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feuer- uU t für berlin
Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung
Herausgeber: Der Senator für Finanzen . Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
11. Jahrgang Berlin, den 3. März 1961 Nummer 13
INHALT
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen
Körperschaftsteuer
Erlaß betr. Inanspruchnahme des 8 35 KStDV durch Genoggenschaften, die das Geld- und Kredit-
geschäft betreiben.
20. 2. 1961 Erlaß des Senators für Finanzen ....... En WESEE 27 EAR EEGHNPSE 167
D. Rechtsprechung
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Einkommensteuer
22..9. 1959 Urteil I 51/59 U -- EStG 88 4 Abs.1,5,6 Abs.1Ziff.1........ 88 n 468
8.11.1960 Urteil I 131/59 S -- EStG 88 4 Abs. 1, 5; StAnpG 88 1 Abs.2,6... v7e58 40088 1 L70
Körperschaäftsteuer
2741.1960 Urteil 1.173/60 S --- RS8StG 1958 8 19 Abs. 1 Ziff.2 0.00.00 WEI EIN 4 738
7 Umsatzsteuer
29. 9. 1960; Urteil :V 258/58 U --- UStG'88 1 Ziff.1 Satz 1,5 Abs. 1 SatZ1 0. DETE
F. Nichtamtlicher Teil
Übergicht über die Fundstellen der im Steuer- und Zollblatt für Berlin im Monat Februar 1961
veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs .................4...... Eg Wen ERNTE
Abkürzungen: StZBl, Bln. = Steuer- und Zollblatt für Berlin, GVBL = Gegetz- und Verordnungsblatt für Berlin, BGBl. = Bunde3.
gesetzblatt, BStBl. = Bundessteuerblatt, BFH = Bundesfinanzhof, OVG Bln. = Oberverwaltungsgericht Berlin, VG Bin. = Verwaltungs-
gericht Berlin, MinBIlFin. = Minisgterialblatt des Bundegsministers der Finanzen, EFG = Entscheidungen der Finanzgerichte, NIW =
Neue Juristische WochenSchrift
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen
Körperschaftsteuer
Erlaß kommenden Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln.
betr. Inanspruchnahme des S 35 KStDV durch Genossen- Die Einnahmen aus dem Dienstleistungsgeschäft
Schaften, die das Geld- und Kreditgeschäft betreiben. können hierbei, wenn darauf Keine Rückvergütun-
. gen gewährt werden, aus Vereinfachungsgründen
(StZBL. Berlin: 1961 8.167) in voller Höhe als Nichtmitgliederumsätze behan-
An das Landesfinanzamt Berlin und delt werden. Gleichfalls aus Vereinfachungsgründen
das Hauptfinanzamt für Körperschaften kann als Verhältnis des Mitgliederumgatzes zum
... : : ; EE . .t. Gesamtumsatz berücksichtigt werden: im Aktiv-
Eins Gm no88onachael Dei der, das GERE und Kredit geschäft das Verhältnis, in dem die in der Jahres-
SCH SEG GOSONSTANG. des ZUMEnennens 128 Kan 5055 Schlußbilanz ausgewiesenen Kredite an Mitglieder
KStDV in Anspruch nehmen, wenn gie nicht nach 8 33 oder zu den gegamten DON diten stehen; im PägSsivg E chäft
3 34 KStDV begünstigt ist. Hierzu wird folgendes bestimmt: das Vernältms, 11.dem die in der Jahresschußbilanz
1. Die Genossenschaft betreibt ausschließlich das Geld- ausgewiesgenen Einlagen von Mitgliedern zu den
und Kreditgeschäft gesamten Einlagen stehern.
I? Bervehmmgszrundiage (Gesamiumsatz) c) Sonderregelung für das Passivgeschäft
Zweckgesgchäfte gind: JE EDAEL IUP ASE DABEI EETICH ät
5 : . . E85 erden im PassSivgeschä eine Rückvergütungen
EL m Ereditgewährung: (ARUvZegech10) < gewährt, 80 bestehen keine Bedenken, die in Ab-
2. die Hereinnahme von Einlagen (Passivgeschäft), Schnitt 65 Abs. 5 Satz 3 KStR getroffene Sonder-
3. das Dienstleistungsgeschäft. regelung Sinngemäß anzuwenden.
Bei der Ermittlung “des Gesamtumgatzes ist das EL
Paggivgeschäft mit der Summe der verausgabten 4) Beispiel
Zinsen zu berücksichtigen. Einkommen vor Abzug aller Rückver-
Zingeinnahmen aus Ausgleichsforderungen, Dek- gütungen und vor Berücksgichtigung
kungsforderungen, Guthaben bei der Zentralkasse des Verlustabzugs ...... . -. 27000 DM
und der Deutschen Genosgenschaftskasse Sowie Er- N . USE
träge aus Wertpapieren und Beteiligungen gind bei Devon zZ GEWINN AUS INCHES SCHE 7.000 DM
Ermittlung des Gesamtumsatzes nicht anzugetzen, IE ARSEN I | |
weil die zugrunde liegenden Gegschäfte nicht als Überschuß im Sim des 8 35 Abs. 2
Zweckgegchäfte anzugehen gind. KStDV es 0 na Sri eetr 28 eee 20208 0 20 000:DM
v Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamt- Von den in der Jahresschlußbilanz ausgewiegenen
umsatz Krediten (Aktivgeschäft) und Einlagen (Passiv-
Das Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Ge- geschäft) entfallen 92,83 v.H. bzw. 24 v.H. auf
Samtumsgatz ist durch Aufteilung der in Betracht Mitglieder
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