Steuer- und Zollblatt für Berlin * 9. Jahrgang Nr.38 5. Juni 1959 457
b) wenn die ausschüttende Kapitalgesellschaft '10.- 8 13 wird wie folgt geändert:
eine Gesellschaft im Sinne des $ 19 Abs.1 a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „bestand“
Ziff. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ist und die Worte „, oder wenn der Gläubiger im Fall des
zu den in $ 19 Abs. 2 des Körperschaftsteuer- 8 2b Abs.1 dem Schuldner oder der die Kapital-
gesetzes bezeichneten Steuerpflichtigen ge- erträge auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach
hört, der Anlage erst in einem Zeitpunkt vorgelegt hat,
12,5 vom Hundert des Kapitalertrags, in dem der Schuldner die Kapitalertragsteuer be-
wenn der Gläubiger die Kapitalertrag- reits abgeführt hatte“ angefügt.
steuer trägt, b) In Absatz 2 wird im ersten Satz die Bezeichnung
14,285 vom Hundert des tatsächlich aus- „$ 43 Abs.1 Ziff.3 bis 6“ durch die Bezeichnung
gezahlten Betrags, wenn der Schuldner die „$ 43 Abs.1l Ziff. 3 bis 5“ ersetzt.
Kapitalertragsteuer übernimmt;“.
b) Ziffer 4 wird gestrichen. 82
5. 8 5 Abs.2 erhält folgende Fassung: Anwendungszeitraum
„(2) Der Gläubiger (Steuerschuldner) wird in An- Die Vorschriften des $ 1 Nr.2 und 4 Buchstabe a sind
h mm: erstmals. auf Gewinnanteile anzuwenden, die bei der aus-
PR © hüttend Kapital Ulschaft berücksichti fähi
: : 45 ; 5 0 _ schüttenden apitalgesellscha erücksichtigungsfähige
1. wenn die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig 8°- 7 schüttungen im Sinne des $ 19 Abs.3 Satz 1 des Kör-
kürzt worden sind, . N ; - a
aaa . „_ perschaftsteuergesetzes für Wirtschaftsjahre sind, die im
2. wenn der Gläubiger weiß, daß der Schuldner die Kalenderjahr 1958 enden. $8 2a Abs.3 der Kapitalertrag-
einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschrifts- steyer-Durchführungsverordnung findet Anwendung. Die
mäßig abgeführt hat und das dem Finanzamt nicht Vorschriften des 8 1 Nr.4 Buchstabe b und Nr.9 gelten
unverzüglich mitteilt oder erstmals für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem
» wenn die die Kapitalerträge auszahlende Stelle 30. Juni 1957 zufließen. Die anderen Vorschriften des $ 1
die Kapitalerträge zu Unrecht ohne Abzug der sind erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem
Kapitalertragsteuer ausgezahlt hat.“ Gläubiger nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ZU-
6. In 8 8 Abs.1 werden die Worte „einer Woche“ durch fließen. Die Vorschriften des durch $ 1 Nr.3 emeetügeen
SiS Worte „eines Monat Sa em itabiger nach dem 51. Mal 1060 zuileBen. rn
m er m. 31. .
7 In 8 9 Abs.3 werden die Worte „einer Woche“ durch ß 5 ®
die Worte „eines Monats“ und die Worte „des $ 2“ 8:8
s an ep dan Jun 2, A ersetzt. Geltung im Land Berlin
6 Hs wird folgender SA a anzefüSt: Diese Verordnung gilt nach 8 14 des Dritten Über-
„S 98a leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
Mitteilung an das Finanzamt S.1) in Verbindung mit Artikel 15 des Gesetzes zur
5 a5 hi Ä licher Vorschriften auf dem Gebiet der
Ist bei einem Gläubiger auf Grund des $ 2b Abs.1 Anderung StEUEr
und 2 der Steuerabzug unterblieben, so hat der Schuld- AEedeEn EL DOE En 8 n nr U Ta “6 auch
ner, oder, wenn der Schuldner die Kapitalerträge nicht TEC LS Ne li u8 (Bundesgeseizbi ) a
selbst auszahlt, die die Kapitalerträge auszahlende !M Land berlin, 4
Stelle dem Finanzamt die Höhe der Kapitalerträge, z S }
den Namen und die Anschrift des Gläubigers der Nichtanwendung im Saarland
Kapitalerträge, den Zahlungstag, die Zeit, für welche Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
die Kapitalerträge gezahlt sind, und die nach $ 2b
Abs.5 Satzlı zu vermerkenden Angaben innerhalb $ 5
von drei Monaten nach der Auszahlung der Kapital- Inkrafttreten
erträge mitzuteilen.“ . © ..
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In 8 11 Abs.2 wird in dem Klammerzusatz das Wort era Ordnung fritt am Tage nach. rer Verkindung
„Buchprüfung‘“ durch das Wort „Betriebsprüfung“ .
ersetzt. *) GVBl. S. 699; StZBl. Bln. 1958 S. 789.
Anlage
(zu 81 Nr. 3)
Finanzamt. ........... A e
Steuer-Nr. he
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Bescheinigung
gemäß 8 2b Abs.2 der Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung
Herrn
Frau Der Eher sr EEE RATEN Her ten tem tr Eee DE UA ker irre er Nee
Fıl (Vor- und Zuname)
Beruf between WONNNELE EEE a
(Ort, Straße, Hausnummer)
wird hiermit bescheinigt, daß von den ihm (ihr) zufließenden Kapitalerträgen im Sinne des $ 43
Abs.1 Ziff.1 des Einkommensteuergesetzes nach $ 2b Abs.1l der Kapitalertragsteuer-Durchfüh-
rungsverordnung der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen ist.
Diese Bescheinigung gilt für Kapitalerträge, die bis zum 31. Dezember 19............... zufließen. Wider-
ruf bleibt vorbehalten.
Im Auftrag
Dienstsiegel ET
(Dienstsiege) In Vertretung
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