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Volume Nummer 50, 14. Juli 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,2 (Public Domain)

764 Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.50 14. Juli 1961 
Einkommensteuer — Körperschaftsteuer 
FPensionsrückstellungen nach 8 6a EStG; . 8 6a EStG erst begonnen wird, nachdem der Arbeitnehmer 
hier: Beginn der Rückstellungsbildung erst vom 21. Lebens- das 21. Lebensjahr vollendet hat; das Nachholverbot ist 
jahr an. insoweit nicht anzuwenden. Die noch nicht 21jährigen 
(StZBl. Berlin 1961 8.764) Arbeitnehmer sind dann auch bei der Feststellung der 
. mittleren Fluktuationsquote nach Abschnitt 10 Abs. 2 Ziff. 4 
An das Landesfinanzamt Berlin meines Erlasses vom 3. Januar 1961 (BStBl. II 1961 8.2 ff., 
Nach 8 6a Abs. 2 EStG 1960 ist die Pensionsrückstellung StZBl. Bln. 1961 S.19) nicht als Pensionsanwärter zu be- 
grundsätzlich vom Zeitpunkt der Entstehung der Pensions- rücksichtigen. 
verpflichtung (Pensionszusage) an zu bilden. Wird mit der . z f x 
Rückstellungsbildung erst später begonnen, so können die ee ni Sr aan ER EWERCHMEN, mh dem; Herrn 
unterlassenen Zuführungen nicht mehr nachgeholt werden a 
(Nachholverbot, vgl. Abschnitt 41 Abs. 8 EStR). Berlin W 15, den 4. Juli 1961. 
In einzelnen Fällen erwerben nach der Pensionszusage Fin IIL A 2 — S 2138 — 3/61. 
(Pensionsordnung) des Betriebs auch die noch nicht Der Senator für Finanzen 
21 Jahre alten Arbeitnehmer bereits eine Pensionsanwart- 
schaft. Ich bitte, es nicht zu beanstanden, wenn in diesen Im Auftrage 
Fällen mit der gleichmäßigen Rückstellungsbildung nach Hofferberth 
Umsatzsteuer 
Bekanntmachung Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 1. September 1951 
des Erlasses des Bundesministers der Finanzen (Bundesgesetzbl.I S.7919) in Verbindung mit 8 52 der 
über die Umsatzsteuer-Umrechnungssätze Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 
für den Monat Juni 1961. 1. September 1951 (Bundesgesetzbl.I S.7962”) wie folgt 
(StZBl. Berlin 1961 8.764) festgesetzt: 
Die vom Bundesminister der Finanzen am 1. Juli 1961 be- Vereinigte Staaten 
kanntgegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungssätze für den von Amerika 1U8S'8$ 3,9681 DM 
Monat Juni 1961 — Anlage — werden hiermit bekanntge- Großbritannien 1£ 11,074 DM 
macht. Kanada 15 3,9490 DM 
Berlin, den 5. Juli 1961. Niederlande 100 hfl 110,476 DM 
LFA — St 552 — 8 4203 — 7/61. Schweiz 100 sfr 91,871 DM 
EEE NN a0 a Ta A ZANeRDEEICH Belgien 100° bfr 7,946 DM 
(956) 402 (nur Im Innenbetrieh). Frankreich 100 NF 80,987 DM 
TLandesimanzamt Herlin Dänemark 100 dkr 57,290 DM 
In Vertretung Norwegen 100 nkr 55,379 DM 
Dr. Krause Schweden 100 skr 76,868 DM 
Anlage | Italien 1000 Lire 6,393 DM 
(BAnz. Nr. 125 vom 4. Juli 1961) Österreich 100 Sch 15,270 DM 
Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Umrechnungssätze Portugal 100 Esc 13,813 DM 
für den Monat Juni 1961. Mn 
Die Umsatzsteuer-Umrechnungssätze auf Deutsche Mark ı) GVBl. S. 945. 
für die Umsätze im Juni 1961 werden gemäß 8 5 Abs.1 2) GVBl. S. 949 
Vergnügungsteuer 
Vergnügungsteuer; tungen, die nicht mit Tanzbelustigungen verbunden sind, 
hier: Anwendung des 8 5 Abs. 2 Satz 3 VgStG. $ 5 Abs.2 Satz 3 des Vergnügungsteuergesetzes nicht auf 
N Eintrittskarten anzuwenden ist, die an den folgenden Per- 
(StZBI. Berlin 1961 8.764) sonenkreis zu einem ermäßigten Eintrittspreis abgegeben 
An das Landesfinanzamt Berlin und die Finanzämter, werden: 
die Vergnügungsteuer verwalten a) Schwerbeschädigte mit einer Erwerbsminderung von 
Nach 8 5 Abs.2 Satz 3 des Vergnügungsteuergesetzes mindestens 70 vom Hundert, Erwerbslose, Sozial- 
vom 23. Juni 1961 (GVBl. S. 7581)) ist bei der Berechnung rentner und Sozialunterstützungsempfänger, Kriegs- 
der Kartensteuer für jede ausgegebene Eintrittskarte bei schadenrentner sowie deren Ehegatten, 
nichtgewerbsmäßigen Veranstaltungen mindestens ein Be- b) Bewohner des Sowjetsektors von Berlin und der 
trag von 0,50 Deutschen Mark und bei anderen Veranstal- Sowjetzone, 
tungen mindestens ein Betrag von 1 Deutschen Mark anzu- c) Schüler der Grundschulen, Oberschulen, Sonderschulen, 
setzen. Das Gesetz selbst sieht eine Ausnahme hiervon nur Berufs- und Berufsfachschulen, 
für Eintrittskarten vor, die an Kinder bis zum vollendeten qq) Studenten. 
14. Lebensjahr abgegeben werden (Kinderkarten). Berlin W 15, den 30. Juni 1961. 
Auf Grund des $ 26 Abs.2 Nr.1 des Vergnügungsteuer- FinIII A3 — L 6202 — 1/61. 
gesetzes bin ich damit einverstanden, daß bei Veranstal- Der Senator für Finanzen 
1) StZBl. Bln. 1961 S. 705. Wolff 
D. Rechtsprechung 
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Gewerbesteuer Kapitalgesellschaft einerseits und einem Einzelkaufmann 
Urteil des BFH vom 7. März 1961 — I 251 /60 89. oder einer Personengesellschaft andererseits. 
(StZBI. Berlin 1961 8. 764) GewStG 8 2 Abs. 2 Ziff. 1 und 2. 
Für das Gewerbesteuerrecht gibt es keine Unternehmens- : ie ‘ 
. ® SAME ne « Die beschwerdeführende KG besaß in dem HErhebungs- 
einheit auf Grund von Unternehmeridentität zwischen einer zeitraum 1954 alle Anteile der im Wege der Betriebsspal- 
1) BStBl. 1961 III S. 211. kung von ihr als Betriebskapitalgesellschaft zegründeten
	        
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