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Volume Nummer 38, 5. Juni 1959

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1959,1 (Public Domain)

4105 Steuer- und Zollblatt für Berlin 9. Jahrgang Nr.38 5.gJuni 1959 
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Kapitalertragsteuer 
Verordnung genossenschaftliche Zentralbank (Zentralkasse) ge- 
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung schehen (Sammelanträge). 
zur Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag; - Den Sammelanträgen sind listenmäßige, nach Schuld- 
hier: Erstattungsverfahren bei Abstandnahme nern geordnete Zusammenstellungen sowie die Belege 
vom Kapitalertragsteuerabzug. beizufügen, aus denen sich ergibt, daß bei dem ein- 
(StZBI. Berlin 1959 S. 458) zelnen Gläubiger keine. Kapitalertragsteuer einbe- 
Äh das halten worden ist (Kapitalertragsteuerbelege). Wenn 
Landesfinanzamt: Berlin und die Finanzämter die Kapitalertragsteuerbelege so ausgefüllt sind, daß 
; - N sie den Voraussetzungen des 8 9a KapStDV ent- 
Nach $ 2b Abs.1 KapStDV in der Fassung vom 13. Mai sprechen, können weitere Mitteilungen an das Finanz- 
1959 wird bei Kapitalerträgen im Sinn des 8 43 Abs.1 amt auf Grund des $ 9a KapStDV unterbleiben. In 
Ziffer 1 EStG, die den Gläubigern nach dem 31. Mai 1959 diesen Fällen hat das zur Durchführung der Erstat- 
zufließen, vom, Steuerabzug vom Kapitalertrag abgesehen, tung bestimmte Finanzamt nach kassenmäßiger Prü- 
wenn der Gläubiger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig fung die Kapitalertragsteuerbelege an die Wohnsitz- 
ist und dem Schuldner oder der die Kapitalerträge aus- finanzämter der Gläubiger weiterzuleiten. 
zahlenden Stelle eine Bescheinigung seines Finanzamts s } SEES n 
nach der Anlage zur VO vom 13. Mai 1959 (Freistellungs- ; De SINEr SOICHEN AnSCHAL tung der Kreditinstitute “ 
Kan s ; 5 x as Erstattungsverfahren ist eine Abführungsfrist von 
bescheinigung) vorlegt. In diesem Fall sind die Kapital- einem Monat insoweit- nicht erforderlich. Die Frist 
erträge dem Gläubiger ohne Abzug der Kapitalertragsteuer © . n N N 
auszuzahlen. Wenn der Schuldner der Kapitalerträge die wurde verlängert, um die Abwicklung der Fälle, in 
Kapi . S . n A : . denen von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer 
apitalertragsteuer bereits abgeführt hat, ist die Kapital- | . 
ertragsteuer zu erstatten ($ 13 Abs.1 KapStDV) abgesehen worden ist, durch den Schuldner zu er- 
| n . UM p U ) möglichen. Bis zu einer entsprechenden Gesetzesände- 
Ich habe keine Bedenken dagegen, daß die die Kapital- rung geschieht die Zulassung des vorstehend geregelten 
erträge für den Schuldner auszahlenden Stellen (Kredit- Erstattungsverfahrens in der Annahme, daß der 
institute), wenn sie dem Gläubiger auf Grund einer vor- Schuldner der Kapitalerträge jeweils vor Eintritt der 
gelegten Freistellungsbescheinigung die Kapitalerträge un- Fälligkeit bereits Abschlagszahlungen in einer Höhe 
gekürzt ausgezahlt haben, an Stelle des Schuldners die Er- leistet, die den zu erstattenden Kapitalertragsteuer- 
Sstattung der Kapitalertragsteuer unmittelbar beim Finanz- beträgen voraussichtlich entspricht. 
a a wenn dabei das folgende Verfahren ein- Als zuständiges Finanzamt für die Bearbeitung der 
8 N . ” nn E Sammelanträge bestimme ich für das Land Berlin das 
1. Die Kreditinstitute reichen die: Erstattungsanträge bei Hauptfinanzamt für Körperschaften in Berlin-Char- 
dem hierfür bestimmten Finanzamt desjenigen Landes lottenburg 4, Bismarckstraße 48-52. 
ein, in dem der Schuldner seine Geschäftsleitung hat. . - 
Um eine Belastung durch eine Vielzahl von Einzel- FRI ATS 2020 
anträgen zu vermeiden, soll die Einreichung der Er- Te 
stattungsanträge bei Filialbanken über ihre Zentrale, Der Senator für Finanzen 
bei Sparkassen über die Girozentrale und bei Ge- Im Auftrage 
nossenschaftsbanken über die in Betracht kommende Morsch 
Vergnügungsteuer 
Steuerausweise für Automaten. 
(StZBI. Berlin 1959 S. 458) 
Rdvfg. Nr. 129/1959 vom 20. Mai 1959. 
LFA — St IV 2 —L 6263 — 1/59. 
Fernruf: 91 02 11, App. 384. 
(986) 384 (nur im Innenbetrieb). 
An. die Finanzämter — Vergnügungsteuerstellen — 
mit Ausnahme des Finanzamts Charlottenburg-West 
und der Hauptfinanzämter 
Die nachstehend aufgeführten Steuerausweise für Automaten werden hiermit für ungültig erklärt: 
Nr. des Name Anschrift 
Steuer- Farbe v nt des des 
ausweises Aufstellers Aufstellers 
11 897 blau Tempelhof Willi Sommer Berlin-Mariendorf, 
Prinzenstraße 30 
20 563 blau Steglitz Heinrich ‘Böhm Berlin-Steglitz, 
Zimmermannstraße 10 
23 172 blau Steglitz Wolfgang Schulz Berlin-Steglitz, 
Alsenstraße 5a 
21 232 blau 
21 309 blau & Berlin-Wilmersdorf, 
21310 blau. { Wilmersdorf Josef Wallacher Spessartstraße 10 
2420 rot, 
2840 rot Neukölln-Süd Heidrun Ülsmann Berlin-Britz, 
Dömitzer Straße 28 
2651 grün z | Berlin-Zehlendorf West, 
2652 grün } Zehlendorf Fritz Kraushaar GmbH Klopstockstraße 19 
Landesfinanzamt Berlin 
Im Auftrage 
Gottwald
	        
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