Steuer- und. Zollblatt für Berlin: 11. Jahrgang Nr.61 6. September 1961 917
gang
{3) Vor der Entscheidung ist der Steuerberater oder Strafgerichts beruht. In dem berufsgerichtlichen Verfahren
Steuerbevollmächtigte zu hören. kann ein Gericht jedoch die nochmalige Prüfung solcher
Feststellungen beschließen, deren. Richtigkeit seine Mit-
8 57 glieder übereinstimmend bezweifeln; dies ist in den Gründen
Stellung der ehrenamtlichen Beisitzer der ‚berufsgerichtlichen Entscheidung .zum Ausdruck zu
und Pflicht. zur Verschwiegenheit bringen.
(1) Die Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten haben
in der Sitzung, zu der sie als ehrenamtliche Beisitzer heran- 2. Das Verfahren.im ersten Rechtszug
gezogen werden; alle Rechte und Pflichten eines Richters.
(2) Die ehrenamtlichen Beisitzer haben über Angelegen- $ 63
heiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntwerden, Ver- Zuständigkeit
Und. 8 dat EPESDTOCHEHN RZ WEN zu he watren 800 APS-2 Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts bestimmt sich
Aussage erteilt der Präsident des Ger chts gung nach dem Sitz der Berufskammer, welcher der Beschuldigte
5 ) zur Zeit der Einleitung des Verfahrens angehört.
S:98 8 64
Reihenfolge der Teilnahme-an den Sitzungen Mitwirkung‘ der Staatsanwaltschaft
In Steuerberatersachen sind Steuerberater, in Steuer- ; WE x 4
bevollmächtigtensachen Steuerbevollmächtigte als ehren- d A en De le N SEE ES ee
amtliche Beisitzer zu den Sitzungen heranzuziehen. Sie sind ve ach en eht euer DE er an Verf Nr En Ed N
zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste TE RS CR VOL CS
heranzuziehen -die der Präsident des Gerichts nach An- Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigten-
hörung der beiden ältesten ehrenamtlichen Beisitzer vor gachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
Beginn des Geschäftsjahres aufstellt. 8 65
8 59 Einleitung des‘ berufsgerichtlichen Verfahrens
Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer (1) Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch ein-
Die ehrenamtlichen Beisitzer erhalten eine Entschädigung geleitet, daß die Staatsanwaltschaft entweder bei dem Land-
nach dem Gesetz’/über die Entschädigung der ehrenamtlichen gericht beantTaSt die berufsgerichtliche Voruntersuchung
Beisitzer bel: den Gerichten zu eröffnen, oder bei diesem eine Anschuldigungsschrift ein-
© reicht.
(2) Die Staatsanwaltschaft soll von dem Antrag, die be-
Dritter Abschnitt rufsgerichtliche Voruntersuchung zu eröffnen, absehen und
Verfahrensvorschriften sogleich die‘ Anschuldigungsschrift einreichen, wenn der
“ Sachverhalt einfach liegt und bereits hinreichend geklärt
1. Allgemeines erscheint.
(3) Das berufsgerichtliche Verfahren wird auch dadurch
$ 60 eingeleitet, daß ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtig-
Vorschriften für das Verfahren ter selbst bei dem Landgericht beantragt, die berufsgericht-
nn ; . A liche Voruntersuchung gegen ihn zu eröffnen, damit er sich
a hiche Verfahren, gelten die nach: von dem Verdacht einer Pflichtverletzung reinigen kann.
. An dem weiteren Verfahren ist die Staatsanwaltschaft be-
$ 61 teiligt, wie wenn sie selbst den Antrag gestellt hätte.
Keine Verhaftung des Beschuldigten Ss 66
Der Beschuldlgte‘ darf zur Durchführung des herufs- Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung
gerichtlichen. Verfahrens weder vorläufig festgenommen
x % des Verfahrens
noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur . . ,
Vorbereitung eines Gutachtens über seinen Geisteszustand (1) Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag des Vor-
in eine Heil- oder Pfiegeanstalt gebracht werden. standes der Berufskammer, gegen einen Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigten das berufsgerichtliche Verfahren
$ 62 einzuleiten, keine Folge oder verfügt sie die Einstellung des
Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens Verfahrens, so hat sie ihre Entschließung dem Vorstand
zum strafgerichtlichen Verfahren der Berufskammer unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
(1) Ist gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmäch- (2) Der Vorstand der Berufskammer kann gegen den Be-
tigten, der einer Verletzung seiner Pflichten beschuldigt Scheid der Staatsanwaltschaft binnen eines Monats nach der
wird, wegen desselben Verhaltens die öffentliche Klage im Bekanntmachung bei dem Oberlandesgericht die gerichtliche
strafgerichtlichen Verfahren erhoben, so kann gegen ihn ein Entscheidung beantragen. Der Antrag muß die Tatsachen,
berufsgerichtliches Verfahren zwar eingeleitet, es muß aber Welche die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
bis zur Beendigung des strafgerichtlichen Verfahrens aus- begründen sollen, und die Beweismittel angeben.
gesetzt werden. Ebenso muß ein bereits eingeleitetes berufs- (3) Auf das Verfahren nach Absatz 2 sind 8$ 173 bis 175
gerichtliches Verfahren ausgesetzt werden, wenn während ger Strafprozeßordnung entsprechend anzuwenden.
seines Laufes die öffentliche Klage im strafgerichtlichen
Verfahren erhoben wird. Das berufsgerichtliche Verfahren
K fortgesetzt werden, wenn il trafgerichtlichen Ver 5 67
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fahren aus Gründen nicht verhandelt werden kann, die in.der Entscheidung über en Antrag auf Eröffnung
Person des Beschuldigten liegen. der berufsgerichtlichen Voruntersuchung
(2) Wird der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ECHHELREDON Ka N as ae PETE SCMCHUCHE
in dem strafgerichtlichen Verfahren freigesprochen, so kann Voruntersuchung zu eröffnen sowohl Aus rechtlichen als
wegen der Tatsachen, die Gegenstand der strafgerichtlichen Heu ea
Untersuchung waren, ein berufsgerichtliches Verfahren nur auch aus tatsächlichen Gründen durch Beschluß ablehnen.
dann eingeleitet oder fortgesetzt werden, wenn diese Tat- (2) Gegen den Beschluß, durch den der Antrag auf Er-
sachen, ohne daß sie den Tatbestand eines Strafgesetzes Ööffnung der Voruntersuchung abgelehnt wird, steht der
erfüllen, eine Verletzung der Pflichten des Steuerberaters Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu.
oder Steuerhevollmächtigten enthalten. (3) Gegen den Beschluß, durch den die berufsgerichtliche
(3) Für die Entscheidung im berufsgerichtlichen. Ver- Voruntersuchung eröffnet wird, steht dem Beschuldigten die
fahren sind die tatsächlichen Feststellungen des strafgericht- sofortige Beschwerde nur wegen. örtlicher Unzuständigkeit
lichen Urteils bindend, auf denen die Entscheidung des des Landgerichts zu.