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Volume Nummer 58, 25. August 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,2 (Public Domain)

euer- und Zollblatt für Berlin ‚Jahrgang T: . Augus 
3585 St d Zollblatt für Berlin 11. Jah Nr. 58 25. August 1961 
Rechtsmittelbelehrung Die fällig werdenden Beträge sind bis zu den Fälligkeits- 
5 Ha . en KA terminen an die zuständige Finanzkasse zu entrichten. 
Gegen diesen Sinziehungsbescheid Können: Sie annerhölb Außerdem nehmen die Depositenkassen der Berliner Bank 
von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entschei- AG und die Zweigstellen der Sparkasse der Stadt Berlin 
dung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei uns West Einzahlungen. von Steuerbettägen auf die Konten 
beantragen. Innerhalb dieser Frist können Sie bei uns auch der Finanzkasse nn ntzeren u 5 
Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht CntSCHON. . . 
stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag zu begründen. Bargeldlose Zahlung, besonders durch Überweisung auf 
das Postscheckkonto oder die Girokonten der zuständigen 
Berlin SW 61, den 16. Januar 1961. Kasse, ist erwünscht. Bei den Zahlungen ist es notwendig, 
Mehringdamm 129 c, Fernsprecher: 66 51 01, App.: 3676. die Anschrift und die Steuernummer des Steuerpflichtigen 
Aktenzeichen: E IT 656/60 u. E IT 708/60 + BL 1497/60 - D 5. sowie den Verwendungszweck der Beträge anzugeben. 
En Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuerschuld sind 
TrauptzoHamt Berlin-Hansa Säumniszuschläge kraft Gesetzes-zu zahlen. Sie betragen 
Im Auftrage 1 vom Hundert des rückständigen Steuerbetrages für jeden 
Lieske angefangenen Monat der Säumnis, vom Ablauf des Fällig- 
keitstages ab gerechnet. Bei einer verspäteten Zahlung bis 
m zu fünf Tagen nach Ablauf des Fälligkeitstages wird von 
der Erhebung eines Säumniszuschlages abgesehen. 
öffentliche Zahlungserinnerungen Gemäß $ 341 der Reichsabgabenordnung und $ 16 der 
Steuern und Abgaben. Beitreibungsordnung bitten wir hierdurch um pünktliche 
T 2 Zahlung der fällig werdenden Beträge. Gleichzeitig bitten 
(StZBI. Berlin 1961 8. 858) wir, auch alle nicht gestundeten Rückstände‘ nebst Ge- 
Ha bühren und Kosten, die den Finanzkassen und den beauf- 
Im Monat September 1961 werden fällig: tragten Stellen für Hypothekengewinnabgabe noch ge- 
a) Einkommensteuer-, Kirchensteuer- und Körperschaft- schuldet werden, unverzüglich zu zahlen. 
steuervorauszahlungen für das Vierteljahr Juli/Septem- Eine Woche nach dem Fälligkeitstermin beginnt die 
ber 1961, am 11. September 1961. Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen 
Lohnsteuer und Kirchensteuer vom Arbeitslohn für den ODE durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere 
Monat August 1961, am 11. September 1961. ns Hr Bei ieg ©) Zahl der Kraftfah 
Die Arbeitgeber, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer A Daten, De: Jeder uNharen Sahlung der Kraftfahrzeug: 
im letzten vorangegangenen Kalendervierteljahr monat- N a N poli- 
lich durchschnittlich mehr als 5,— DM, aber nicht mehr EEE < S T 
als 100,— DM betragen hat, werden gebeten, die in den Die Finanzkassen, die Banken und die Sparkassen sind an 
Monaten Juli und August 1961 einbehaltene Lohnsteuer jedem Sonnabend, die Finanzkassen auch am letzten Werk- 
und Kirchensteuer vom Arbeitslohn zum 10. Oktober tag jedes Monats für den Publikumsverkehr geschlossen. 
1961 abzuführen Berlin W 15, den 10. August 1961. 
Die Arbeitgeber, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer LFA — St 25 — S 1230 b — 9/61. 
im letzten vorangegangenen Kalendervierteljahr monat- : n 
lich durchschnittlich nicht mehr als 5,— DM betragen Landesfinanzamt Berlin 
hat, bitten wir, die im Kalenderjahr 1961 einbehaltene Dr. Hohrmann 
Lohnsteuer und Kirchensteuer vom Arbeitslohn zum SEN 
10. Januar 1962 abzuführen. 
2) Umsatzsteuervorauszahlung für. den - Monat August ® Öffentliche Zustellung 
1961, am 11. September 1961. gemäß 8 15 Abs. 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes. 
d) Getränkesteuer für den Monat August 1961, am 11. Sep- (StZBIl. Berlin 1961 8.858) 
tember 1961. 
e) Hundesteuer für den Monat September 1961, am 5. Sep- Für Herrn Isaak Kleinmann, zur Zeit unbekannten 
tember 1961. Aufenthalts, zuletzt wohnhaft Berlin-Schöneberg, Bahn- 
ns straße 48, bzw. Caetano do Sul, Estado de Sao-Paulo, 
©) Oster kur tauschabgabe für den Monat August 1961, ra 28 ge Julho 567, Brasilien, liegt beim Hauptzollamt 
Net A Berlin-Kurfürst im Zimmer 145 ein Schreiben vom 28. April 
3) Börsenumsatzsteuer im Abrechnungsverfahren für den 1961 — Aktenzeichen RK 301/55 — B 2.a — zur Einsichtnahme 
Monat August 1961, am 15. September 1961. und Abholung bereit. 
h) Beförderungsteuer-Vorauszahlung für den Personen- w un . . T 
5 ts Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe wird das vorste- 
EEE C EEE TOR Kür den Monat Angust A961 hend bezeichnete. Schreiben durch Aushang einer Benach- 
Rd pP S M - richtigung im Hauptzollamt Berlin-Kurfürst öffentlich zu- 
Beförderungsteuer-Vorauszahlung für den Güter-, gestellt. Das Schreiben gilt gemäß 8 15 Abs.3 Verwal- 
Möbel- und Werkfernverkehr mit - Kraftwagen für den t$tungszustellungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tage 
Monat August 1961, am 20. September 1961. des Aushangs der Benachrichtigung zwei Wochen .ver- 
k) Kraftfahrzeugsteuer am Tage vor Beginn eines Ent- strichen sind. 
richtungszeitraums. Hauptzollamt Berlin-Kurfürst 
B. Gesetze und Verordnungen 
Zweite Verordnung des Artikels II des Gesetzes zur Übernahme des Steuer- 
zur Änderung und Ergänzung änderungsgesetzes 1961 vom 24. Juli 1961 (GVBl. S. 9933) 
der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung‘!). wird die nachstehende Rechtsverordnung veröffentlicht. 
(StZBIl. Berlin 961 S. 858) Die Verordnung ist am 3. August 1961 in Kraft getreten. 
Auf Grund des Artikels II des Gesetzes zur Übernahme - 
des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf Berlin, den 4. August 1961 
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und ana 
des Verfahrensrechts vom 25. Juli 1958 (GVBl. S. 699%) und Der Senator Lür Finanzen 
Ka Wolff 
1) GVBl. S, 1083. Me 
2) StZBl. Bln. 1958 S. 789. 3) StZBlı Bln. 1961 .S.. 825.
	        
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