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Volume Nummer 9, 16. Februar 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,1 (Public Domain)

16o Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang Nr.9 16. Februar 1961 
Tarifnummer Bezeichnung der Waren 
aus 40.15 B- Abfälle, Staub und Bruch, aus Hartkautschuk 
41.01 Rohe Häute und Felle 
41.09 Schnitzel und andere Abfälle von Leder usw. 
43.01 Rohe Pelzfelle 
aus 44.01 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisigbündeln; Holzabfälle 
(ausschließlich Sägespäne) 
bis 31. Dezember 1962 
aus 44.03 Rohhol]1z, auch entrindet usw.: 
A - tropische Hölzer der in der zusätzlichen Vorschrift zu Kapitel 44 bezeichneten Arten, 
bis 31. Dezember 1962 
aus B - andere: 
II - andere, bis 31. Dezember 1962 
aus 44.10 Holz, nur grob zugerichtet, jedoch nicht abgerundet, für Gehstöcke, Regenschirme, 
Peitschen usw. 
aus 45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle 
aus 46.01 aus A - Chinegische SeegrasSchnur (auch chinegische Bingenschnur und Elhaschnur) 
aus 47.01 C -1- Baumwoll-Linters in Bogen, wenn die Bogen durchlocht oder eingerisgen gind 
oder gich in Wasger ohne Bearbeitung oder Zusätze in amorphe Papiermagssgen 
auflöSen oder wenn gie unter Zollaufsicht zerrisgen, zerfagert oder chemisch 
gelöst werden 
aus 47.02 A -1-Papierabfälle und Pappabfälle, augenscheinlich nur zur Herstellung von Halb- 
Stoff verwendbar 
A - 11 -a- andere, unter Zollaufsicht ausschließlich zur Herstellung von Halbstoff ver- 
wendbar gemacht 
aus A -11-b- andere, zum Herstellen von Halbstoff unter Zollsicherung 
B - Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstellung verwendbar 
50.01 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet 
aus 50.02 Grege, weder gedreht noch gezwirnt, roh 
aus 50.03 Abfälle von Seide (eingcehließlich nicht abhaspelbare Seidenraupenkokons und Reiß- 
Spinnstoff); Schappesgeide, Bourretteseide und Kämmlinge; alle diese auch gekrempelt 
oder gekämmt, ausgenommen Spinnbänder (Florbänder) und Vorgarne 
aus 53.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gewaschen 
aus 53.02 Feine und grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gebeizt oder 
gewaschen 
aus 53.03 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (ausgenommen Reißspinnstoff), 
roh, auch gebeizt oder gewaschen 
aus 54.01 Flachs, roh, geröstet oder geschwungen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinn- 
stoff), roh 
aus 54.02 Ramie, roh, geschält, entleimt oder geschwungen; Werg und Abfälle (einschließlich 
ReißSspinnstoff), roh 
aus 55.01 Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt, roh, auch gewaschen, - entfettet oder 
gereinigt 
55.02 Baumwoll-Linters 
aus 55.03 Abfälle von Baumwolle (ausgenommen Reißspinnstoff) weder gekrempelt noch ge- 
kämmt 
Anmerkung Garnabfälle aus künstlichen Spinnstoffen zum Herstellen von Putzwolle unter Zoll- 
zu Tarifnr. Sicherung 
56.03 - B 
aus 57.01 Hanf (Cannabis Sativa), roh, geröstet oder geschwungen; Werg und Abfälle (ein- 
Schließlich Reißspinnsgstoff), roh 
Cc
	        
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