Steuer- und Zollblatt für Berlin 10.Jahrgang Nr.63 9. September 1960 771
Einheitsbewertung
Erlaß (2) Bei dem Abzug der Pensionslast können nur. Pen-
betr. Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Pensions- sionsanwartschaften berücksichtigt. werden, die auf einer
anwartschaften bei der Ermittlung der Einheitswerte der rechtsverbindlichen Pensionsverpflich-
gewerblichen Betriebe. tung beruhen. Für die Frage, wann eine rechtsverbind-
: liche Pensionsverpflichtung : vorliegt, gelten die Ausfüh-
(StZB1. Berlin 1960 8.771) rungen in Abschnitt I Ziff. 1 Abs. 1 des Erlasses über die
An das Landesfinanzamt Berlin und die Finanzämter ertragsteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen
Gliederung vom 2. Juli 1959 (StZBl. Bln. 1959 S. 502) entsprechend.
Ir t Chr geh A ücketel (3) Wird nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Rente
. Voraussetzungen für den Abzug von Rückstellungen gezahlt, so ist auch dann, wenn früher keine rechtsver-
für Pensionsanwartschaften bindliche Pensionszusage gegeben worden ist, die tatsäch-
1. Rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung liche Rentenzahlung als stillschweigende Vereinbarung
(vertragliche Verpflichtung) anzusehen. Auch in diesem
2. Vorbehalte Fall kann die Anwartschaft auf eine: evtl. in Betracht
a) Schädliche Vorbehalte (Widerruf nach freiem kommende Hinterbliebenen-(Witwen-)rente anerkannt
Belieben) werden.
b) Unschädliche‘ Vorbehalte (Widerruf nach billi- (4) Bei Ruhegeldzusagen an Einmanngesellschafter bzw.
gem Ermessen) Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Grundsätze der
3. Gesetz der großen Zahl Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1959 (BStBl.
N 1959 III S. 369; StZBl. Bln. 1959 S. 993) und. vom
4. Sonstige Voraussetzungen ; 4. August 1959 (BStBl. 1959 III S. 374; StZBl. Bln. 1959
II. Arten der Pensionsanwartschaften S. 996) auch für die Vermögensbesteuerung anzuwenden.
a) Anwartschaft auf Alters-, Invaliden- und Hinter- 2, Vorbehalte
bliebenenrente ta 1
b) MPN auf Alters- und _Hinterbliebenen- ® eben) Verbebalte ANASTENES nach. REM AR
x x Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung liegt
ch ae auf Aktiven- (Alters-) und Hinter- nicht vor, wenn der Arbeitgeber die Pensionszusage
JebenenrenLe $ nach freiem Belieben widerrufen kann. Im einzelnen
d) Anwartschaft auf Invalidenrente gelten die Ausführungen in Abschnitt I Ziff, 2a des
e) Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente Erlasses über die ertragsteuerliche Behandlung‘ der
f) Anwartschaft eines Pensionärs auf Hinterbliebenen- Pensionsrückstellungen vom 2. Juli 1959 entsprechend,
rente b) Unschädliche Vorbehalte (Widerruf nach billigem
: z : Ermessen)
III. Ermittlung d Bar ts: der elnen Pensions-
Ah artechaft <<. a SS Vorbehalte, die den Widerruf der Pensionszusage bei
1. Ermittlung der Jahresrente geänderten Verhältnissen nur nach billigem Er-
g T messen, d. h. unter verständiger Abwägung. der
2. Ermittlung der bereits erdienten Rentenanteile berechtigten Interessen des Pensionsberechtigten einer-
3 Berechnung des Barwerts seits und des Unternehmers andererseits ) gestatten,
4 Beispiele für die Berechnung des Barwerts schließen die Rechtsverbindlichkeit der Pensionszusage
dem Grunde nach nicht aus. Im einzelnen gelten die
IV. Ermittlung des Wertes der insgesamt‘ abzugsfähigen Ausführungen in Abschnitt I Ziff. 2b des HErlasses
Rückstellung für Pensionsanwartschaften vom 2. Juli 1959 entsprechend. Wegen des vorzuneh-
