16o Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.9 16. Februar 1961
Tarifnummer Bezeichnung der Waren
aus 40.15 B- Abfälle, Staub und Bruch, aus Hartkautschuk
41.01 Rohe Häute und Felle
41.09 Schnitzel und andere Abfälle von Leder usw.
43.01 Rohe Pelzfelle
aus 44.01 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisigbündeln; Holzabfälle
(ausschließlich Sägespäne)
bis 31. Dezember 1962
aus 44.03 Rohhol]1z, auch entrindet usw.:
A - tropische Hölzer der in der zusätzlichen Vorschrift zu Kapitel 44 bezeichneten Arten,
bis 31. Dezember 1962
aus B - andere:
II - andere, bis 31. Dezember 1962
aus 44.10 Holz, nur grob zugerichtet, jedoch nicht abgerundet, für Gehstöcke, Regenschirme,
Peitschen usw.
aus 45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle
aus 46.01 aus A - Chinegische SeegrasSchnur (auch chinegische Bingenschnur und Elhaschnur)
aus 47.01 C -1- Baumwoll-Linters in Bogen, wenn die Bogen durchlocht oder eingerisgen gind
oder gich in Wasger ohne Bearbeitung oder Zusätze in amorphe Papiermagssgen
auflöSen oder wenn gie unter Zollaufsicht zerrisgen, zerfagert oder chemisch
gelöst werden
aus 47.02 A -1-Papierabfälle und Pappabfälle, augenscheinlich nur zur Herstellung von Halb-
Stoff verwendbar
A - 11 -a- andere, unter Zollaufsicht ausschließlich zur Herstellung von Halbstoff ver-
wendbar gemacht
aus A -11-b- andere, zum Herstellen von Halbstoff unter Zollsicherung
B - Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstellung verwendbar
50.01 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet
aus 50.02 Grege, weder gedreht noch gezwirnt, roh
aus 50.03 Abfälle von Seide (eingcehließlich nicht abhaspelbare Seidenraupenkokons und Reiß-
Spinnstoff); Schappesgeide, Bourretteseide und Kämmlinge; alle diese auch gekrempelt
oder gekämmt, ausgenommen Spinnbänder (Florbänder) und Vorgarne
aus 53.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gewaschen
aus 53.02 Feine und grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gebeizt oder
gewaschen
aus 53.03 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (ausgenommen Reißspinnstoff),
roh, auch gebeizt oder gewaschen
aus 54.01 Flachs, roh, geröstet oder geschwungen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinn-
stoff), roh
aus 54.02 Ramie, roh, geschält, entleimt oder geschwungen; Werg und Abfälle (einschließlich
ReißSspinnstoff), roh
aus 55.01 Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gewaschen, - entfettet oder
gereinigt
55.02 Baumwoll-Linters
aus 55.03 Abfälle von Baumwolle (ausgenommen Reißspinnstoff) weder gekrempelt noch ge-
kämmt
Anmerkung Garnabfälle aus künstlichen Spinnstoffen zum Herstellen von Putzwolle unter Zoll-
zu Tarifnr. Sicherung
56.03 - B
aus 57.01 Hanf (Cannabis Sativa), roh, geröstet oder geschwungen; Werg und Abfälle (ein-
Schließlich Reißspinnsgstoff), roh
Cc