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Volume Nummer 57, 25. August 1959

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1959,2 (Public Domain)

784 Steuer- und Zollblatt für Berlin 9. Jahrgang‘ Nr.57 25. August 1959 
Anlage 9 
(Zu Abschnitt 119 Abs, 4) 
Tagegelder für Auslandsdienstreisen der Bundesbeamten 
I. Auszug IL. Auszug 
aus den Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen (ADR) “"® dem Rundschreiben Wr ga er der Finanzen 
vom 22, 12, 1933 AH Cie 
(MinBlFin 1952 S. 155) 
(RBesBl 1934 S. 1) . 
IV. Tagegeld bei Benutzung von Flugzeugen 
in der Fassung des Rundschreibens des Bundesministers der Wenn die Flugdauer bei Auslandsdienstreisen mit einem 
Finanzen vom 4, 4. 1952 Flugzeug mehr als 24 Stunden beträgt, darf nicht außer acht 
(MinBIlFin 1952 S, 155) gelassen werden, daß die Flugkosten (Passagekosten) zugleich 
die Kosten der Unterkunft und Verpflegung und die Trink- 
. . gelder für das Bedienungspersonal während der vorgesehenen 
ändor.inteilung Flugdauer einschließlich der Dauer der Zwischenlandungen 
: a ya ] enthalten. Es ist infolgedessen geboten, das Auslandstagegeld 
Nr. 6.... zo dieser Bestimmung werden fi of die Abfindung für die Tage, die zwischen dem Tage des Abflugs und dem Tag 
eines Beamten mit Tagegeld die Ländergruppen A ger Ankunft am Zielort liegen, auf 30 v. H. des. vollen Satzes 
und _ gebildet. Die Ländereinteilung ist im ein- zu vermindern, und zwar einheitlich auf 30 v. H. des Satzes 
zelnen Spalte 3 der Übersicht unter III dieser An- der TE EEE B. Eine TE kann vorge- 
A h nommen werden, wehn es dıe Verhältnisse gestatten. Für die 
STE STETS Tage des Abflugs und der Ankunft am Zielort wird das für den 
Ort des Flughafens geltende Inlands- oder Auslandstagegeld 
Tagegeldsätze gezahlt. Für die Tage des Antritts oder der Beendigung der 
mE Auslandsdienstreise sind die Nr. 10 Abs. 2 und Nr. 11 Abs. 2 
Nr. 8 (1) Das Tagegeld beträgt für jeden vollen Kalender- ger Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen zu berück- 
tag: sichtigen*). Für die Tage, für die nur Tagegeldteile gewährt 
werden, kann bei Benutzung eines Flugzeugs von der Kürzung 
Brennnnn für Verpflegung abgesehen werden. 
DD) 2.0000 III. Auszug 
mi aus dem Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 
in der Ländergruppe . 10. 3. 1958 
in der Stule B (MinBlFin 1958 S. 326) 
DM Betr.: Auslandsdienstreisen 
= I 60 “ hier: Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen 
(ADR) vom 22, Dezember 1933 (RBB 1934 S. 1) 
u . 50 45 in der Fassung des Rundschreibens des Bundes- 
ministers‘' der Finanzen vom 4. April 1952 
Y 35° (MinBIFin S., 155). 
... Alg.: 1 Übersicht 
Die Zahl der Auslandsdienstreisen ist infolge der wachsen- 
(3) Die Tagegelder. sind Höchstsätze. Sie können vom den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen 
Reichsminister der Finanzen allgemein ....... niedriger be- der Bundesrepublik zu anderen Staaten und ihrer Beteiligung 
messen werden, wenn die örtlichen Verhältnisse es recht- an zwischen- und überstaatlichen Einrichtungen in letzter Zeit 
fertigen. stark gestiegen. Es liegt deshalb im Interesse der Verwaltungs- 
vereinfachung, die bisher zu den Sonderbestimmungen für Aus- 
men nennt landsdienstreisen in der Fassung des BAdF-Rdschr. vom 4. April 
n 1952 (MinBIFin S. 155) ergangenen Einzelregelungen zu Nr. 
Schiffstagegeld 6 und Nr. 8 Abs. 3 ADR zusammenzufassen ............... 
Nr. 12 (1) Wenn bei einer Schiffsreise der Fahrpreis auch 1. Zu Ne 6, Nr. 8 Abs. + N ADE e 
die Kosten für Verpflegung und Unterkunft umfaßt, fällt das Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen 
regelmäßige Tagegeld weg. Dem Beamten wird für die Tage der erkläre ich mich damit einverstanden, daß die obersten Bundes- 
Einschiffung und Ausschiffung das für den Hafenort geltende behörden mit sofortiger Wirkung nach den aus der anliegenden 
Inlands- oder Auslandstagegeld gezahlt. Handelt es sich um Übersicht ersichtlichen Grundsätzen verfahren, die im wesent- 
den Tag des Antritts oder der Beendigung der Auslandsreise, lichen der bisherigen Verwaltungsübung entsprechen. Ich 
so ist Nr. 10 Abs. 2 zu berücksichtigen.*) Für die übrigen Tage behalte mir eine Anderung oder‘ Ergänzung der Übersicht bei 
der Schiffsreise erhält er fünfzehn vom Hundert der gezahlten Änderungen der örtlichen Verhältnisse vor. Im einzelnen be- 
Passagekosten als Schiffstagegeld. ; merke ich zu der Übersicht: 
. . 7 Zu Spalte 3: Die noch nicht durch Nr. 6 ADR der Länder- 
@) Ays dem Schiilktagegeld sind alle Ausgaben zu hestrei gruppe A zugeteilten Länder sind vorbehaltlich der formellen 
ten, die dem Beamten neben den Passagekosten erwachsen. Ergänzung der Nr. 6 ADR durch die beabsichtigte Neuregelung 
(3) Das Schiffstagegeld ist ein Höchstsatz. Es ist niedriger des Reisekostenrechts aufgenommen worden. 
zu bemessen, wenn es die Verhältnisse gestatten. . 
% Für die steuerliche Vereinfachungsregelung gilt Abschnitt 119 Abs. 4 Satz 3.
	        
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