Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.1 6. Januar 1961 iE
5. Zuständig für den Lohnsteuer-Jahresausgleich ist der Zuständigkeit des Finanzamts
Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer am 31. De- . 2 . . 5
zember 1960 in einem Dienstverhältnis steht. Das gilt ;: DiE I MN UT CHTUNZUNG Jes 1:0
auch dann, wenn der Arbeitnehmer während des Ka- ; : |
lenderjahrs 1960 in mehreren unmittelbar aufeinander- a). wenn und Soweit der Lohnsteuer-Jahregausgleich
folgenden Dienstverhältnisgen gestanden hat und die nicht vom Arbeitgeber durchzuführen ist oder der
Lohnsteuerbescheinigungen aus den vorangegangenen Arbeitgeber von Seiner Berechtigung, den Lohn-
Dienstverhältnisgen vollständig vorliegen. Der Inhalt Steuer-Jahresausgleich durchzuführen, keinen Ge-
der KOBUS GATS DEBUE 801 12 07 ANSE brauch macht,
genen Dienstverhältnisgen ist im Lohnkonto des Ar- BEE, : u: is
beitnehmers zu vermerken. Bei Durchführung des D) MERE REN 2 EHEN STATE
Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach Nr. 4 Satz 2 hat der für geboten hält
Arbeitgeber außerdem den Inhalt der amtlichen Unter- * *
208 di R EBW BR NNSVEU: im Lohhn- 8 Das Finanzamt nimmt den Lohnsteuer-Jahresausgleich
8 rt . auf Antrag des Arbeitnehmers vor. Der Antrag muß
Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich dem Finanzamt spätestens am 30. April 1961 vorliegen.
nicht durchführen Die Frist verlängert Sich für Anträge auf Durchfüh-
ze . rung des 'gemeinsgamen Lohnsteuer-Jahresäusgleichs
a) wenn der Arbeitnehmer es beantragt, weil er den bei Ehegatten“ bis zum Ablauf der Frist für die Ab-
gemeingamen Lohnsteuer-Jahresäusgleich, mit gabe der Einkommensteuererklärung für das Kalender-
Seinem - Ehegatten beantragen will oder weil er jahr 1960. Es kann zweckmäßig gein, daß der Arbeit-
nach den Vorschriften des Einkommensteuerge- geber die Anträge, die Seine Arbeitnehmer beim Finanz-
Setzes veranlagt wird; amt stellen wollen, in Seinem Betrieb gammelt und gie
b' wenn nach Kenntnis des Arbeitgebers für den Ar- dann dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanz-
beitnehmer mehrere Lohnsteuerkarten für das Ka- amt bis zum 30. April 1961 einreicht. Die für das Ka-
lenderjahr 1960 ausgeschrieben worden gind; lenderjahr 1960 ausgeschriebene Lohnsteuerkarte mit
' wenn bei einem verwitweten Arbeitnehmer nur für der Lohnsteuerbescheinigung Sowie die erforderlichen
einen Teil des Kalenderjahrs 1960 die Steuer- Unterlagen (z.B. über die Höhe der geltend gemachten
klasse III oder bei einem anderen Arbeitnehmer Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhn-
nur für einen Teil des Kalenderjahrs 1960 die lichen Belastungen, über die Dauer einer Verdienst-
Steuerklassge IV anzuwenden war; loSigkeit usw.) Sind dem Antrag beizufügen. Auf Ver-
4) wenn der Arbeitnehmer am 31. Dezember 1960 langen des Finanzamts ist eine besondere EORSTGNGIT
nicht in einem Dienstverhältnis gtebt; bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Der An-
R bei tändi Begchäfti des Arbeit trag ist mit besonderem Vordruck zu stellen, der bei
' Nn . m 4 en n PEN SYS * = FHeIr: den Finanzämtern kostenlos erhältlich ist. Gegen eine
REUINOES NU ENDS NUOEISUP Ie amtlichen Unter- Ablehnung oder Teilablehnung des Antrags kann der
lagen über die Dauer'der Erwerbzlosigkeit oder Dei Arbeitnehmer innerhalb eines Monats bei dem Finanz-
Begschäftigung des Arbeitnehmers in mehreren un- amt Einspruch einlegen
mittelbar aufeinanderfolgenden Dienstverhältnisgen <U
die Lohnsteuerbescheinigungen aus den Vvorange-
gangenen Dienstverhältnisgen nicht vollständig Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs
vorliegen; durch den Arbeitgeber
*) wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, den 9.0 Für die DUrCchführun .
