480 Steuer- und Zollblatt für Berlin 10. Jahrgang Nr.42 16. Juni 1960
wurde, daß zu ihnen auch die Bezieher der versorgungs- nach der angeführten Bestimmung wegen besonderer
rechtlichen Zulagen oder des unfallversicherungsrechtlichen Pflegebedürftigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn
Pflegegeldes gehören sowie außerdem solche Personen, die diese Personen eine Pflegezulage nach $ 35 BVG erhalten,
auf Grund gesetzlicher Vorschriften diesen Körperbeschä- so bestehen hiergegen keine rechtlichen Bedenken. Die
digten gleichzustellen sind. Der Bf. stützt sich zur Begrün- Richtigkeit dieser Auslegung wird bestätigt durch die jetzt
dung seines Antrags auf Einreihung in den begünstigten geltende Fassung des $ 26 Abs. 1 LStDV, die diese Vor-
Personenkreis im wesentlichen auf Abschn. 40 LStR 1955. schrift durch die Verordnung zur Änderung und Ergänzung
Er verkennt dabei, daß diese Bestimmung lediglich eine der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 30. De-
zur Auslegung des 8 26 LStDV ergangene, die Finanz- zember 1959 (BGBl. 1960 I S. 1, BStBl. 1960 I S. 26)
gerichte nicht bindende Verwaltungsanordnung ist. Der erhalten hat und durch die eine Übereinstimmung auch mit
erkennende Senat hat außerdem im Urteil VI 7256 U vom dem Wortlaut des 8 35 BVG hinsichtlich des Kreises der
22. November 1957 (BStBl. 1958 III S. 44, Slg. Bd. 66 besonders pflegebedürftigen Personen herbeigeführt wurde.
S. 111”) ausgeführt, daß die in $ 26 Abs. 2 LStDV 1955 Der Auffassung des Bf., Hirnverletzte seien den Blinden
erteilte Ermächtigung ebenso wie die auf ihr beruhenden gleichgestellt und deshalb ebenso wie sie immer ohne Rück-
Abgrenzungsregelungen mit Art. 80.Abs. 1 des Grund- sicht auf den Grad ihrer Erwerbsminderung” der Gruppe 9
gesetzes nicht zu vereinbaren sind und deshalb der Rechts- einzureihen, kann schon deshalb nicht gefolgt werden,
wirksamkeit entbehren. Unter diesen Umständen kann weil in $ 35 Abs. 1 letzter Satz BVG für Hirnverletzte im
Abschn. 40 LStR 1955 für die Entscheidung des vorliegen- Gegensatz zu Blinden eine Pflegezulage allgemein nur bei
den Rechtsstreits keine wesentliche Bedeutung zukommen. Erwerbsunfähigkeit vorgesehen ist.
Bes EG ADS TSV 1000. 00. allein von der AusleSune Für Hirnverletzte ohne Pfiegezulage, die nach dem BVG
) ) betreut werden, könnte eine Einordnung in die Gruppe 9
Der als Arbeitnehmer erwerbstätige Bf. ist infolge einer allenfalls dann in Betracht kommen, wenn sie außer der
Kriegsbeschädigung hirnverletzt und dadurch in seiner Hirnverletzung noch eine andere, nicht durch eine Kriegs-
Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. gemindert. Das Finanzgericht verletzung verursachte Beschädigung hätten und sie in-
hat eine besondere Pflegebedürftigkeit im Sinne des 8 26 folge beider Verletzungen als besonders pflegebedürftig
Abs. 1 Gruppe 9 LStDV 1955 bei ihm verneint mit der bezeichnet werden könnten. Dieser Fall liegt aber bei dem
Begründung, daß bei den nach dem BVG betreuten Kör- Bf. unstreitig nicht vor.
