998 Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr. 65. 15. September 1961
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machen. Unter dem hier herausgestellten Gesichtspunkt Werklieferung dienen. Solchenfalls wirkt der Auftraggeber
der mangelnden , Nämlichkeit zwischen erworbener und durch seine Beistellungen im wesentlichen auf den Ab-
weitergelieferter Ware ist auch nicht so sehr die Unter- satz der Ware ein, im Streitfalle stellt die Bfin. wichtige
scheidung in Hauptstoffe und Nebenstoffe von entschei- und :unentbehrliche Teile des Gesamtwerks für dessen
dender Bedeutung, weil auch beigestellte Nebenstoffe aus Produktion bei. Hierin liegt auch die innere Recht-
dem Leistungsaustausch zwischen Auftraggeber und Her- fertigung für die hier vertretene Auffassung, weil in diesem
steller ausscheiden und Änderungen in‘der Nämlichkeit Falle der Großhändler nicht mehr im Rahmen seiner
die Vergünstigung des 8 7 Abs.3 UStG ausschließen. Eine reinen Verteilerfunktion bleibt, die‚8 7 Abs.3 UStG nach
andere Beurteilung könnte nur gerechtfertigt sein, wenn Sinn und Zweck ‘dieser Vorschrift allein begünstigen will.
es sich um ganz geringfügige Zutaten handelt, die nicht
so sehr der Herstellung des Werks als vielmehr der Ver- Der Vorentscheidung war deshalb beizutreten” und die
packung und dem besseren Vertrieb des Gegenstands der Rb. als unbegründet zurückzuweisen.
Hinweise auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Einkommensteuer Krabbenfischerei weiter betreibt, so handelt es sich bei der
Urteil des BFH vom 27. Oktober 1960 — IV 251/57 U. Veräußerung des’ bisherigen Kutters' nicht um eine Be-
. tfriebsveräußerung im Sinne des 8 16 Abs. 1 Ziff, 1 EStG.
/(StZBIl. Berlin"*1961 8.998) Es ist lediglich ein Betriebsmittel durch ein anderes ersetzt
worden.
Mehrere Lastschiffe (Schleppkähne) eines Binnenschiffers m<1G 1955 88 16 Abs. 1 Ziff. 1, 34 Abs. 2 Ziff. 1.
können in sich geschlossene und mit ausreichender Selb-
ständigkeit ausgestattete Teilbetriebe sein, wenn sie örtlich (BStBl. 1961 1IT S. 274)
getrennt und für verschiedene, „eigene“ Kundenkreise ge-
fahTen Werden. | Körperschaftsteuer
EStG 1950 88 16 Abs. 1 Ziff. 1, 34 Abs. 2 Ziff. 1. 7 A
(BStBl. 1961 III S. 230) } Urteil des BFH vom 18. April 1961 — I 222/60 U.
(StZBI. Berlin 1961 8.998)
Einkommensteuer Eine im Jahre 1955 für das Jahr 1954 beschlossene Aus-
Urteil des BFH vom 1. Dezember 1960 — IV 356/59 U. schüttung. unterliegt der Mindestbesteuerung nach 8 17
KStG 1953.
ZBI. Berlin 1961 S. 998 ;
(St rm 2061.85. 9057 KStG 1953 8 17; KStDV 1953 8 28;-StNG vom 16. Dezem-
Veräußert ein Krabbenfischer seinen bisherigen Kutter und ber 1954 Art. 5.
erwirbt er sodann einen kleineren Kutter, mit dem er die (BStBl. 1961 III S. 259)
E. Steuerwirtschaft
_ Übersicht =
über das Steueraufkommen in Berlin (West) Steuerart Beträge in 1 000 DM
im Monat August 1961. . _
(StZBI. Berlin 19618. 998) III. -»Gemeindesteuern ............00000000010 78 352
SE darunter Grundsteuer .......1... 0004 25.881
Steuerart Beträge in 1 000 DM
Gewerbesteuer
einschl. Lohnsummensteuer .... 149143
[. Gemeinschaftliche Bundes- und Vergnügungsteuer ...........ı 836
*
Landessteuern ............... En 52 256*) Getränkesteuler u 949
darunter. Lohnsteuer: „1... TR nn 34.970
veranlagte Einkommensteuer 8 716 IV. Bundessteuern ....................0.7... 175101
Körperschaftsteuer ........... 5122 darunter Umsatzsteuer .............:1.. 48224
II. Landessteuern ........4...0.0.0.44.... 232683 Ze NUN 10 451
darunter Vermögensteuer .....'.......... 10999 mabaksteuer 89 586
Kraftfahrzeugsteuer .......... 3273 Kaffee- und Teesteuer ......: 2.642
Rennwett- und, Lotteriesteuer 1701 Aus dem Branntweinmonopol . . 7.545
Biersteuer .... .. 2371 Andere Mineralölsteuer ........ 3952
» Hiervon: Lastenausgleichsabgaben ...... 7 021
tel 55 900 V. Gesamtaufkommen ... 328 392
Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193-194; Fernruf: 91 02.11, App. 126, 343.
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