En menden Abschlags vom Ausgangswert vgl. die Aus-
V. Sonderfälle führungen in Abschnitt IV dieses Erlasses.
1... Anrechnun: Leist der Sozialver-
URS g von istungen aus der Sozialver 8. Gesetz der großen Zahl
2. Überschneidung von Pensionsrückstellungen und (1) Der Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwart-
Zuwendungen an Versorgungskassen schaften setzt auch bei rechtsverbindlichen Pensions-
Behandlung von Rückdeckungsversicherungen zusagen voraus, daß bei dem Steuerpflichtigen am Be-
Sonstige Sonderfäll wertungsstichtag mindestens 100 einzelne Fälle von Pen-
SHE SONGENSINE sionsanwartschaften bestehen. Von diesem HErfordernis
„ Zeitlich 1t; ich des Erl kann auch bei nur geringfügiger Unterschreitung der vor-
VA OEHNEHST, GENE NErEIG RS ausgesetzten Zahl im Einzelfall nicht abgegangen werden.
Anlage: Tabelle zur Errechnung des Barwerts der erdien- Sind in einem Unternehmen neben. rechtsverbindlichen
ten Rentenanteile Pensionszusagen auch Zusagen gegeben worden, die keine
rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung begründen, so
Um eine gleichmäßige Behandlung der Rückstellungen sind diese nicht mitzuzählen.
für Pensionsanwartschaften bei der Ermittlung der‘ Ein- (2) Bei der Ermittlung der Zahl 100 bleiben laufende
heitswerte der gewerblichen Betriebe zu gewährleisten, pensionen, die unter $ 16 BewG fallen, außer Betracht. Die
BEDEUTET: GE hG6rER LOnder nd 00m Htrın Anwartschaft eines noch nicht im Ruhestand befindlichen
en S . Arbeitnehmers auf eigene Versorgung‘ sowie auf Ver-
Bundesminister der Finanzen, vom Bewertungsstichtag sorgung seiner Hinterbliebenen bildet einen Anwartschafts-
1. Januar 1960 an nach folgenden Anweisungen ZU Ver- fa]j], Bei einem Arbeitnehmer, der bereits in den Bezug der
fahren. Versorgung eingetreten ist (Pensionär), bildet dagegen eine
is 1 noch bestehende Anwartschaft auf Versorgung seiner Hin-
% VE ne hatten Rückstellungen terbliebenen eine selbständige Anwartschaft. Ob eine zu
berücksichtigende Anwartschaft auf Hinterbliebenenver-
1. Rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung sorgung vorliegt, richtet sich nach der Pensionsordnung.
) . Es genügt, wenn diese eine Hinterbliebenenversorgung
ee 00T N SE DE a A007 SE A8S) Zn vorsieht. Der tatsächliche Familienstand des einzelnen Pen-
Set vom Reichsfinanzhof auf. stellten Rechtssatz fest- SIONALE let OHNE Bede0nS, Em Anwärter, der nach D-
gehalten, daß N PeRSIUNSANWATLSCHEITEN aufschiebend be- reichen der Altersgren: RO weiterhin aktiv bleibt (tech-
dingte Lasten sind, die nach $ 6 BewG nicht ab zugsfähig nischer Rentner), ist wie ein Pensionär zu behandeln.
sind. Lediglich unter dem Gesichtspunkt des Gesetzes der (3) Anwartschaften, die lediglich gegenüber einer‘ Ver-
großen Zahl ist nach dem Urteil ein Abzug als bereits un- sorgungskasse bestehen, begründen keine Ansprüche
bedingte wirtschaftlich entstandene Last möglich. gegen das Unternehmen. Diese Anwartschaften werden