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Volume Nummer 42, 16. Juni 1960

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 10.1960,1 (Public Domain)

480 Steuer- und Zollblatt für Berlin 10. Jahrgang Nr.42 16. Juni 1960 
wurde, daß zu ihnen auch die Bezieher der versorgungs- nach der angeführten Bestimmung wegen besonderer 
rechtlichen Zulagen oder des unfallversicherungsrechtlichen Pflegebedürftigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn 
Pflegegeldes gehören sowie außerdem solche Personen, die diese Personen eine Pflegezulage nach $ 35 BVG erhalten, 
auf Grund gesetzlicher Vorschriften diesen Körperbeschä- so bestehen hiergegen keine rechtlichen Bedenken. Die 
digten gleichzustellen sind. Der Bf. stützt sich zur Begrün- Richtigkeit dieser Auslegung wird bestätigt durch die jetzt 
dung seines Antrags auf Einreihung in den begünstigten geltende Fassung des $ 26 Abs. 1 LStDV, die diese Vor- 
Personenkreis im wesentlichen auf Abschn. 40 LStR 1955. schrift durch die Verordnung zur Änderung und Ergänzung 
Er verkennt dabei, daß diese Bestimmung lediglich eine der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 30. De- 
zur Auslegung des 8 26 LStDV ergangene, die Finanz- zember 1959 (BGBl. 1960 I S. 1, BStBl. 1960 I S. 26) 
gerichte nicht bindende Verwaltungsanordnung ist. Der erhalten hat und durch die eine Übereinstimmung auch mit 
erkennende Senat hat außerdem im Urteil VI 7256 U vom dem Wortlaut des 8 35 BVG hinsichtlich des Kreises der 
22. November 1957 (BStBl. 1958 III S. 44, Slg. Bd. 66 besonders pflegebedürftigen Personen herbeigeführt wurde. 
S. 111”) ausgeführt, daß die in $ 26 Abs. 2 LStDV 1955 Der Auffassung des Bf., Hirnverletzte seien den Blinden 
erteilte Ermächtigung ebenso wie die auf ihr beruhenden gleichgestellt und deshalb ebenso wie sie immer ohne Rück- 
Abgrenzungsregelungen mit Art. 80.Abs. 1 des Grund- sicht auf den Grad ihrer Erwerbsminderung” der Gruppe 9 
gesetzes nicht zu vereinbaren sind und deshalb der Rechts- einzureihen, kann schon deshalb nicht gefolgt werden, 
wirksamkeit entbehren. Unter diesen Umständen kann weil in $ 35 Abs. 1 letzter Satz BVG für Hirnverletzte im 
Abschn. 40 LStR 1955 für die Entscheidung des vorliegen- Gegensatz zu Blinden eine Pflegezulage allgemein nur bei 
den Rechtsstreits keine wesentliche Bedeutung zukommen. Erwerbsunfähigkeit vorgesehen ist. 
Bes EG ADS TSV 1000. 00. allein von der AusleSune Für Hirnverletzte ohne Pfiegezulage, die nach dem BVG 
) ) betreut werden, könnte eine Einordnung in die Gruppe 9 
Der als Arbeitnehmer erwerbstätige Bf. ist infolge einer allenfalls dann in Betracht kommen, wenn sie außer der 
Kriegsbeschädigung hirnverletzt und dadurch in seiner Hirnverletzung noch eine andere, nicht durch eine Kriegs- 
Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. gemindert. Das Finanzgericht verletzung verursachte Beschädigung hätten und sie in- 
hat eine besondere Pflegebedürftigkeit im Sinne des 8 26 folge beider Verletzungen als besonders pflegebedürftig 
Abs. 1 Gruppe 9 LStDV 1955 bei ihm verneint mit der bezeichnet werden könnten. Dieser Fall liegt aber bei dem 
Begründung, daß bei den nach dem BVG betreuten Kör- Bf. unstreitig nicht vor. 
perbeschädigten der Freibetrag den B a Poege- Ob und unter welchen Voraussetzungen Körperbeschä- 
zulage nach $ 35 BVG. voraussetze. Nach dieser Vorschrift digten, die nach einem anderen Gesetz eine Beschädigten- 
erhält ein Beschädigter ER FE ESCZUIREC, WERDE versorgung erhalten, der Freibetrag nach Gruppe 9 des 
folge der Schädigung so hilflos ist, daß er nicht ohne 
8 26 Abs. 1. LStDV 1955 zugestanden werden kann, braucht 
