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Volume Nummer 6, 31. Januar 1961

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1961,1 (Public Domain)

die Steuer- und Zollblatt für Berlin 11. Jahrgang, Nr. 6 31. Januar 1961 
(3) Als völlige Erwerbsunfähigkeit im Sinn des 8 2 Sinn des 8 8 WoPDV vorliegt und für den Nachweis der 
WoPDV ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um völligen Erwerbsunfähigkeit gilt Abgehnitt 4 Abs. 3 
mindestens 90 v.H. änzugehen. Die Minderung der Er- entsprechend. 
werbsfähigkeit um mindestens 90 v.H. ist durch amt- ; : ; 5 , 
liche Unterlagen nachzuweisen. Außerdem ist glaub- 245 en Vernas SRE 1 207 
NEU 120 Wie Dae aun W920 NIE Prämien nicht entgegen, wenn während der Laufzeit 
fretemigt 8 S5 des Vertrags statt dieser dritten Persgon einer ihrer 
* Angehörigen oder ein Angehöriger des Prämienberech- 
(4) Die zu 8 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG ergangenen Be- tigten als Begünstigter benannt wird. Angehörige in 
Stimmungen der Einkommengteuer-Richtlinien finden diesem Sinn Sind die in 3 10 Ziff. 2 bis 6 StAnpG be- 
entsprechende Anwendung. zeichneten Personen. 
.* 2 7. Beiträge auf Grund von Verträgen mit Wohnungs- und 
Antfwendungen für 4 On PI Bren Yon: Anteilen: an Siedlungsunternehmen oder Organen der Staatlichen 
558 Wohnungspolitik. 
(1) Prämienbegünstigt Sind nur Aufwendungen für : 2 E 
den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Woh- 417 Fuge mit M2: M RID 
nungsgenossenschaften, die eingetragene Genogsen- Ne MEH 00T Or anen de SCHATNCHSNN ONUDSSPOIE 
Schaften Sind. Aufwendungen für den Erwerb von Mit- 117: SINN des 5.43 WOoHD VE unierzen<iden zich YM gen 
gliedschaftsrechten an Pergonenvereinigungen anderer Sparverträgen mit Testzelegten Sparraten, die mit 
Rechtsform, z. B. an Vereinen, Sind nicht prämien- Zemeinnmitzzen Wohnmeeunernehmen nnd Organen 
begünstigt (vgl BFH-Urteil Om 23. Januar 1959 Bun- der staatlichen. Wohnungspolitik mit eigener. Sparein- 
dessteuerblatt TIT S8. 1459) * ? richtung (8 4 Abs. 1 Ziff. 2 WoPDV) geschlogsen wer- 
* * den, dadurch, daß bei den Verträgen im Sinn des 8 13 
(2) Aufwendungen für den ersten Erwerb von An- WoPDV außer der Verpflichtung des Prämienberech- 
teilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im LiStEn Zur Leitung ar Mie RS H is in 3,23 
Sinn des 8 2 Abs. 1 Ziff. 2 WoPG gind alle EKinzahlun- S. Aalz 0 ezeichnete Verpiichtung des 
gen des Prämienberechtigten auf geinen Gegschäfts- Unternehmens im Vertrag. festgelegt sein muß. 
anteil. Prämienbegünstigt Sind hiernach z. B. auch NER . * 
Einzahlungen auf den Gegchäftsanteil, die geleistet WES NE RETTE REECHNEIE „KONNEN otro 
werden, nachdem das. Geschäftsguthaben durch Ver- . ; ; 7 
lustabschreibung gemindert oder der Geschäftsanteil gleiche Vorhaben (5 16 Abs.2 WoPDV) gerichtet iet. 
durch Beschluß der Generalversammlung erhöht wor- (3) Die Bestimmungen in Abschnitt 6 ind entspre- 
den ist. Darüber hinaus gehören zu den Aufwendungen chend anzuwenden. 
für den ersten Erwerb die Eintrittsgelder. Zahlungen, 
die an den ausscheidenden Genossen für die Über- . 2 S 
nahme Seines Geschäftsguthabens geleistet werden, 8- Wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Aufnahme 
Sind keine Aufwendungen für den ersten Erwerb von eines Kredits 
Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im (1) Allgemeine Voraussetzung für die Geltend- 
Sinn von 8 2 Abs. 1 Ziff. 2 WoPG. machung von prämienbegünstigten Aufwendungen im 
Sinn des 8 2 Abs. 1 MIE 50.256 Sie weder wunnicr 
GE Ie bar noch mittelbar in wirtschaftlichem Zusgammenhang 
Beiträge auf Grund von Wohnbau-Sparverträgen mit der Aufnahme eines Kredits stehen (8 2 Abs. 2 
(1) Was als Eigenheim, Kaufeigehheim und RKlein- Satz 1 WoPG). Eine Ausnahme vom Kreditaufnahme- 
Siedlung im Sinn von 8 2 Abs. 1 Ziff. 3 WoPG anzu- verbot gilt jedoch für Bausparbeiträge, Soweit Sie nach 
Sehen ist, wird durch die Vorgchriften in- den 88 9 Ablauf von fünf Jahren geit Vertragsabschluß in der 
und 10 des Zweiten Wohnungsbaugesgetzes vom 27. Juni beim Abschluß des Vertrags ursprünglich vereinbarten 
1956 (Bundesgegetzbl. I. S. 5235)) bestimmt. Unter Höhe laufend und gleichbleibend geleistet werden. Sind 
einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungs- die nach Ablauf .der fünf Jahre geleisteten. Beiträge 
aigentums "Sind Eigentumswohnungen und Kaufeigen- niedriger als. ursprünglich vereinbart, 80 gilt das 
tumswohnungen im Sinn des 8 12 des Zweiten Woh- Kreditaufnahmeverbot nicht. Leistet der Prämien- 
nungsbaugesgetzes zu verstehen. Der Begriff des Woh- berechtigte nach Ablauf, der fünf Jahre - von unbe- 
nungseigentums ergibt gich aus S8 1 des Wohnungs- deutenden Schwankungen.abgesehen - höhere Beiträge 
aigentumsgesetzes vom. 15. März 1951 (Bundes- als ursprünglich vereinbart, 80. gilt das Kreditauf- 
zgesetzbl. I S. 1758)). Wann ein. Dauerwohnrecht im nahmeverbot lediglich für den Erhöhungsbetrag. Dieger 
Sinn des 8 31 des Wohnungseigentumsgegetzes als ist insoweit nicht prämienbegünstigt, als er in un- 
eigentumsähnlich anzugehen ist, wird durch die Vor- mittelbarem oder mittelbarem wirtschaftlichen Zu- 
Schrift des 8 20 Abs. 4 des Ersten Wohnungsbaugegetzes Sammenhang mit der Aufnahme eines Kredits steht. 
in der Fasgung vom 25. August 1953 (Bundesgegetzbl. I 
S. 1047"7)) bestimmt. (2) Das Kreditaufnahmeverbot bedeutet, daß der 
| 7 ! . Prämienberechtigte die Aufwendungen . grundsätzlich 
(2) Sofern die letzte nach einem Sparvertrag mit aus eigenem verfügbaren Einkommen oder Vermögen 
festgelegten Sparraten zu leistende Einzahlung bis zum leigten muß. Ein Verstoß gegen das Kreditaufnahme- 
Schluß des Kalenderjahrs, in dem Sie nach dem Spar- verbot liegt vor, wenn ein urgächlicher innerer Zu- 
vertrag. zu entrichten ist, nachgeholt wird (8 8 Sammenhang zwischen der Leistung der prämienbegün- 
WoPDV), können auch Vereinbarungen über die Ver- Stigten Aufwendungen und der Kreditaufnahme ge- 
längerung der Einzahlungsverpflichtung bis zum Ablauf geben ist. Ist das im Zeitpunkt der Leistung der 
dieses Kalenderjahrs getroffen werden. prämienbegünstigten Aufwendungen der Fall, 80 be- 
: 4 5 teht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammen- 
3) Die Unterbrechung der Einzahlungen bei Spar- . . Nm | . 
Ge mit RN Sparraten en ECHTES Hans, Se ie ern OPD EA UN DE 
der Prä beh ei 008 M Det Aawend nach der Abbuchung der gelelsteten Aufwendungen 
getrennt lebender Ehegatte oder die in dem Vertrag EINen Schuldbetrag ausweist, S0 ist ein unmittelbarer 
begünstigte dritte Person nach dem Vertragsabschluß WE NSCHIICICHET. Zusammennhang u dor Ercditauf- 
gestorben oder völlig erwerbsunfähig. geworden ist. Dame zu vermuten. Der Prämienberechtizte Kann 
Für die Beurteilung, ob völlige Erwerbsunfähigkeit im Miese: Vermuung uren Danezung eindeutiger Tat: 
' Sachen widerlegen (BFH-Urteile vom 5.8) und 12. De- 
zember 19589). Bundessteuerblatt 1959 III 8.58 uff. 
1) StZBI. Bin. 1959 S. 561 (Leitgatz). 
3) GVBI. 8. 795; StZBIL Bin. 1956 S. 791. 
6) GVBI. S. 547. 8) StZBI. Bin. 1959 8.'462 (Leitgatz). 
7) GVBI. S. 1058: StZzBI. Bin. 1954 S. 97. 9) StZzZBIL. Bln. 1959 S. 514 (Leitsatz).
	        
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