: . . ; : : 3 Sg des Lohnsteuer-Jahresgausgleichs
Nin WEENER ETENN des m nn Buch: ist vom Bruttoarbeitslohn im Kalenderjahr 1960 aus-
SCANO. 7 GEE EI aums UECHZU iD PEU: zugehen. Das gilt auch bei Nettozahlungen. Maßgebend
3) Wen ci a Een 28 „Eatenderlanr 45609 ist der Arbeitslohn aus etwaigen vorangegangenen
oder Tür emen Tei es „KaienderJjJahrs Dienstverhältnigsgen und aus dem gegenwärtigen
nach 5 37 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungs- Dienstverhältnis, der nach der folgenden Nr. 10 in Ab-
verordnung zu berechnen war, weil der Arbeit- Schnitt VI Spalte 3 der Lohnsteuerbescheinigung auf
nehmer keine Lohnsteuerkarte vorgelegt hatte; der Lohnsteuerkarte 1960 auszuweisen und nach Maß-
a) wenn dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte des Ar- gabe der Nr.11 beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu-
beitnehmers nicht vorliegt (z.B. weil er gie ihm grunde zu legen ist.
bereits ausgehändigt hat);
nachdem der Arbeitgeber nach 8 48 der Lohnsteuer- 10. Der Arbeitgeber hat im Abschnitt VI auf der zweiten
Durchführungsverordnung einen Lohnzettel für den Seite der Lohnsteuerkarte 1960 nach Ablauf des Ka-
Arbeitnehmer ausgeschrieben hat (vgl. Nr. 19); lenderjahrs 1960 folgendes einzutragen:
| WEN DY Se Aren DI NG ADENOM I. In Spalte 3 der Lohnsteuerbescheinigung
West) nicht während des ganzen Kalenderjahrs den Gesgamtbetrag des Bruttoarbeitslohns, den der
1960 vorgelegen haben; Arbeitnehmer während der Begcehäftigung im Ka-
.« wenn der Arbeitnehmer nicht während des ganzen lenderjahr 1960 bezogen hat, und zwar
Ausgleichsjahrs im Geltungsbereich des Grund- a) unter Buchstabe a den Bruttoarbeitslohn ohne
gesetzes oder in Berlin (West) Seinen Wohnsitz die gonstigen Bezüge, die für einen Zeitraum von
(gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. Ausgenommen mehr als 12 Monaten gezahlt worden gind (8 35
von diesem Verbot gind Arbeitnehmer, die ihren Abs. 3 der Lohnsteuer - Durchführungsverord-
Wohngitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sowje- nung), und ohne die ermäßigt besteuerten Er-
tischen Sektor Berlins oder in der Sowjetischen Be- findervergütungen, aber einschließlich der ab
Satzunzgszone haben und während. des: ganzen Aus“ 15. November 1960 etwa gewährten Weihnachts-
Sleichsjahrs Arbeitslohn bezogen, der in Berlin zuwendungen (Neujahrszuwendungen) und ohne
(West) der Lohnsteuer unterlag (Grenzgänger). In Abzug des bei den Bezügen im Dezember 1960
diesen Fällen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer- berücksichtigten Weihnachts-Freibetrags;
Jahresausgleich vornehmen; . In 224 : JTI
wenn nach Kenntnis des Arbeitgebers der Arbeit- H) NUE Buchptabeb die zontügen Bezüge die us
nehmer nach Ablauf des 5. Juli 1959 einen. Wohn- 1 dä in u d di ER t DE en SE
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland auf- MR H . E un 16 SEM ASIST DOSTOUSNLeNS EIE:
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hat oder der Arbeitnehmer bei Ablauf des 5. Juli H. in Spalte 4 der Lohnsteuerbescheinigung,
1959 Sowohl einen Wohngitz im Saarland als auch getrennt nach den Buchstaben a und b, 'die Lohn-
im übrigen Bundesgebiet eingchließlich Berlin Steuer, die von dem Arbeitslohn im Kalenderjahr
(West) hatte. 1960 tatsächlich einbehalten worden ist: