Steuer- und Zollblatt für Berlin 9. Jahrgang Nr.31 30. April 1959 4U1
VI. Kennziffer Nr. 505 Anforderungen:
Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11) Gute Kenntnisse auf dem Gebiet des gesamten Kassen-
CE z ? und Abrechnungswesens. Bewerber sollen bereits
Arbeitsg eh +6 t S nn N nach Möglichkeit in einem betreffenden Arbeits-
Hauptsachgebietsleiter für die Bewertung und die gebiet tätig gewesen sein.
Sonderstelle für Lastenausgleichsabgaben bei einem .
Finanzamt. II. Kennziffer Nr. 493.
Anforderungen: Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10).
Gründliche Steuerrechtskenntnisse. Sehr gute Kennt- Arbeitsgebiet:
nisse sowie langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet Sachbearbeiter eines schwierigen Arbeitsplatzes in
des gesamten Bewertungs- sowie Lastenausgleichs- der Veranlagung der ehemaligen Reichssteuern bei
rechts. Bewerber sollen nach Möglichkeit bereits in einem Finanzamt.
Enden Arbeitsgebiet erfolgreich tätig ge- Anforderungen:
) Gründliche Kenntnisse sowie langjährige Erfahrun-
VII. Kennziffer Nr. 506 gen im gesamten Steuerrecht. Bewerber sollen be-
st £ (Besold A111) reits in dem betreffenden Arbeitsgebiet erfolgreich
eueramtmann (Besoldungsgruppe tätig gewesen sein.
Arbeitsgebiet:
MG III. Kennziffer Nr. 494.
Hauptsachgebietsleiter für die Grundsteuer sowie .
andere Gemeindesteuern bei einem Finanzamt. Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A. 10).
Anforderungen: Arbeitsgebiet: . . . .
Gründliche Steuerrechtskenntnisse, insbesondere auf Mittelbetriebsprüfer beim Hauptfinanzamt für Kör-
dem Gebiet des gesamten Grundsteuerrechts und in perschaften.
der Bearbeitung der übrigen Gemeindeabgaben. Be- Anforderungen:
werber sollen nach Een Da in dem be- Gute Steuerrechtskenntnisse. Gründliche Kenntnisse
treffenden Arbeitsgebiet erfolgreich tätig gewesen sowie Erfahrungen auf dem. Gebiet des gesamten
Sein. Buch-, Betriebs- und Bilanzprüfungswesens. Bewer-
x ber sollen bereits mit den Aufgaben eines Mittel-
VIIT. Kennziffer Nr. 507 betriebsprüfers betraut worden sein.
Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11) .
z © ; [v Kennziffer Nr. 495.
Arbeitsgebiet: Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10)
Hauptsachgebietsleiter für die Vollstreckung bei ; ® ESETUPP
einem Finanzamt. Arbeitsgebiet:
Anforderungen: Mittelbetriebsprüfer bei einem Finanzamt.
Gründliche Steuerrechtskenntnisse. Sehr gute Kennt- Anforderungen:
nisse im gesamten Vollstreckungsrecht. Bewerber Gute Steuerrechtskenntnisse. Gründliche Kenntnisse
sollen bereits mit den Aufgaben eines Sachgebiets- sowie Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten
leiters in dem betreffenden Fachgebiet sowie in der Buch-, Betriebs- und Bilanzprüfungswesens. Bewerber
Veranlagung der ehemaligen Reichssteuern erfolg- sollen bereits mit den Aufgaben eines Mittelbetriebs-
reich betraut worden sein. prüfers betraut worden sein.
Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er- - x
füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach- Kennziffer Nr. 496.
weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter Steuerassistent (Besoldungsgruppe A 5).
Einhaltung des Dienstweges — bis zum 10. Mai 1959 an den Arbeitsgebiet:
Senator für Finanzen, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193-194, s ; . x N &
Referat Fin III B. Zimmer 308. zu richten. de Buchhalter in der Finanzkasse eines Finanz
- Anforderungen:
Zufriedenstellende . Steuerrechtskenntnisse sowie
Im Dienstbereich des Landesfinanzamts Berlin sind die Kenntnisse auf dem Gebiet des Kassenwesens. Bewer-
folgenden Beamtenplanstellen zu besetzen: ber sollen bereits in dem betreffenden Aufgabenge-
biet erfolgreich tätig gewesen sein.
T. Kennziffer Nr. 492, Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er-
Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10). füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach-
x n weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter
Arbeitsgebiet: Einhaltung des Dienstweges — bis zum 10. Mai 1959 an das
Sachbearbeiter in der Gruppe PVO II des Landes- Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürsten-
finanzamts Berlin. damm 193-194, Referat PVO I1 A, Zimmer 308, zu richten.
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen
Beförderungsteuer
Erlaß betreffend Beförderungsteuer im Werkfernverkehr; Wir geben den nachstehenden Erlaß des Bundesministers
hier: Rückbeförderung gebrauchter Packmittel der Finanzen vom 7. April 1959 — IV A/4 — S 6748 —
bei gleichzeitiger Beförderung begünstigter Güter N NE Wan vn ab 1000 Beachtung.
erlin , den 23. Apri
(8 11 Abs. 2 Nr. 1 und 2? BefStG 1955). LFA — St 1115 — S 6748 — 2/59.
Fernruf: 91 02 11, App. 504. }
(StZBl. Berlin 1959 8. 401) (986) 504 (nur im Innenbetrieb)
Landesfinanzamt Berlin
Im Auftrage
An das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer und Verkehrsteuern Stelzer
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