perbeschädigten der Freibetrag den B a Poege- Ob und unter welchen Voraussetzungen Körperbeschä-
zulage nach $ 35 BVG. voraussetze. Nach dieser Vorschrift digten, die nach einem anderen Gesetz eine Beschädigten-
erhält ein Beschädigter ER FE ESCZUIREC, WERDE versorgung erhalten, der Freibetrag nach Gruppe 9 des
folge der Schädigung so hilflos ist, daß er nicht ohne
8 26 Abs. 1. LStDV 1955 zugestanden werden kann, braucht
EEE ea N Ua ne ae hier nicht entschieden zu werden, da diese Frage für die
N . ; 5 Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits keine Bedeutung
zugehen, daß dieser Zustand dem der besonderen Pflege- hat. Der Senat sieht. deshalb hd b den di
bedürftigkeit im Sinne des 5 26 Abs. 1 Gruppe 9 LSEDV yo 61 DeH: BICHE CERDA UNO ORVOT. AD: Zn EC EST
; N : . bezüglichen Ausführungen in der Vorentscheidung Stellung
1955 entspricht. Wenn das Finanzgericht daraus die Folge- & . . S
nza Bd z zu nehmen. Soweit das Finanzgericht zu der Gewährung
en EEE SS en SEE SH0O UM des Freibetrags an die nach dem BVG betreuten Personen
en V 8 . 5 Ausführungen gemacht hat, tritt der Senat ihnen bei. Die
2) StZBl. Bln. 1958 S. 534. hiergegen gerichtete Rb. kann daher keinen Erfolg haben.
Hinweise auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Umsatzsteuer Reichsabgabenordnung
Urteil des BFH vom 14. Januar 1960 — V 22/58 U. Urteil des BFH vom 16. Dezember 1959 — II 233/56 U.
(StZBI. Berlin 1960 8.480) (StZBIl. Berlin 1960 S. 480)
Die auf einen Toto-Gewinner von dem Toto-Unternehmen Einem aus dem Finanzverwaltungsdienst des Landes Nie-
anläßlich der Gewinnüberweisung abgewälzten Kosten die- dersachsen ausgeschiedenen Beamten oder Angestellten
ser Überweisung sind bei dem Toto-Unternehmen nach 84 darf nach geltendem Recht bei der Zulassung als Helfer in
Ziff. 9 UStG nicht zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Steuersachen nicht. die Auflage gemacht werden, er dürfe
UStG 8 4 Ziff. 9. eine gewisse Zeit nicht für solche Steuerpflichtigen tätig
(BStBl. 1960 III S. 147) sein, für die er vor seinem Ausscheiden als Beamter oder %
Angestellter zur Bearbeitung ihrer Steuersachen zuständig
Umsatzsteuer gewesen war.
Urteil des BFH vom 22. Januar 1960 — V 104/58 U. GG Ce 12 Abs. 98 a N OEL TE a 5 DV zu $8107a AO
A 1936 z : e
(StZBl. Berlin 1960 8. 480) A NE N KEO IT ) ; N
Lieferungen von Haushaltswaschmaschinen an Landwirte A Sn
gelten in der Regel als Lieferungen im Einzelhandel.
UStG 87 Abs.3; UStDB 1951 8 11. Reichsabgabenordnung
(BStBl. 1960 III S. 130) Urteil des BFH vom 27. Januar 1960 — II 255/58 U.
(StZBI. Berlin 1960 8. 480)
Umsatzsteuer 1. Ein Recht haut ei 1äufi Zul
En . Ein Rechtsanspruch auf eine vorläufige Zulassung
Urteil des BFH vom 28. Januar 1960 N-33/58 U. als Helfer in Steuersachen besteht nicht.
(StZABI. Berlin 1960 S. 480) | 2. Die Ablegung einer Prüfung als Bilanzbuchhalter bei
Zu den Begriffen „Seegut“ und „Beförderung vom Schiff“ einer Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-West-
im Sinne des 828 Abs. 1 Ziff. 1 UStDB 1951 bei der Anlan- falen kann die grundsätzlich zum Nachweise der Sach-
dung frischer Seefische, die von einer Versteigerungshalle kunde erforderliche erfolgreiche Ablegung einer Steuer-
auf dem Kai abtransportiert werden. helferprüfung nicht ersetzen.
UStDB 1951 828 Abs.1 Ziff.1 (UStDB 1938 827 Abs.1 AOS$107a; DV zu $ 107 a AO vom 11. Januar 1936 (RGBIl. T
Zi). 8:11) 82:
(BStBl. 1960 III S. 148) (BStBl. 1960 III S. 125)
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