284 Steuer- und Zollblatt für Berlin 10. Jahrgang Nr.27 22. April 1960
Öffentliche Aufforderung schnittsätzen zu ermittelnde Einkünfte aus Land-
zur Abgabe von Steuererklärungen und Forstwirtschaft enthalten sind und die übrigen
für das Kalenderjahr 1959. Einkünfte nicht mehr als 600 DM betragen haben.
n Zu den übrigen Einkünften gehören auch die Ein-
(StZBI. Berlin 1960 8. 281) künfte aus Land- und Forstwirtschaft, die nicht
Die Erklärungen für die Einkommensteuer (einschließlich nach Durchschnittsätzen ermittelt werden.
der einheitlichen Feststellung von Einkünften), Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das II. Steuerpflichtige, die im sowjetischen Sektor Berlins
Kalenderjahr 1959 sind in der Zeit oder in der sowjetischen Besatzungszone Deutsch-
vom 1. Mai bis 31. Mai 1960 lands ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
bei den Finanzämtern abzugeben. Steuerpflichtige, die Ge- haben, .
winne aus Land- und Forstwirtschaft aus abweichenden hinsichtlich ihrer in Berlin (West) oder im Bundes-
Wirtschaftsjahren bezogen haben, die nach dem 29. Februar gebiet erzielten Einkünfte, wenn der Steuerabzug
1960 geendet haben oder enden, sind verpflichtet, die Erklä- von diesen Einkünften nicht vorgenommen worden
rungen bis zum Schluß des dritten Kalendermonats, der ist.
auf den Schluß des Wirtschaftsjahrs folgt, einzureichen.
. ze ; III. Beschränkt Steuerpflichtige über die inländischen
A. Zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen sind ver- Einkünfte im Kalenderjahr 1959, soweit die Ein-
pflichtet: kommensteuer für diese Einkünfte nicht durch
I. Unbeschränkt Steuerpflichtige über das Einkommen Steuerabzugsbeträge abgegolten ist.
im Kalenderjahr 1959; und zwar:
l. Für den. Fall, daß keine lohnsteuerpflichtigen P- Den ehe von Körperschaftsteuererklärungen sind
Einkünfte vorliegen P S
a) Ehegatten, die im Kalenderjahr 1959 min- 1. unbeschränkt Steuerpflichtige (Kapitalgesellschaf-
destens vier Monate nicht dauernd getrennt ten, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Ver-
gelebt haben, wenn die Summe ihrer Ein- sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige ju-
künfte 3 800 DM oder mehr betragen hat oder ristische Personen des privaten Rechts, nichtrechts-
einer der Ehegatten die getrennte Veranla- fähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere
gung wählt; OEL SEN en echter Art A
3 A . in Örperschaften des öffentlichen Rechts), soweit sie
7 Ken nn 900 DM a nicht von der Körperschaftsteuer voll befreit sind;
» nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten und Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver-
andere Personen, wenn die Veranlagung be- mögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch
antragt wird zur Einbeziehung von Kapital- ihren Sitz in Berlin (West), aber ihre Geschäfts-
erträgen, von denen Kapitalertragsteuer in leitung oder ihren Sitz im sowjetischen Sektor Ber-
Höhe von 30 v.H. einbehalten worden ist; lins oder in der sowjetischen Besatzungszone
- für den Fall, daß lohnsteuerpflichtige Einkünfte Deutschlands haben,
vorliegen hinsichtlich ihrer in Berlin (West) oder im Bundes-
a) nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten gebiet erzielten Einkünfte, wenn der Steuerabzug
(siehe 1a) und andere Personen, wenn von diesen Einkünften nicht vorgenommen wor-
aa) die Summe ihrer Einkünfte mehr als den ist;
24 600 DM betragen hat beschränkt Steuerpflichtige (Körperschaften, Per-
oder sonenvereinigungen und Vermögensmassen, die
bb) die Summe ihrer Einkünfte, von denen weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im In-
der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht land haben) über ihre inländischen Einkünfte im
vorgenommen worden ist, mehr als Kalenderjahr 1959, soweit die Körperschaftsteuer
800 DM betragen hat für diese Einkünfte nicht durch Steuerabzugsbeträge
oder abgegolten ist.
cc) einer der Ehegatten Einkünfte aus meh-
reren Dienstverhältnissen von insgesamt C. Zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen sind ver-
mehr als 16600 DM oder eine andere pflichtet:
Person Einkünfte aus mehreren Dienst- Ca
verhältnissen von insgesamt mehr als 1. alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren
8600 DM bezogen hat Gewerbeertrag im Kalenderjahr 1959 (Wirtschafts-
d jahr 1958/59) den Betrag von 4000 DM oder deren
9Cer Gewerbekapital an dem maßgebenden Feststellungs-
dd) auf der Lohnsteuerkarte ein Verlust aus zeitpunkt den Betrag von 20000 DM überstiegen
Vermietung und Verpachtung eingetra- hat;
gen worden ist
oder /. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags
ee) die Veranlagung beantragt wird zur An- oder die Höhe des Gewerbekapitals
wendung ermäßigter Steuersätze auf a) Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
außerordentliche Einkünfte, zur Berück- Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesell-
sichtigung von Verlusten oder zur An- schaften mit beschränkter Haftung, bergrecht-
rechnung von Kapitalertragsteuer liche Gewerkschaften),
oder b) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und
b) nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
(siehe © a), wenn a % u} sonstige juristische Personen des privaten Rechts
aa) beide Ehegatten Einkünfte aus nichtselb- und nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen
ständiger Arbeit von zusammen mehr wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen
als 17 200 DM bezogen haben Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, der
oder über den Rahmen einer Vermögensverwaltung
bb) einer der Ehegatten die getrennte Ver- hinausgeht,
anlagung beantragt. d) alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, bei
Die vorstehend bezeichneten Personen brauchen eine denen der Gewinn auf Grund eines Bestands-
Einkommensteuererklärung jedoch dann nicht ab- vergleichs (Bilanz) zu ermitteln war oder. er-
zugeben, wenn. in dem Einkommen nach Durch- mittelt worden ist;