Path:
Volume Nummer 56, 21. August 1959

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1959,2 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 9. Jahrgang Nr.56 21. August 1959 639 
des Arbeitnehmers und gegebenenfalls seines von auf 720 Deutsche Mark, wenn beide Ehegatten un- 
ihm nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt beschränkt. steuerpflichtig sind, nicht dauernd ge- 
steuerpflichtigen Ehegatten zugrunde zu legen. trennt leben und beide mindesten vier Monate vor dem 
Der. voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist um die Ende. des. Kalenderjahrs das 70. Lebensjahr vollenden. 
Werbungskosten und Sonderausgaben, bei Arbeit- Der Altersfreibetrag wird nicht dauernd getrennt 
nehmern der Steuerklassen I, II und III mindestens lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten 
um 1200 Deutsche Mark jährlich, bei. Arbeitneh- auch dann nur einmal gewährt, wenn beide Ehegatten 
mern der Steuerklasse IV mindestens um 2400 in einem Dienstverhältnis stehen.“ 
Deutsche Mark jährlich zu kürzen. Außerdem sind 
die nach $8$25b, 26a in Betracht kommenden 23. Es wird der folgende 8 26 b eingefügt: 
steuerfreien Beträge abzuziehen. Etwaige weitere 
Einkünfte des Arbeitnehmers und seines von ihm „S 26b 
nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind dem Verluste bei den Einkünften 
sich danach ergebenden Betrag hinzuzurechnen.‘“ aus Vermietung und Verpachtung 
b) Es wird der folgende Absatz 4 angefügt: (8 40 Abs. 1 Ziff. 5 EStG) 
„(4) Die zumutbare Eigenbelastung beträgt (1) Der Verlust bei den Einkünften aus Vermietung 
On und Verpachtung, der in einem Kalenderjahr bei In- 
S bei einem Arbeit- anspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach $ 7b 
bei nehmer der Steuer- nr a 
einem  Kklassen II, III oder IV des Einkommensteuergesetzes entsteht, wird auf An- 
(wenn sich der nach Arbeit- N mit trag des Arbeitnehmers als steuerfreier Betrag auf der 
Absatz 3 ermittelte Betrag Oehmerl Kinderfreibeträgen Lohnsteuerkarte eingetragen. 
beläuft auf der. für 
re 0 |10der2 DT (2) Der steuerfreie Betrag darf erst nach Fertig- 
Kinder| Kinder | Ser stellung des Wohngebäudes, für das die erhöhte Ab- 
; setzung ' in Anspruch genommen wird, eingetragen 
2 SAN 5 werden. Bei der Feststellung des steuerfreien Betrags 
; | sind alle Einkünfte des Arbeitnehmers und seines von 
nicht mehr als 3,000 DM 6 | 5 3 a ihm nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt 
mehr als 3000 DM. 7 6 4 2 steuerpflichtigen Ehegatten aus Vermietung und Ver- 
vom Hundert des nach Absatz3 ermittelten Be- pachtung zu berücksichtigen. 
trags; (3) Ein Antrag nach Absatz 1 kann für dasselbe 
20. 825a wird wie folgt geändert: Wohngebäude im Kalenderjahr nur einmal gestellt 
f werden.“ 
a) In Absatzl Satz l werden hinter den Worten „im 
Kalenderjahr“ die Worte „für jede unterhaltene 24. 8 27 wird wie folgt geändert: 
Person“ eingefügt. a) Absatz 1 erhält die folgende Fassung: 
b) In den Absätzen 1 und 2 wird das Wort „Kinder- „(1) Das Finanzamt hat den nach 88 17a, 20 bis 
a, £ jeweils : een die Worte „einen 26 b insgesamt steuerfrei bleibenden Jahresbetrag 
ndertrekbeirag: „Ersetzt: (das ist die Summe der im Kalenderjahr insgesamt 
c) In den Absätzen 2 und 3 wird die Zahl „720“ jeweils zu berücksichtigenden Beträge) und den Betrag für 
durch die Zahl „900“ ersetzt. monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlung 
d) In Absatz 4 werden die Bezeichnung Absätzen 1 auf der Fohnstenerkarte zu vermerken. Dabei ist 
und 2“ durch die Bezeichnung „Absätzen1 bis 3“ 1. der Tagesbetrag mit !/26 des Monatsbetrags, 
ersetzt und die Worte „und die in den Absätzen 2 2. der Wochenbetrag mit dem Sechsfachen des 
und 3. bezeichneten Beträge von 720 Deutsche Tagesbetrags (Ziffer 1) 
Mark“ gestrichen. | anzugeben. Bruchteile eines Deutschen Pfennig, die 
22 In $ 25b Abs.1 Satz 1 werden die Worte „als steuer- Det ht Den 1 ergeben Künnen, bleiben außer 
frei“ gestrichen und erhält der Satz hinter dem Doppel- de Ca t Me a sind 2 die Eintragung auf 
punkt die folgende Fassung: < N nden nsteuerkarte in der folgenden Weise aufzu- 
„540 Deut i i - : * 
eutsche- Mark see nehmern der. Steuer a) der Tagesbetrag auf den nächsten durch fünf 
N z teilb PP: i 
720 Deutsche Mark bei Arbeitnehmern der Steuer- b  Woch ed in 
klasse II, III oder IV ohne Kin- YO ehenbetrag Auf den nächsten durch zehn 
derfreibetrag, eilbaren Pfennigbetrag, ; 5 
840 Deutsche Mark bei Arbeitnehmern der Steuer- <) De DE auf. den nächsten vollen 
klasse IT, III oder IV mit Kinder- SHE MAT RAS, 
freibeträgen für ein oder 2 Kin- Der Vermerk auf der Lohnsteuerkarte hat folgenden 
der; Wortlaut: 
der Betrag von 840 Deutsche Mark erhöht sich für „Für die Berechnung der Lohnsteuer sind von dem 
das dritte und jedes weitere Kind, für das der tatsächlichen Arbeitslohn als steuerfrei abzuziehen 
Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag erhält, um je 
60 Deutsche Mark. Jahresbetrag monatlich wöchentlich täglich 
22. 526 a erhält die folgende Fassung: DM DM DM DM 
„$ 268 
Altersfreibetrag 
40 Abs.1 Ziff.3 EStG 
S . ) Der als steuerfrei zu vermerkende Betrag ist in 
Bei einem Arbeitnehmer, der mindestens vier Monate Worten einzutragen. Ob. die Spalten für alle Lohn- 
vor dem Ende des Kalenderjahrs das 70. Lebensjahr zahlungszeiträume auszufüllen sind, entscheidet das 
vollendet, wird auf der Lohnsteuerkarte ein steuer- Finanzamt nach Ermessen. Für andere als die vor- 
freier Betrag von 360 Deutsche Mark eingetragen stehend bezeichneten Lohnzahlungszeiträume sind 
(Altersfreibetrag). Der Altersfreibetrag wird auch die steuerfrei bleibenden Beträge nach 8 32 Abs. 3 
dann gewährt, wenn die bezeichneten Voraussetzun- umzurechnen.‘“ 
gen nicht bei dem Arbeitnehmer selbst, sondern bei . 
seinem unbeschränkt steuerpflichtigen und von ihm b) Es wird der folgende Absatz 2 eingefügt: 
nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten vorliegen. „(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Eintragung 
Der Betrag von 360 Deutsche Mark erhöht sich von Hinzurechnungsbeträgen nach 8 17a mit der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.