Path:
Volume Nummer 1, 6. Januar 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,1 (Public Domain)

Lau all Der ruin . 
; <F 9. 0. 
Steuer- und“ latt für Berlin 
Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung 
Herausgeber: Der Senator für Finanzen - Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin 
11. Jahrgang Berlin, den 6. Januar 1961 „Nummer 1 
Zehn Jahre Steuer- und Zollblatt für Berlin 
Zum neuen Jahrgang! 
Die Leser dieser Zeilen blicken heute auf ein arbeitsreiches Jahr zurück. Abgeschlossen 
Sind auch mit dem heutigen Tage zehn Jahrgänge des Steuer- und Zollblatts für Berlin, 
das Seit Seiner Herausgabe im Jahre 1951 allen mit dem Abgabenrecht befaßten Berufen 
und Bürgern unserer Stadt ein unentbehrlicher Wegbegleiter geworden ist. Dem Verlag 
und allen Mitarbeitern gebührt aus diesem Anlaß besonders herzlicher Dank. 
In diesen zehn Jahren, in denen unsere Heimatstadt oft Brennpunkt des Weltgeschehens 
war, in denen wir den Aufstieg der deutschen Wirtschaft und den Wiederaufbau Berlins 
erleben durften, hat das Steuer- und Zollblatt einen treuen und beständigen Bezieherkreis 
mit allen SteuergeSetzen und -verordnungen, mit den neuesten Erkenntnissen der Recht- 
Sprechung, mit Richtlinien und anderen Verwaltungsanweisungen Sowie mit aufschluß- 
reichen Statistiken bekanntgemacht. Es hat darüber hinaus aber auch dem aufmerksamen 
Leser immer wieder die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit bewußt werden lassen, die 
das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beherrschen. Auch im Spannungsfeld der 
Steuern bestimmen die Prinzipien der Gewaltenteilung, Treu und Glauben, erweiterter 
Rechtsschutz, Ermessenskontrolle und Rechtssicherheit die Beziehungen zwischen Finanz- 
verwaltung und Steuerzahler. Den Freunden dieses Blattes ist in den hinter uns liegenden 
zehn Jahren weiterhin deutlich geworden, daß die Steuergesetzgebung aufgehört hat, 
nur ein Mittel der Haushaltsdeckung zu Sein, daß Sie vielmehr -- und dies besonders 
für Berlin =- auch zu einem bedeutsamen Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik 
geworden ist. Die vielen GesetzeSänderungen, die unzähligen und vielfach wechselnden 
Steuervergünstigungen mit ihren Starken Anreizen zu Ersatzbeschaffungen, zum Wohnungs- 
bau, Fabrikbau, Schiffsbau und zur Kapitalbildung, die Steuerlichen Bestimmungen zur 
Förderung des Kapitalmarkts, zur Förderung der Ausfuhr, vor allem aber zur Förderung 
der Berliner Wirtschaft haben unser Steuerrecht zu einer Schwierigen und beinahe un- 
übersehbaren Materie werden lassen. Erst Seine verständnisvolle Anwendung durch die 
Finanzverwaltung, erst die Mithilfe der Steuerberatenden Berufe und der Steuerbearbeiter 
in den Betrieben Sowie die immer wieder klärende Spruchtätigkeit unserer Steuergerichte 
haben es ermöglicht, die Zielsetzungen des Gesetzgebers zu verwirklichen. 
Der Anteil aller an der Steuerverwaltung und Steuerpraxis beteiligten Menschen am 
viel bewunderten Aufstieg der Wirtschaft unseres Landes Sollte nie übersehen werden. 
Ihnen gilt erneut auch mein Dank für ihre Arbeit. 
Das neue Jahr hält neue Aufgaben bereit. Wir werden Sie erfüllen zum Wohle ganz 
Deutschlands und zum Wohle Berlins. In aufrichtiger Verbundenheit grüße ich auch an 
dieser Jahreswende die Leser des Steuer- und Zollblatts für Berlin, insonderheit alle 
Angehörigen der Berliner Finanzverwaltung, und wünsche Ihnen ein an Gesundheit 
und Erfolgen gesegnetes Neues Jahr. 
Berlin, den 1. Januar 1961 
Wolff 
Senator für Finanzen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.