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Volume Nummer 55, 10. August 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,2 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.55 10. August 1961 823 
des Gesamtabsatzes. der von ihr hergestellten Erzeugnisse mittler verglichen werden kann und ob sie dementspre- 
dar. Von dem Absatz von Schuhen machten die nicht von chend für die theoretische Ermittlung des Zollwertes wie 
ihr selbst hergestellten Schuhe wiederum nur einen Bruch- der eine oder der andere zu behandeln ist (im Grund- 
teil aus. Diese würden wie die eigenen Erzeugnisse ab- sätzlichen übereinstimmend Vogel, Die unselbständige Be- 
gesetzt. triebstätte im geltenden Wertzollrecht, Außenwirtschafts- 
{L. dienst des Betriebs-Beraters 1960, S. 87 -ff.; derselbe, Der 
: 6 5 Brüsseler Zollwertausschuß zur wertzollrechtlichen Be- 
Die Rb. führt Aufheb der Vorentscheid en. 
) De PEST VS RE handlung der unselbständigen Betriebstätten, a.a.O., 
1. Nach 8 5 Abs.2, $ 6 Abs. 1 ZTG 1951 ist Zollwert S. 200 ff.; Recker, Die Zollwertbemessung von Waren, die 
re DE NE U En en En er erktur Sehen von. Zweigniederlassungen eingeführt werden, Zeitschrift 
are bel einem Verkauf zum freien Marktpreis zwischen für Zölle und Verbrauchsteuern 1960 S. 230 ff.; derselbe, 
unabhängigen Verkäufern und Käufern in dem für die An- Der Zollwert der Waren, die Muttergesellschaften an ihre 
wendung der Zollvorschriften maßgebenden Zeitpunkt er- Tochtergesellschaften, Hauptniederlassungen an ihre Zweig- 
zielt werden kann. Nach dem am 1. September 1956 in njiederlassungen und ausländische Unternehmen an andere 
DE En S 53 Tan N en ist ca En en inländische Betriebstätten liefern, Zeitschrift für Zölle und 
reis, der IUr die eingeführte Ware in dem ur die AN- Verbrauchsteuern 1961, S. 39 ff.; Koch, Zollwert bei Zweig- 
wendung der Zollvorschriften maßgebenden Zeitpunkt bei njederlassungen, Außenhandelsdienst 1960 Nr. 32 S. 1 ff,; 
einem Verkauf unter den Bedingungen des freien Wett- Wareneinfuhr durch Niederlassungen ausländischer Fir- 
bewerbs zwischen unabhängigen Verkäufern und Käufern men, Deutsche Außenwirtschaft 1960 Nr. 31 S.6). 
erzielt werden kann (Normalpreis). Trotz des (gering- 
fügigen) Unterschieds im Wortlaut besagen die angeführten Wie der Senat in seinem Urteil VII 40/60 S vom 19. Ok- 
Se dern EEE TS ser de 6 N er! DES OTTO a N OPARIT N 501, Er as et N aeb Sig. 
es Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember ; . . )) ausgeführt hat, sind das Zustandebringen 
BStBl. 1960 III S. 150, Bundeszollblatt — BZBl. — 1960 des Kaufgeschäfts und die Lieferung der Ware Vertriebs- 
S. 279, Slg. Bd. 70 S.402). Es ist daher für die rechtliche funktionen des Verkäufers, zu deren Wahrnehmung er.einer 
Beurteilung ohne Belang, daß im Streitfalle zwei Sendun- Verkaufsorganisation bedarf, die das Kaufangebot an den 
gen vor, drei Sendungen nach dem 1. September 1956 zum Käufer heranzutragen, den Abschluß zu bewerkstelligen 
Freien Verkehr abgefertigt worden sind. ü und die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Ware 
Nach -$ 7 Abs. 1: ZTG 1051 kann die Zollbehörde den ZU OFWELSN hat Von diesem normalen ar 
Rechnungspreis als Zollwert gelten lassen, wenn er nach Stan C Pr 1% Sn Br © Te al nn ee A and Dein 
den Bedingungen und Umständen des Handelsgeschäfts als °S Ua 6 Ira En va Et nO Te ei Ta er vs der rare 
Normalpreis angesehen werden kann. Der ihm entspre- S5°R Ne Kauf ehr Ss Un den a dah SENDE ed are 
chende, ab 1. September 1956 geltende $ 53b ZG besagt, YO VOrKÄUfer Sehagen werden and daß sie daher vn dem 
daß der Rechnungspreis als Bemessungsgrundlage gelten zn reich reis Sn a = sin In Be aher zu nn 
soll vorbehaltlich der nach 8 53 ZG erforderlichen Berich- N Vertri A N etial Sren ee I For mi DE ES Shreen. 30 een 
tigungen. Beide Vorschriften setzen für die Anerkennung nder S God en Selb tet die a Ser ei den N Vert.  Hoh d , 
des Rechnungspreises als Normalpreis = Zollwert voraus, ei ern an che el S Dr N bten überla OH hüre ve da 
daß die zu bewertende Ware Gegenstand eines Kaufge- € ni a U aut zz. EU  _u  Sehafl N rictiol en sein. ie 
schäfts zwischen unabhängigen Verkäufern und Käufern Gi We . at , htlich de en N erE! R In are nen. S 