EEE ea N Ua ne ae hier nicht entschieden zu werden, da diese Frage für die 
N . ; 5 Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits keine Bedeutung 
zugehen, daß dieser Zustand dem der besonderen Pflege- hat. Der Senat sieht. deshalb hd b den di 
bedürftigkeit im Sinne des 5 26 Abs. 1 Gruppe 9 LSEDV yo 61 DeH: BICHE CERDA UNO ORVOT. AD: Zn EC EST 
; N : . bezüglichen Ausführungen in der Vorentscheidung Stellung 
1955 entspricht. Wenn das Finanzgericht daraus die Folge- & . . S 
nza Bd z zu nehmen. Soweit das Finanzgericht zu der Gewährung 
en EEE SS en SEE SH0O UM des Freibetrags an die nach dem BVG betreuten Personen 
en V 8 . 5 Ausführungen gemacht hat, tritt der Senat ihnen bei. Die 
2) StZBl. Bln. 1958 S. 534. hiergegen gerichtete Rb. kann daher keinen Erfolg haben. 
Hinweise auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Umsatzsteuer Reichsabgabenordnung 
Urteil des BFH vom 14. Januar 1960 — V 22/58 U. Urteil des BFH vom 16. Dezember 1959 — II 233/56 U. 
(StZBI. Berlin 1960 8.480) (StZBIl. Berlin 1960 S. 480) 
Die auf einen Toto-Gewinner von dem Toto-Unternehmen Einem aus dem Finanzverwaltungsdienst des Landes Nie- 
anläßlich der Gewinnüberweisung abgewälzten Kosten die- dersachsen ausgeschiedenen Beamten oder Angestellten 
ser Überweisung sind bei dem Toto-Unternehmen nach 84 darf nach geltendem Recht bei der Zulassung als Helfer in 
Ziff. 9 UStG nicht zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Steuersachen nicht. die Auflage gemacht werden, er dürfe 
UStG 8 4 Ziff. 9. eine gewisse Zeit nicht für solche Steuerpflichtigen tätig 
(BStBl. 1960 III S. 147) sein, für die er vor seinem Ausscheiden als Beamter oder % 
Angestellter zur Bearbeitung ihrer Steuersachen zuständig 
Umsatzsteuer gewesen war. 
Urteil des BFH vom 22. Januar 1960 — V 104/58 U. GG Ce 12 Abs. 98 a N OEL TE a 5 DV zu $8107a AO 
A 1936 z : e 
(StZBl. Berlin 1960 8. 480) A NE N KEO IT ) ; N 
Lieferungen von Haushaltswaschmaschinen an Landwirte A Sn 
gelten in der Regel als Lieferungen im Einzelhandel. 
UStG 87 Abs.3; UStDB 1951 8 11. Reichsabgabenordnung 
(BStBl. 1960 III S. 130) Urteil des BFH vom 27. Januar 1960 — II 255/58 U. 
(StZBI. Berlin 1960 8. 480) 
Umsatzsteuer 1. Ein Recht haut ei 1äufi Zul 
En . Ein Rechtsanspruch auf eine vorläufige Zulassung 
Urteil des BFH vom 28. Januar 1960 N-33/58 U. als Helfer in Steuersachen besteht nicht. 
(StZABI. Berlin 1960 S. 480) | 2. Die Ablegung einer Prüfung als Bilanzbuchhalter bei 
Zu den Begriffen „Seegut“ und „Beförderung vom Schiff“ einer Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-West- 
im Sinne des 828 Abs. 1 Ziff. 1 UStDB 1951 bei der Anlan- falen kann die grundsätzlich zum Nachweise der Sach- 
dung frischer Seefische, die von einer Versteigerungshalle kunde erforderliche erfolgreiche Ablegung einer Steuer- 
auf dem Kai abtransportiert werden. helferprüfung nicht ersetzen. 
UStDB 1951 828 Abs.1 Ziff.1 (UStDB 1938 827 Abs.1 AOS$107a; DV zu $ 107 a AO vom 11. Januar 1936 (RGBIl. T 
Zi). 8:11) 82: 
(BStBl. 1960 III S. 148) (BStBl. 1960 III S. 125) 
Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193-194; Fernruf: 9102 11, App: 126, 343. 
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH., Berlin W 30,. Passauer Straße 4; Fernruf: 24 06 71. 
Bezugspreis: monatlich 4,20 DM und Zustellgebühr; laufender Bezug nur durch die Post. 
Preis dieses Heftes 0,25 DM und Versandspesen; Einzelhefte nur beim Verlag. 
: Druck: ICB 3533, Verwaltungsdruckerei Berlin. Berlin SO 36. Kohlfurter Straße 41-43. 4855a. 6. 60
	        
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