XIV Steuer- und Zollblatt. für Berlin 12. Jahrgang 31. Dezember 1962
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ist eine einheitliche Gewinnfeststellung aufzuheben, Einheitsbewertung
weil an den Einkünften nicht mehrere beteiligt sind, —, 8. Betriebsvermögen
so kann in diesem Verfahren nicht über die Frage SE nt x u x .
der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwi- * and außer den ausgeliehehen Darlehen ale Infensen
schen — entschieden werden. Urt. BFH, EStG, AO 1726 Zinsen und Gewinne, auch wenn sie am Stichtage
$ 26 Abs. 4 EStG 1957 ist nicht so auszulegen, daß noch nicht fällig sind, unter zeitlicher Aufteilung
das Finanzamt. auf Grund dieser Vorschrift die Ein- (pro rata temporis) anzusetzen. Mangels Einzel-
kommensteuer nur auf den Betrag festsetzen kann, berechnung. ist für die Aufteilung eine Schätzung
den die — vor dem 21. Februar 1957, dem Zeitpunkt unter Beachtung “der Verhältnisse des Pfandleih-
der Verkündung des Beschlusses des Bundesverfas- gewerbes und des Einzelbetriebes vorzunehmen. Urt.
sungsgerichts vom 17. Januar 1957, gezahlt haben. BFH, BWG AO ehr rer ee ra 149
Urt. BFH, EStG, BVerfGG ...., Od Sn da ‚der bewertungsrechtliche Abzug von Pensionsan-
Vermögensabgabe; hier: Durchführung des 8 55c wartschaften beim- Betriebsvermögen ist ohne An-
LAG. Zr lu en nal Wa u. 667 wendung des Sog. Gesetzes der großen Zahl zulässig.
Vermögensabgabe; hier: Durchführung des $ 55c Urt. BFH, BewG, GG 0 Re «ar D78
LAG in Berlin (West), El. A re ern O8 Geldbeträge, die Vereinigungen nachlaßgewähren-
wann kann das Finanzamt gemäß 8 26 Abs. 4 EStG der Gewerbetreibender (Rabattsparvereine und der-
1957 bei Stpfl., deren Steuerbescheide für die Ver- gleichen) aus.dem Verkauf von Gutscheinen (Ra-
anlagungszeiträume 1949 bis 1957 auf einer Zusam- battmarken usw.) einnehmen und als zweckgebun-
menveranlagung‘ der — beruhen und die vor dem denes, ihnen zu treuen Händen anvertrautes Ver-
1.Juli 1957 erlassen worden sind, eine Berichtigungs- mögen zu verwalten haben, sind ihnen bei der Fest-
veranlagung nach den $8 26 Abs. 1, 26 a bis 26 e EStG stellung des Einheitswertes ihres Betriebsvermögens
1957 durchführen? Urt. BFH, EStG, BVerfGG .... 702 zuzurechnen. Urt. BFH, BewG, Rabattgesetz, DVO
zur Frage der Zurechnung von Einkünften aus einer zum Rabattgesetz ..... .. ‚608
mit Mitteln des .Gesamtgutes erworbenen Beteili-
gung an einer Personengesellschaft, bei der handels- Einheitswert, bewirtschaftet ein. VOL-Landwirt auch
rechtlich nur einer der — Gesellschafter ist. Urt. zugepachtete Flächen so ist für’ diese, falls ein be-
BFH, EStG, AO, StAnpG. .......i000 00 0.4.1 1723 sonderer — nicht besteht, ein — für die Ermittlung
zur Frage, wer bei Gesellschaftsverhältnissen zwi- des Grundbetrags i. S. des $ 2 Abs. 1 VOL besonders
schen — Unternehmer ist. Urt. BFH, UStG ...:.. 1270 zu errechnen. Urt, BFH, EStG, VOL .......... 1724
EI en "BFH, SC a0 Einkommensteuer, Ermäßigung der Lohnsteuer und — 7
1295, 1718 um 20 v. H. bei Arbeitnehmern, die nach dem
- . 12. August 1961 zur Arbeitsaufnahme nach Berlin
Zusammenveranlagung von — bei der Vermögens- (West) kommen. Erl. ........ 928
abgabe Erler rd rer -... 1649 )
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Ehemann, kann ein —, der im Kalenderjahr nicht vier —, Verordnung zur Anderung der. — ................ 937