ist. Ein solches Kaufgeschäft kann im Verhältnis zwischen Sind wertzollrechtlich der Verkäuferseite zuzurechnen, 
Haupt- und Zweigniederlassung eines Unternehmens nicht * Statt der Einschaltung eines Dritten kann aber eine Ver- 
vorliegen, da beide entweder in der Hand derselben Person teilung der Funktionen innerhalb des Unternehmens in der 
(oder Personenmehrheit) sind oder, wenn das Unternehmen weise vorliegen, daß die Hauptniederlassung nur herstellt 
aine juristische Person ist, Teile derselben Rechtsperson oger Waren beschafft, während eine oder mehrere Zweig- 
darstellen, zwischen ihnen also ein Rechtsgeschäft, wie es niederlassungen (oder andere Unternehmensteile) den Ab- 
auch der Kauf ist, nicht möglich ist. Ein von der Haupt- satz besorgen, ihnen also nicht nur einzelne Vertriebs- 
niederlassung der Zweigniederlassung in Rechnung ge- funktionen übertragen werden, wie das. beim (eigenhänd- 
stellter Preis kann infolgedessen nicht als Normalpreis = ıorischen) Alleinvertreter der Fall sein kann (vgl. das Ur- 
Zollwert gelten. Der Normalpreis ist daher in einem solchen teil des Senats VII 74/58 S vom 15. Oktober 1959, BStBI: 
Fall zu ermitteln. 1959 III S. 495, BZBI. 1959 S. 628, Slg. Bd. 69 S. 630%), son- 
2. Bei der Ermittlung des Normalpreises kann der bis dern die gesamten oder überwiegenden Vertriebsfunk- 
31. Mai 1957, also während des im Streitfalle maßgebenden tionen als Teil der Gesamttätigkeit des Unternehmens. In 
Zeitraums geltende $ 18 der Wertzollordanung 1951 nicht diesem Falle verkauft das Gesamtunternehmen mit Hilfe 
unmittelbar angewendet werden, da er zwar in den Fällen EE ESEL ETBSSUDE Sn . tn I SER Sn 
der geschäftlichen Verbundenheit im Sinne des $ 8 Abs.2 die Zweigniederlassung die dem Gesamtunternehmen ob- 
ZTG 1951 oder des $ 53a Abs.2 ZG für die Ermittlung liegenden Vertriebsfunktionen des, Verkäufers wahr, wie es 
Neil FSCHLLICH SeLDSTRROIES DS EEWEE 055 Unel der Bundesfuencheie VIE 90100 U dom 15. 1ul 1000 
zwei rec TC selbständige artner des - ; 
der Einfuhrzugrunde  Wesenden Geschäfts BStBl. 1960 III S. 436, BZBI. 1960 S. 664, Slg. Bd. 71 S. 5039) 
voraussetzt. Deshalb trifft $ 18 der Wertzollordanung tut, wenn er für fremde Rechnung verkauft und liefert. 
1951 auf das Verhältnis Haupt- und Zweigniederlassung Da die Kosten des Verkaufs nach dem Wertzollrecht dem 
nicht zu, da diese, wie oben ausgeführt, entweder in der U a ai  EEGT sch N N en N UrZ 1951, n 53 
Hand desselben Unternehmers oder Teile ein- und der- Ss. 5 ZU, ‚ gehören Aufwendungen der Zweignieder- 
selben Rechtsperson sind, sich also nicht als Partner eines l!assung und Vergütungen an sie in diesem Falle wie beim 
ihnen auch nieht AUF Greng TO ChERESSCHETELL Hr UPQORKUCM Ib Ginem S0lCHEn „Falle geh Normmanrein 
ihnen auch nicht auf Grund rec sgeschä icher , e — 
Gestaltung ein Rechtsver CS ltnis wie Kauf, Zollwert der eingeführten Ware unter sinngemäßer An- 
Kommission oder dergleichen vorliegen kann. Ein von der Wendung der für Vermittlungsgeschäfte geltenden Bestim- 
Hauptniederlassung. der Zweigniederlassung in Rechnung mung des $ 18 der Wertzollordnung 1951 (jetzt $ 38 der 
gestellter Preis ist daher kein Kaufpreis, sondern gibt nur Wertzollordnung 1957) zu ermitteln. 
den Betrag an, der der internen Verrechnung einer Waren- z & . 
lieferung an die Zweigniederlassung dient. . je Funktionen‘ innerhalb des Gesamtunternehmens 
können aber auch derart verteilt sein, daß eine Zweig- 
3. Da die Zweigniederlassung im Verhältnis zur Haupt- niederlassung nicht nur an. Stelle einer besonderen Ab- 
niederlassung, mit der sie eine rechtliche und wirtschaft- teilung der Hauptniederlassung deren Vertriebsfunktionen 
A HET N En EEE NEUN ET N MELE Delete rn einzelnen Unternehmensteile im 
erin sein kann, kommt es für die wertzollrechtliche Be- irtschaftsleben Dritten gegenüber wie Eigenhändler Ge- 
handlung der eingeführten Ware darauf an, ob die Zweig- schäfte tätigen, d. h. entweder von ihnen selbst hergestellte 
niederlassung nach den Funktionen, die sie auf Grund 
der innerbetrieblichen Organisation des 3 StZE1. Bin. 1061. £. 122.(L.eitsatz) 
Gesamtunternehmens im Absatzweg -der Ware ln e ES 
erfüllt, mehr mit einem Eigenhändler oder mit einem Ver- D SDET Din (060 Ss Sun Srtemin)-
	        
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