Steuer- und Zoöllblatt für Berlin 12. Jahrgang —31. Dezember 1962 1X
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. Seite —, verwendet ein Unternehmer zu Beförderungen im
Bäcker, zur Frage der rückwirkenden Versagung des Güterfernverkehr ein Kraftfahrzeug, für das ihm
Umsatzsteuerdurchschnittsatzes für —. Urt. BFH, nicht die Genehmigung zum Güterfernverkehr er-
USIG, UStDB LE „+. 1949 teilt ist ($11 Satzlı GüKG), dann liegt keine Be-
förderung im genehmigten Güterfernverkehr vor.
Bankspesen, die beim Ankauf und Verkauf von Aktien Urt. BFH, BefStG.. 0... ‚1 1025
außerhalb eines Betriebsvermögens entstehen, sind - wann liegt Verbindung der beiden Nachbarortslinien
keine Werbungskosten i. S. des 89 Satzl EStG. i.S. des 83 Abs.2 Satz2 Halbsatz 2 BefStG 1955
Urt. BFH, EStG „0.0.0... ; 15 vor? Urt. BFH, BefStG .......... 0.0000: 041 708
zur Bemessung der Länge der Beförderungsstrecke,
Bankumsatz, wenn‘ Aypothekenbanken von Darlehns- die nach 811 Abs.1 Nr. 2b des BefStG i, d. F, vom
nehmern Gebühren vereinnahmen, die anläßlich der 13. Juni 1955 und 820 Abs.1 Nr.2 der BefStDV
Schätzungen der Werte von Grundstücken entstan- N ORB de S A S Ss n ist
den sind, so gehören diese Beträge zu den Provisio- 5 er teuerberechnung zugrunde zu legen Ist
z bei Vorhandensein mehrerer Tarifbahnhöfe. Urt:
nen aus — aller Art i.S. des $ 64 UStDB 1938 ($ 68 BFH. BefStG. BefstDV 908
UStDB 1951). Urt. BFH, UStDB ...... 1684 z , KA Wo
- zur Erhebung der — für ein Reisebüro, das Fahrten
Baunotabgabe, Ablösung des Verpflichtungsbetrags aus in der Weise veranstaltet, daß es die Beförderun-
der — 1951/52; hier: Ablösung nach dem 31. März gen durch andere Beförderungsunternehmer aus-
1962. Erl. .......... era 705 führen läßt. Urt. BFH, BefStG .....,.. «=» 987
Bausparkasse Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung
—, inwieweit muß der Prämienberechtigte die gewährte er BEI MdDV I000) zur. Änderung der — 1055 932
Wohnungsbauprämie an das FA zurückzahlen, wenn x a
die — einen Teil der Beiträge prämienschädlich zu- —., Bekanntgabe des Erlasses betr. Vierte Verordnung
rückzahlt? Urt. BFH, WoPG........... * 38 zur Änderung der — 1955. Erl...........0.umn.. 1989
wird das von dem Bausparer angesparte Guthaben Beitragskassierer, die — einer Ersatzkasse (sog. He-
vor der Zuteilung durch die — zurückgezahlt, so ber) sind nicht Arbeitnehmer der Ersatzkasse. Urt.
liegt i.S. des 82 Abs.2 WoPG 1954 nicht die Aus- BFH, ESiG, LStDV .....- .. 905
zahlung der Bausparsumme, sondern die Rückzah-
lung der Beiträge vor. Urt. BFH, WoPG ........ 34 Beitritt, s. Rechtsbeschwerdeverfahren
Bauwerk, ruhen die Dachstützen eines — (Schuppen) Belege für den Buchnachweis nach 84 Abs.5 BHG
auf in die Erde eingelassenen Zementsockeln, so ist können bis zur erstmaligen Veranlagung nachge-
das — mit dem Grund und Boden fest verbunden bracht werden. Urt. BFH, BHG ...... uw: A778
und ein Gebäude; auf die Tiefe der Fundamentie- nn
rung kommt es nicht an. Urt. BFH, BewG, BewDV - 987 Berichtigung
—, 8. Bilanzenzusammenhang
Bearbeitung —, bei der Entscheidung der Frage, ob eine durch die
—, das Krempeln eines Spinnfasergemisches aus Zell- Betriebsprüfung bekanntgewordene neue Tatsache
wolle und Baumwolle ist nach 8 30 Abs.1 Ziff. 10 von einigem Gewicht ist, kommt es bei der einheit-
UStDB 1951 eine steuerlich zugelassene —. Urt. lichen Gewinnfeststellung in der Regel auf die davon
BFH, UStG, UStDB ......... Bee 31 abhängige Erhöhung des Gesamtgewinns an. Urt.
