544 Steuer- und Zollblatt für Berlin 12. Jahrgang Nr.10 13. Februar 1962
c) auf dem Rhein: 5338
das Zeigen einer rechteckigen durch Schräg- Tarasätze für Ballen und Säcke
abe an en tee oben En Ist das Gewicht von Ballen oder Säcken augenscheinlich
rechts und links rot: unten gold) ’ niedriger als das dem Tarasatz entsprechende Gewicht, so
. werden die in Betracht kommenden Tarasätze nicht ange-
oder wendet. Die Zollstelle kann jedoch ‘mit Zustimmung des
das Schallsignal „Achtung“, ein langer Ton Zollbeteiligten auf Waren in Ballen die Tarasätze für Säcke,
(+) auf Waren in Säcken die Tarasätze für einfache Umschlie-
Bßungen aus leichten Geweben anwenden.
2. bei Nacht:
) Küst fS hiffahrtst
a) in Küstengewässern, auf Seeschiffahrtstraßen 3 ö 5 5
im Geltungsbereich "der Seeschiffahrtstraßen- Tarasatze Für Fässer mit Tabak
Ordnung vom 6.Mai 1952 (Bundesgesetzbl. II Ist bei Tabakblättern, Tabakrippen und Tabakstengeln
S. 553) in der jeweils geltenden Fassung, in den (aus Tarifnr. 24.01) in Fässern bis zu 600 kg das Gewicht
Seehäfen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal: der Umschließungen augenscheinlich niedriger als das dem
hrfaches Blinken d a Tarasatz entsprechende Gewicht, so werden die in Betracht
chle aches Blinken der grünen Erkennungs- xommenden Tarasätze nicht angewendet. Die Zollstelle
Meter kann jedoch mit Zustimmung des Zollbeteiligten auf diese
oder Waren die Tarasätze für Fässer von mehr als 600 kg an-
das Schallsignal: ein langer, ein kurzer Ton EG 6
(A: $
b) auf Binnenschiffahrtstraßen, auf Binnenseen, Tarasötke tür ok ten. yersehleden
auf der Donau und auf dem Rhein: v ;
x tes Blinklicht Auf Waren in Umschließungen, aus verschieden schwe-
ein rotes -Biink ie ren Stoffen können, soweit für sie Tarasätze nicht festge-
oder setzt sind, mit Zustimmung des Zollbeteiligten die Tara-
; Aa sätze für ganz aus den leichteren Stoffen hergestellte Um-
NEE „Achtung“, ein langer Ton schließungen angewendet werden.
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Tarasätze bei Waren in mehreren Umschließungen
Anlage 5
(zu 8 77) (1) Bei Waren in mehreren Umschließungen, für die je-
weils Tarasätze festgesetzt sind, werden die Tarasätze we-
Taratarif . der zusammengerechnet. noch einzeln nacheinander ange-
Teil A: Anwendungsbestimmungen wendet.
81 (2) Der Zollbeteiligte darf jedoch alle Umschließungen
4 & R : außerhalb derjenigen innersten Umschließung, für die ein
Begriffsmerkmale für Umschließungen Tarasatz festgesetzt ist, entfernen. Nur der Tarasatz für
Im Taratarif sind diese Umschließung wird angewendet.
L. Kisten und Fässer: (3) Läßt der Zollbeteiligte die Packstücke unverändert,
solche aus Holz. so kann nur der Tarasatz für die äußerste Umschließung
: i angewendet werden.
2. Ballen: 87
a) Umschließungen, die mindestens aus einer doppel- 5 ; icht h. Wä
ten Lage von Packleinwand, . Sackdrell, Wachs- Ermittlung des -Higengewichts durch Wägen
tuch, Segeltuch, Schilf-, Rohr-, Stroh- oder Bastge- .(1) Das Eigengewicht von Waren wird durch Wägen er-
flecht oder ähnlichen groben, schwer ins Gewicht mittelt:
fallenden Stoffen bestehen; 1. auf Antrag des Zollbeteiligten, wenn das Gewicht der
b) Umschließungen, die mindestens aus zwei verschie- Umschließungen augenscheinlich oder nach; den der
denartigen Lagen der unter a) bezeichneten Stoffe Zollstelle vorliegenden Unterlagen das dem Tarasatz
bestehen. entsprechende Gewicht erheblich überschreitet,
Säcke: 2. von Amts wegen,
a) Umschließungen aus einer Lage von Packlein- a) wenn das ‚Gewicht der Umschließungen augen-
wand, Sackdreil, Wachstuch, Segeltuch oder ähn- scheinlich oder nach den der Zollstelle vorliegen-
lichen schwer ins Gewicht fallenden Geweben: den Unterlagen das dem Tarasatz entsprechende
bet nl 1. ) Gewicht erheblich unterschreitet,
mschließungen, die aus einer doppelten Lage von b) Rn : .
5 wenn das Wägen zum Ermitteln oder Nachprüfen
leichten Geweben bestehen. von Tarasätzen angeordnet ist.
einfache Umschließungen aus leichten Geweben: (2) Soweit das Eigengewicht nach Absatz 1 durch Wägen
a) solche aus leichten feineren Geweben von pflanz- ermittelt ist, werden Tarasätze nicht angewendet.
lichen Spinnstoffen;
b) solche aus gröberen Geweben von pflanzlichen $8
Spinnstoffen, lose oder netzartig gewebt. Anwendung der Tarazuschlagsätze
Soweit Tarazuschlagsätze anzuwenden sind, wird. das
$2 Rohgewicht der Waren dadurch ermittelt, daß ihr Eigen-
Anwendung der Tarasätze, Allgemeines gewicht um. den als Tarazuschlagsatz festgesetzten Vom-
h tsatz erhöht wird.
(1) Soweit Tarasätze gelten, wird das Eigengewicht Mudett ent SENSOR Wird
von Waren dadurch ermittelt, daß ihr Rohgewicht um den 39
als Tarasatz in Teil B festgesetzten Vomhundertsatz ge- Genauigkeit der Gewichtsberechnung
kürzt wird.
8 } . Das Zollgewicht wird bei der Anwendung von Tarasät-
(2) Tarasätze gelten nur für Umschließungen, die nach zen oder Tarazuschlagsätzen nur bis auf Hundertstel
ihrer Art vollständig und so beschaffen sind, wie es in 8 1 eines Kilogramms errechnet. Überschießende Bruchteile
und in Teil B vorgesehen ist. bleiben außer Betracht.