Ya Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.62 "%. September 1961
II. für Waren, die unter die Bestimmungen des nn a
Euratom-Vertrages fallen und die aus den Be LS
den Mitgliedstaaten von Euratom unter- % de: rt
stehenden außereuropäischen Hoheitsgebieten OGES WETIES
stammen. B — Ölsäure:
b) (1) Die‘ Außen-Zollsätze sind die gegenüber I—-mit einem Gehalt an freien
dritten Ländern geltenden Zollsätze. Fettsäuren von 85 Gewichts-
(2) Die Außen-Zollsätze gelten auch in anderen hundertteilen: oder. mehr ;... 6 9
Fällen, in denen die Anwendung der Binnen- II- andere ...;.. ...... 25 5,2
Zollsätze nicht möglich ist.“ 82
2, In der Tarifnr. 15.07 (Fette, pflanzliche Öle usw.) er- Soweit auf Grund der Änderungen des Deutschen Zoll-
hält der Absatz B-IIL-c-2-a-2 (andere) folgende tarifs 1961 nach Maßgabe des 81 Nr.2 und 3 in der Zeit
Fassung: vom 1.Januar 1961 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes
Binnen-, Auß en: HI NER tn zu a ben worden sind, wird von
Zoilsatz einer Nacherhebung abgesehen.
% des Wertes 58
2 -— andere: Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des 812 Abs.1 des
a —- von Gossypol befreites Baum- Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
wollsaatöl 7,5 10 gesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
b-— andere 10T ehe SC 4 5 en
ı In der Tarifnr. 15.10 (Technische Fettsäuren usw.) er- Dieses Gesetz tritt am fünften Tage nach seiner Verkün-
hält der Absatz B (Ölsäure) folgende Fassung: dung in Kraft.
Gesetz Zweiter Abschnitt
5 P. 1
zur. Übernahme des Außenwirtschaftsgesetzes‘). Allgemeine Beschränkungsmöglichkeiten
Vom 9. August 1961.
(StZBI. Berlin 1961 8. 926) Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen ‚...... 5
Abwehr schädigender Einwirkungen aus fremden
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Wirtschaftsgebieten ............... Da 6
Artikel I Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen 7
Das Außenwirtschaftsgesetz vom 28. April 1961 (BGBl. I
S. 481) — Anlage — findet in Berlin Anwendung. Dritter Abschnitt
Artikel II Warenverkehr
Der Wortlaut von Rechtsverordnungen, die auf Grund
des in Artikel I genannten Gesetzes erlassen werden, wird Warenausführ ‚ee
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, der Wortlaut Awysfuhrverträge 9
von Verwaltungsvorschriften im Amtsblatt für Berlin von le
dem zuständigen Mitglied des Senats veröffentlicht. Wareneinfuhr ......... . DO
Lieferfristen bei der genehmigungsfreien Einfuhr 11
Artikel III | en ST BEE AR
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt am 1. September 1961 Genehmigungsbedürftige Einfuhr .................... 12
in Kraft. Verwendungsbeschränkungen bei der Wareneinfuhr ‚, 13
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Sicherung der Einfuhr lebenswichtiger Waren ‚...... 14
Der Regierende Bürgermeister
Amrehn Vierter Abschnitt
I Bürgermeister Dienstleistungsverkehr
1) GVBl. S. 1062, Aktive Lohnveredelung SA 5
Anlage Herstellungs- und Vertriebsrechte ‚..........,...... 16
(BGBL 1. S.481) Fimwirtschaft: LE U HT
Außenwirtschaftsgesetz‘). Seeschiffahrt EEE U 1S
Vom 28: April 1961. Pa en
Inhaltsübersicht Pinnenschiffahtt a NEN ET SO
Schadensversicherungen re re 21
ERSTER TEIL
Rechtsgeschäfteund Handlungen N
Fünfter Abschnitt
Erster Abschnitt Kapitalverkehr
Allgemeine Vorschriften N
Käapitalausführ .. 0.0 2er rer re BB
Grundsatz ek N an a Kapital- und Geldanlagen Gebietsfremder .,.......... 23
Art und Ausmaß von Beschränkungen ‚..............
Erteilung von Genehmigungen 1... © Sechster Abschnitt
Begriffsbestimmungen EL REF 0 nr £ Gold
a ol &
) OL Bundesgesetzbl.; III 453-11 und ändert Bundesgesetzbl. III Verkehr mit Gold ... ; u 24
MIß