Monate verheiratet war oder, mit seiner Ehefrau — (WStDV- 1961) N en 1035
nicht vier Monate zusammengelebt hat, einen Frei-
betrag nach 8 33a Abs. 1 EStG 1957 verlangen ? Urt. Einkommensteuergesetz
BER ESIG En ; ‚+++ 762 ___ der VI. Senat des BFH leitet das Verfahren beim
Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 1C0 Abs. 1
Eichenbaumschwamm, auch — kann zu Waldnutzun- GG ein zur Prüfung der Frage, ob $ 27 — 1951, 1955
gen infolge höherer Gewalt i. S. des $ 34 Abs. 3 Satz 3 WELL 0R DE ONSRA CIE AUS MUNENVErSNTA SUNG von
EStG 1951 führen. Urt: BFH, EStG .............. 588 itern uhd Kindern mit Art. 3 Abs; 1 und Art. 6 GG
zu vereinbaren ist. Beschl. BFH, GG, EStG ........ 1723
; —., die Vorschrift des 8 32 Abs. 3 Ziff. 1. Buchst. a-—
Eidesstattliche Versicherung, in Grenzfällen kann die 1958, nach der der Freibetrag von 840 DM den unter
Auferlegung einer — durch das Finanzgericht ein die Regelung des 8 26 — 1958 fallenden Ehegatten
geeignetes Mittel zur Sachaufklärung sein. . Urt. nicht zusteht, ist nicht verfassungswidrig. Urt. BFH,
BFH, EStG, AO .....- «04... 1882 EStG We 2 16
$ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ergänzung des —
Eigenhändler, ein Gastwirt ist hinsichtlich des in seinem und des Körperschaftsteuergesetzes vom 20. Mai
Gastwirtschaftsgebäude im Auftrage einer Brauerei 1952 ist nichtig, soweit darin die Anwendung des $ 3
durchgeführten Verkaufes von Flaschenbier umsatz- Nr. 1 des Gesetzes für den Veranlagungszeitraum
steuerrechtlich dann Vermittler und nicht -—, wenn 1951 angeordnet wird. Urt. BVerfG ....... . 942
er den Abnehmern gegenüber eindeutig erkennbar —. 8 32 Satz 2 des — i.d, F. des Gesetzes zur Änderung
im Namen der Brauerei auftritt. Urt. BFH, UStG :;'. 1302 steuerrechtlicher. Vorschriften vom 26. Juli 1957 ist
mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit getrennt ver-
z = zz anlagte Ehegatten auch nach Erreichung der in 8 32
Ben el HE MSN und Pauschsätze Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten Altersgrenze
g des — bei der Umsatzsteuer in der St kl I bleib Beschl. BVerfG
und der Sachentnahmen beider Einkommensteuer ES Sr mer Aese L yerb einen. Sescht. _BVertG, a
für das Kalenderjahr 1961. Rdvfg. 186/62. ........ 1892 WG A609
—. 8 34a — 1958 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. .
Einfamilienhaus, inwieweit handelt es sich bei den Ko- DrE N ONE Sl - N N Zn 4 a: . Ge e st: En Anderung 1
sten für die Ausgestaltung des beim — des Garten- ZU SANT a u. st. a, 8 4des Gese des Kür nCSTUNS
architekten befindlichen Gartens um Betriebsaus- und Vereinfachung des —. und des Körperschaft-
gaben? Urt. BFH, EStG .......... «ar. 1643 steuergesetzes ( ESt- und KSt-Änderungsgesetzes
* 1951) vom 27. Juni 1951. 8 4 des Änderungsgesetzes
ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Urt. BVerfG,
Einfuhr ESt- und KSt-Änderungsgesetz .... . 942
—, bei einem deutschen Seeschiff kann nicht jede Über- z
schreitung der Zollgrenze im Rahmen seines nor- Einkommensteuer-Richtlinien:
malen Einsatzes als *— oder Ausfuhr angesehen —, Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Ände-
werden. Urt. BFH, UStG, UStDB ................ 1580 rung und Ergänzung der — für das Kalenderjahr
zur Frage der Bedeutung der Montanunionspreise 1960 (EStER 1961). Erl. ....... ‚Yuan 943
bei — aus Drittländern. Urt. BFH, ZG ............ 1942 — (EStR 1961) 4.1040 0 1079