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Volume Nummer 13, 3. März 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,1 (Public Domain)

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"A 5 244" .. . 
feuer- uU t für berlin 
Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung 
Herausgeber: Der Senator für Finanzen . Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin 
11. Jahrgang Berlin, den 3. März 1961 Nummer 13 
INHALT 
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Körperschaftsteuer 
Erlaß betr. Inanspruchnahme des 8 35 KStDV durch Genoggenschaften, die das Geld- und Kredit- 
geschäft betreiben. 
20. 2. 1961 Erlaß des Senators für Finanzen ....... En WESEE 27 EAR EEGHNPSE 167 
D. Rechtsprechung 
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Einkommensteuer 
22..9. 1959 Urteil I 51/59 U -- EStG 88 4 Abs.1,5,6 Abs.1Ziff.1........ 88 n 468 
8.11.1960 Urteil I 131/59 S -- EStG 88 4 Abs. 1, 5; StAnpG 88 1 Abs.2,6... v7e58 40088 1 L70 
Körperschaäftsteuer 
2741.1960 Urteil  1.173/60 S --- RS8StG 1958 8 19 Abs. 1 Ziff.2 0.00.00 WEI EIN 4 738 
7 Umsatzsteuer 
29. 9. 1960; Urteil :V 258/58 U --- UStG'88 1 Ziff.1 Satz 1,5 Abs. 1 SatZ1 0. DETE 
F. Nichtamtlicher Teil 
Übergicht über die Fundstellen der im Steuer- und Zollblatt für Berlin im Monat Februar 1961 
veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs .................4...... Eg Wen ERNTE 
Abkürzungen: StZBl, Bln. = Steuer- und Zollblatt für Berlin, GVBL = Gegetz- und Verordnungsblatt für Berlin, BGBl. = Bunde3. 
gesetzblatt, BStBl. = Bundessteuerblatt, BFH = Bundesfinanzhof, OVG Bln. = Oberverwaltungsgericht Berlin, VG Bin. = Verwaltungs- 
gericht Berlin, MinBIlFin. = Minisgterialblatt des Bundegsministers der Finanzen, EFG = Entscheidungen der Finanzgerichte, NIW = 
Neue Juristische WochenSchrift 
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Körperschaftsteuer 
Erlaß kommenden Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln. 
betr. Inanspruchnahme des S 35 KStDV durch Genossen- Die Einnahmen aus dem Dienstleistungsgeschäft 
Schaften, die das Geld- und Kreditgeschäft betreiben. können hierbei, wenn darauf Keine Rückvergütun- 
. gen gewährt werden, aus Vereinfachungsgründen 
(StZBL. Berlin: 1961 8.167) in voller Höhe als Nichtmitgliederumsätze behan- 
An das Landesfinanzamt Berlin und delt werden. Gleichfalls aus Vereinfachungsgründen 
das Hauptfinanzamt für Körperschaften kann als Verhältnis des Mitgliederumgatzes zum 
... : : ; EE . .t. Gesamtumsatz berücksichtigt werden: im Aktiv- 
Eins Gm no88onachael Dei der, das GERE und Kredit geschäft das Verhältnis, in dem die in der Jahres- 
SCH SEG GOSONSTANG. des ZUMEnennens 128 Kan 5055 Schlußbilanz ausgewiesenen Kredite an Mitglieder 
KStDV in Anspruch nehmen, wenn gie nicht nach 8 33 oder zu den gegamten DON diten stehen; im PägSsivg E chäft 
3 34 KStDV begünstigt ist. Hierzu wird folgendes bestimmt: das Vernältms, 11.dem die in der Jahresschußbilanz 
1. Die Genossenschaft betreibt ausschließlich das Geld- ausgewiesgenen Einlagen von Mitgliedern zu den 
und Kreditgeschäft gesamten Einlagen stehern. 
I? Bervehmmgszrundiage (Gesamiumsatz) c) Sonderregelung für das Passivgeschäft 
Zweckgesgchäfte gind: JE EDAEL IUP ASE DABEI EETICH ät 
5 : . . E85 erden im PassSivgeschä eine Rückvergütungen 
EL m Ereditgewährung: (ARUvZegech10) < gewährt, 80 bestehen keine Bedenken, die in Ab- 
2. die Hereinnahme von Einlagen (Passivgeschäft), Schnitt 65 Abs. 5 Satz 3 KStR getroffene Sonder- 
3. das Dienstleistungsgeschäft. regelung Sinngemäß anzuwenden. 
Bei der Ermittlung “des Gesamtumgatzes ist das EL 
Paggivgeschäft mit der Summe der verausgabten 4) Beispiel 
Zinsen zu berücksichtigen. Einkommen vor Abzug aller Rückver- 
Zingeinnahmen aus Ausgleichsforderungen, Dek- gütungen und vor Berücksgichtigung 
kungsforderungen, Guthaben bei der Zentralkasse des Verlustabzugs ...... . -. 27000 DM 
und der Deutschen Genosgenschaftskasse Sowie Er- N . USE 
träge aus Wertpapieren und Beteiligungen gind bei Devon zZ GEWINN AUS INCHES SCHE 7.000 DM 
Ermittlung des Gesamtumsatzes nicht anzugetzen, IE ARSEN I | | 
weil die zugrunde liegenden Gegschäfte nicht als Überschuß im Sim des 8 35 Abs. 2 
Zweckgegchäfte anzugehen gind. KStDV es 0 na Sri eetr 28 eee 20208 0 20 000:DM 
v Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamt- Von den in der Jahresschlußbilanz ausgewiegenen 
umsatz Krediten (Aktivgeschäft) und Einlagen (Passiv- 
Das Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Ge- geschäft) entfallen 92,83 v.H. bzw. 24 v.H. auf 
Samtumsgatz ist durch Aufteilung der in Betracht Mitglieder 
s ' A6493B ]
	        
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