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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1959,1 (Public Domain)

XXVIII Steuer- und Zollblatt für Berlin 9. Jahrgang‘ 31. Dezember 1959 
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Azur Frage, ob eine GmbH & Co. KG als — oder als - der Mangel der Bekanntgabe der — -Einlegung an 
Kapitalgesellschaft zu behandeln ist und ob sie ein die Beteiligten ist ein im Rechtsbeschwerdeverfah- 
Handelsgewerbe betreibt. Urt. BFH, EStG, AO .. 439 ren von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen 
zur Frage, ob eine — Organ i.S. des 8 2 Abs. 2 die Grundordnung des Verfahrens; zur Frage, wer 
Ziff. 2 GewStG sein kann und zur Unternehmens- Beteiligter ist. Urt. BFH, AO ........ „309 
einheit zwischen mehreren —. Urt. BFH, GewStG, - die Rechtsmittelbehörde muß davon ausgehen, daß 
GewStDV ...... 963 der Steuerpflichtige das — hat einlegen wollen, das 
geeignet ist, zu dem erkennbar angestrebten Er- 
+ , ME folg zu führen. Urt. BFH, AO ......... „317 
— mi r Gestellung eines — im Reiseverkehr sin . Dan U 
nicht ohne weiteres auch die vom Reisenden mitge- 0 EN SEE En  orüehrchmr Debüt 
na ze 
führten Waren gestellt. Urt. BFH, 20 AZO ...... 1223 grundsätzlich die Kostenpflicht. Urt. BFH, AO, 
zur Anerkennung einer Gewinnminderung durch SAD er ne m . 3898 
die Zerstörung eines Er Urt. BFH, EStG Cu Crlatle, 900 gegen die Entscheidungen des Landesfinanzamts 
zur Frage, ob durch.die Überlassung eines firmen- Berlin über Beschwerden gegen Strafbescheide der 
eigenen — an einen Gesellschafter zur privaten Finanzämter ($ 452-AO). Erl. ............. ..: 814 
Benutzung ein steuerpflichtiger Umsatz bewirkt — gegen die Versagung der Einwilligung zur Sprung- 
Wird Ort, BEE, USIG, USIDB.. 25 berufung greifen weder die — der AO Platz, noch 
Pfandkammergeschäfte für die Berliner Steuerver- ist gerichtliche Nachprüfung nach Art. 19 Abs. 4 
waltung ..... 04 a N 1043 GG gegeben. Urt. BFH, GG, AO ......... .. 309 
Portugal, Durchführung des Ratifikationsgesetzes ‘ - werden während des Laufes eines — gegen eine 
vom 25. März 1959 zu den deutsch-portugiesischen verbindliche Zollauskunft die für die Bemessung 
Abkommen vom 3. April 1958. Erl. u. Rdvfg. 281/59 der Zollschuld maßgebenden Zollsätze, Maßstäbe 
1161/1169 oder sonstigen Vorschriften geändert, so ist der 
E x Se Rechtsstreit, weil die Zollauskunft außer Kraft ge- 
Fost N NO UNE un der Änderung der All- treten ist, in der Hauptsache erledigt. Es ist ledig- 
5 5 N lich noch über die Kosten zu entscheiden. Urt. 
Prämien BFH, ZG, AZO ........ „324 
—, Gesetz. über die Gewährung von — für Spar- — zur Prüfung der Zulässigkeit eines —. Urt. BFH, 
leistungen (Spar-Prämiengesetz) ............... 1434 AO nalen ee he 1 O6 
—, Verordnung zur Durchführung des Sparprämien- —, zur Wirksamkeit der Zurücknahme eines —. Urt. 
gesetzes (SparPDV) .... . 1 043 BFH, AO .:..... 560 
Preissteigerung, Ss. