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Volume Nummer 80, 3. November 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,2 (Public Domain)

1196 Steuer- und Zollblatt für Berlin « 11. Jahrgang Nr. 80 3. November 1961 
Gewerbesteuer sprechung‘ allgemein . für . Kontokorrentverhältnisse ent- 
N e E wickelt hat. Die Anwendung dieser Grundsätze beruht auf 
Urteil des BFH vom 25. Juli 1961 — I 54/60 UM. der zusammenfassenden und einheitlichen Betrachtung der 
(StZBIl. Berlin 1961 8. 1196) laufenden Kreditgewährung 
da . A . Ay Um Eine Auflösung der laufenden Kreditgewährung in ein- 
de Produktion einer Destimunten Selen aefgehenumenen Zlne steerlich für sich zu beurtellonde Kreditgeschäfte 
und aus den Erlösen der Saisonproduktion zu tilgenden 1äßt, wie das Finanzgericht zutreffend ausführt, die Recht: 
Kredite ein Mindestkredit in bestimmter Höhe längere Zeit TODE ZU AED SCHEN er Rrakrs ch 
: z SL ® N er itgewährung un‘ 
Od Heibt, so-/Kegt insoweit in der Regel eine Dauer. den einzelnen Warengeschäften oder sonstigen typischen 
. . e Geschäftsvorfällen festgestellt werden kann. Die Voraus- 
GewStG 88 8 Ziff. 1, 12 Abs. 2 Ziff. 1. setzungen für eine solche Betrachtung‘ hat der Senat zu- 
Streitig ist bei der Feststellung des einheitlichen Ge- letzt unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung im 
werbesteuermeßbetrags für 1954, ob die der beschwerde- Urteil I 172/58 U vom 1. Dezember 1959 (BStBl. 1960 III 
führenden AG gewährten Saisonkredite als Dauerschulden 5. 51, Slg. Bd. 70 S. 137%”) dargestellt. Danach muß der enge 
{88 Ziff. 1, 8 12 Abs. 2 Ziff. 1 GewStG) anzusehen sind. wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Kreditgewäh- 
7 n n x 2 , rung und’ den einzelnen Warengeschäften oder den einzelnen 
Se ron een SCENE Eat EU run typischen Geschäftsvorfällen vertraglich vereinbart und bei 
getrennter Kreditvereinbarungen sogenannte Saisonkredite sein. Daß der Jaufende Bankkredit nach der Vereinbarung 
Saison. notwendigen. Rohab st tinkauf Snanmleren. Und Sur en dEr PETE E TE Ar ihabung allgemein der 17 
dem Verkauf der der Saison hergestellten Konserven ab- nn ES I u ES In ETC 
; kt a Bevor einer bestimmten Zeitperiode dient, reicht zur Zerlegung in 
A 00 EDS Unter Nee SS N ERTEUNECN Or N TS einzelne für sich zu betrachtende Kreditgeschäfte nicht aus, 
Kampagne gewährte Saisonkredit vereinbarungsgemäß ab- Win ren EEE it DONE ir SIE 
gedeckt werden konnte, machte der Beginn der folgenden 
Kampagne die Aufnahme neuer Saisonkredite bei derselben Der Senat kann sich der Auffassung der Bfin. nicht an- 
Bank notwendig, so daß bei Zusammenfassung aller Kredit- schließen, daß die gleichen Grundsätze auch für einen 
aufnahmen bei dieser Bank jeweils jährlich Schuldverbind- Kredit angewendet werden müßten, der vereinbarungs- 
lichkeiten. in bestimmter Höhe bestehenblieben. gemäß und tatsächlich der Produktion und dem Waren- 
A . Zn ) . Selen Mess Min _ geschäft einer bestimmten Saison dient und aus den Ver- 
DOES GI Dane CRUMdd DIE hr RE En ALESSI kaufserlösen der Produktion dieser Saison abzudecken ist. 
daß die einzelnen jeweils der Rohstoff-Finanzierung dienen- Yen Sn Cm N Na der obenbezeichneten alte 
den typischen Saison- und Kampagnekredite für sich be- SCHETUNE GES NENALS DS 7 und aus dem ebenfalls 
trachtet werden müßten und jedenfalls dann nicht als Sinen Saisonkredit behandelnden Urteil des Bundesfinanz- 
Dauerschulden angesehen werden könnten, wenn sie in hofs I 87/55 vom Al. September 1956; Steuerrechtsprechung 
einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der laufenden m Karteiform, 88 Ziff. 1 GewStG, Rechtsspruch 3, ergibt, 
Produktion und den Veräußerungsvorgängen einer be- iSt es nicht vertretbar, die Voraussetzungen, unter denen 
stimmten Saison stünden und aus den Verkaufserlösen %Pweichend von den für den laufenden Kontokorrentkredit 
dieser Saison in verhältnismäßig kurzer Zeit abgedeckt entwickelten Grundsätzen ein laufender Bankkredit in ein- 
würden zelne gesondert zu betrachtende Kreditgeschäfte zerlegt 
"© werden darf, noch weiter auszudehnen. Würde man dies 
Die Rb. der Bfin. ist nicht begründet. dem Wunsch der Bfin. entsprechend tun und die nachweis- 
. FR ; ; - r ; bare Verwendung eines laufenden Kredits zur Finanzierung 
Auffassung der Bfn. entgegentritt, daß die von der Banp 05 laufenden Warengeschäfts eines bestimmten Zeitraums 
gewährten einzelnen, sich aber überschneidenden Saison-  Dandiune dlcsse Krädits  hcchen S BEE man IM Dr eh 
kredite nicht zusammengefaßt und nicht als Dauerschulden d 5 N ale Betriebskredit ) die der Finanzierun 5 de 
beurteilt werden dürften, weil jeder einzelne Saisonkredit  aufchaen Produkt! on a d.:des Wer en SMS UNS OS! 
mit den diese Saison betreffenden Produktions- und Ver- N geschäfts dienen, WEiL- 
äußerungsvorgängen in engem wirtschaftlichen Zusammen- an En aan = N NS DU. 1 06 DIGG 
hang stünde, stimmen mit der Rechtsprechung des Bundes- N isofere. nicht.  ereihbar als unter Betriebskapital“ weder 
finanzhofs überein und lassen keinen Rechtsirrtum erken- - : 2 . 2 E % 
} x x : teuerlich noch wirtschaftlich nur das Anlagevermögen 
nen. Zutreffend geht das Finanzgericht davon aus, daß die S tand erden kann. Der Senat muß daran festhalten 
Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Kreditge- daB die Silo x Si he überei der W. ’ 
schäfte mit demselben Gläubiger für die Beurteilung, ob % BOTH DICH ETUNSSUDETCIS TUNG: GEF VVATENVOr- 
ein einheitliches Dauerschuldverhältnis vorliegt, von den en de den AOL IFEN Zu RI EGE der EEE 
fnanzhofs I 441/38 vom 9. Januar 1940. RStBI. 1940 S- 666). !Un® mit einzelnen Tr. ahehprüfver SichersestOHt sel 
Die Gleichartigkeit, die Regelmäßigkeit und die gleichblei- : ; : x ) 
bende Zweckbestimmung der einzelnen Kreditverträge mit N ESCHEIES GIBEUCHS EN10R 0b Brei S Sben0Cn GIEGBISET 
wre Bank rechtfertigen die. zusammenfässende. Be: zusteht, zur Abwicklung des einzelnen Kreditgeschäfts ver- 
S wendet wird und damit der freien Verfügung des Schuldners 
Daß es sich um Saison- und Kampagnekredite handelte, entzogen ist. 
führt zu keiner von den allgemeinen Grundsätzen‘ abwei- ? Ä 3 - 
chenden rechtlichen Beurteilung (Urteil des Reichsfinanz- _ Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Der 
hofs VI 589/38 vom 26. Oktober 1938, RStBl. 1938 S.1117). Saisonkredit unterscheidet sich von dem für die Durchfüh- 
Saisonkredite sind allerdings in der Regel deshalb keine Yung eines einzelnen Filmvorhabens gewährten Kredit 
Dauerschulden, weil sie nach Ablauf der Saison zurück- (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 137/58 U vom 18. August 
gezahlt werden und weil sie deshalb nicht als Mindest- 1959, BStBl. 1959 IITL S. 430, Slg. Bd. 69 S. 453%) besonders 
kredite in bestimmter Höhe die Betriebsmittel verstärken. dadurch, daß der Saisonkredit mit einer großen Zahl ledig- 
Kann aber der einzelne Saisonkredit vor Aufnahme des lich durch das Zeitmoment zusammengefaßter einzelner 
nächstjährigen Saisonkredits nicht zurückgezahlt werden, Geschäftsvorfälle in losem wirtschaftlichem Zusammenhang 
so daß immer ein bestimmter Mindestkredit bestehenbleibt, Steht, die Herstellung eines Films aber als ein einzelner für 
so richtet sich die gewerbesteuerliche Beurteilung solcher den Filmhersteller typischer Geschäftsvorfall angesehen 
laufenden Kredite nach den Grundsätzen, die die Recht- Werden kann. 
UN 2) StZBl. Bin. 1960 S. 231. 
1) BStBl. 1961 III S. 422. 3) StZBIl. Bln. 1959 S. 1231
	        
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