zur Frage des Zeitpunktes der Verschaffung der BFH, AO eeereeee een Er)
Verfügungsmacht und der‘ Zurechnung steuerlich ——, der Stpfl. kann gegen die — seines Einkommen-
schädlicher — bei den Vermehrungsverträgen über steuerbescheides nach $8 218 Abs. 4 AO alle Einwen-
Elitesaatgut. Urt. BFH, UStG, UStDB .......... 930 dungen erheben, die er schon ursprünglich gegen
ihn hätte geltend machen können. Urt. BFH, AO 1066
Bearbeitungsnachweis, zur Frage, inwieweit ein nega- —. die Möglichkeit der — gemäß 8 222 Abs. 1 Ziff. 3 AO
tiver — zu führen ist ($14 Abs.4 Ziff.3 UStDB (Fehleraufdeckung durch die Aufsichtsbehörde) be-
1951). Urt. BFH, UStG, UStDB ................ 1004 steht auch für die Vermögensabgabe. Urt. BFH, AO 1654
—, eine auf $ 38 der 10. AbgabenDV-LA gestützte Än-
Beauftragte Stelle derung eines unanfechtbar gewordenen Vermögens-
—, Änderung der Firmenbezeichnung der bei der Ver- abgabeveranlagungsbescheides. bietet dem Finanz-
waltung der Hypothekengewinnabgabe im Lande amt keine Handhabe zur Wiederaufrollung der ge-
Berlin mitwirkenden — Nr.32 .................. 1244 samten Vermögensabgabeveranlagung. Urt. BFH,
"Änderung in. der Verwaltung der Hypotheken- 10. AbgabenDV-LA ...0..0.00000 «wu 77 1889
gewinnabgabe bei der Frankfurter Hypotheken- —, Mehrbeträge von Betriebssteuern, die sich durch
bank (— Nr. 18) 10.04 rer enrerue num 880 eine Betriebsprüfung ergeben haben, sind keine
‚Bekanntmachung betr. das Berliner Pfandbrief-Amt neuen Tatsachen i.S. von 8222 Abs.1 Ziff.2 AO.
(— NY. DD) een en 2 A Ye 000 Urt: BFH, AO, EStG =... [U . ;
—, 894 Abs. 2 AO berührt verfahrensrechtlich das
Beerdigungskosten sind bei dem Erben keine außer- Rechtsmittelverfahren nicht, sondern gibt dem Fi-
gewöhnliche Belastung, wenn er sie aus dem Nach- nanzamt nur die Möglichkeit, den Steuerbescheid
laß decken kann. Urt. BFH, EStG ......-. .‚... 553 außerhalb dieses Verfahrens zu ändern. Urt. BFH,
. AO en a ‘ „+ 996
Beförderungskosten, Abgrenzung der — im Luftver- . ‚wann kann das Finanzamt gemäß 8 26 Abs. 4 EStG
kehr (811 Nr.3 WertZO) .. 650 1957 bei Stpfl., deren Steuerbescheide für die Ver-
ns anlagungszeiträume 1949 bis 1957 auf einer Zusam-
Beförderungsteuer menveranlagung der Ehegatten beruhen und die vor
—, Bekanntmachung des Erlasses betr. Änderung der dem 1.Juli 1957 erlassen worden sind, eine Berich-
Erläuterungen zur VO über Beförderungs- und Be- tigungsveranlagung nach den $$ 26 Abs. 1, 26a bis
gleitpapiere, Fahrtennachweisbücher und die stati- 26e EStG 1957 durchführen? Urt, BFH, EStG,
stische Erfassung der Beförderungsleistungen im BVerfGG 00.0.0000 ‚702
Werkfernverkehr, Erl. .......- ... wie hat das Finanzamt zu verfahren, wenn es dem
die Beförderung von Gütern aus dem übrigen Gel- Unternehmer einen Beförderungsteuerbescheid er-
tungsbereich des Grundgesetzes durch eines der be- teilt und später die festgesetzte Steuer erhöht, weil
günstigten Gebiete in ein angrenzendes Gebiet und es einen höheren Steuersatz für anwendbar hält,
umgekehrt (Transitbeförderung) fällt nicht unter wenn bereits gegen den Beförderungsteuerbescheid .
die Ermäßigungsvorschrift. Urt. BFH, BefStG .... 987 Einspruch eingelegt. ist ? Urt. BFH, AO, BefStG 623
AB