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Steuer- und“ latt für Berlin
Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung
Herausgeber: Der Senator für Finanzen - Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
11. Jahrgang Berlin, den 6. Januar 1961 „Nummer 1
Zehn Jahre Steuer- und Zollblatt für Berlin
Zum neuen Jahrgang!
Die Leser dieser Zeilen blicken heute auf ein arbeitsreiches Jahr zurück. Abgeschlossen
Sind auch mit dem heutigen Tage zehn Jahrgänge des Steuer- und Zollblatts für Berlin,
das Seit Seiner Herausgabe im Jahre 1951 allen mit dem Abgabenrecht befaßten Berufen
und Bürgern unserer Stadt ein unentbehrlicher Wegbegleiter geworden ist. Dem Verlag
und allen Mitarbeitern gebührt aus diesem Anlaß besonders herzlicher Dank.
In diesen zehn Jahren, in denen unsere Heimatstadt oft Brennpunkt des Weltgeschehens
war, in denen wir den Aufstieg der deutschen Wirtschaft und den Wiederaufbau Berlins
erleben durften, hat das Steuer- und Zollblatt einen treuen und beständigen Bezieherkreis
mit allen SteuergeSetzen und -verordnungen, mit den neuesten Erkenntnissen der Recht-
Sprechung, mit Richtlinien und anderen Verwaltungsanweisungen Sowie mit aufschluß-
reichen Statistiken bekanntgemacht. Es hat darüber hinaus aber auch dem aufmerksamen
Leser immer wieder die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit bewußt werden lassen, die
das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beherrschen. Auch im Spannungsfeld der
Steuern bestimmen die Prinzipien der Gewaltenteilung, Treu und Glauben, erweiterter
Rechtsschutz, Ermessenskontrolle und Rechtssicherheit die Beziehungen zwischen Finanz-
verwaltung und Steuerzahler. Den Freunden dieses Blattes ist in den hinter uns liegenden
zehn Jahren weiterhin deutlich geworden, daß die Steuergesetzgebung aufgehört hat,
nur ein Mittel der Haushaltsdeckung zu Sein, daß Sie vielmehr -- und dies besonders
für Berlin =- auch zu einem bedeutsamen Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik
geworden ist. Die vielen GesetzeSänderungen, die unzähligen und vielfach wechselnden
Steuervergünstigungen mit ihren Starken Anreizen zu Ersatzbeschaffungen, zum Wohnungs-
bau, Fabrikbau, Schiffsbau und zur Kapitalbildung, die Steuerlichen Bestimmungen zur
Förderung des Kapitalmarkts, zur Förderung der Ausfuhr, vor allem aber zur Förderung
der Berliner Wirtschaft haben unser Steuerrecht zu einer Schwierigen und beinahe un-
übersehbaren Materie werden lassen. Erst Seine verständnisvolle Anwendung durch die
Finanzverwaltung, erst die Mithilfe der Steuerberatenden Berufe und der Steuerbearbeiter
in den Betrieben Sowie die immer wieder klärende Spruchtätigkeit unserer Steuergerichte
haben es ermöglicht, die Zielsetzungen des Gesetzgebers zu verwirklichen.
Der Anteil aller an der Steuerverwaltung und Steuerpraxis beteiligten Menschen am
viel bewunderten Aufstieg der Wirtschaft unseres Landes Sollte nie übersehen werden.
Ihnen gilt erneut auch mein Dank für ihre Arbeit.
Das neue Jahr hält neue Aufgaben bereit. Wir werden Sie erfüllen zum Wohle ganz
Deutschlands und zum Wohle Berlins. In aufrichtiger Verbundenheit grüße ich auch an
dieser Jahreswende die Leser des Steuer- und Zollblatts für Berlin, insonderheit alle
Angehörigen der Berliner Finanzverwaltung, und wünsche Ihnen ein an Gesundheit
und Erfolgen gesegnetes Neues Jahr.
Berlin, den 1. Januar 1961
Wolff
Senator für Finanzen