragen. Einkünfte die Einkommensteuer für 1949 auf 10176 DM 
Diese nicht verbuchten Einnahmen führten zu Umsatz- und für 1950 auf 13 645 DM festgesetzt. 
steuernachzahlungen von 1340 DM für 1949 und 1305 DM Die Rb. führt aus verfahrensrechtlichen Gründen zur 
für 1950. Einkommensteuerlich behandelten die Prüfer die Aufhebung der Vorentscheidung, der Einspruchsentschei- 
Einnahmen wegen der in gleicher Höhe ebenfalls nicht ge- dung und der angefochtenen Berichtigungsbescheide. 
uchten en als erfolgsneutral, berücksichtigten aber x EAU 
De Un at herISchzehlungen in den Bilanzen Ser Wirt- Die Einkommensteuer-Berichtigungsveranlagungen nach 
schaftsjahre 1949/50 und 1950/51 durch die Bildung ent- S 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO, die auf Grund des Prüfungs- 
sprechender Rückstellungen. erichtes der Steuerfahndung vom Jahre 1955 ergangen 
waren, und ebenso die in der Einspruchsentscheidung und 
—_ im finanzgerichtlichen Urteil vorgenommenen Änderungen 
1) BStBl. 1961 III S. 534. waren unzulässig, da keine neuen Tatsachen und Beweis-
	        
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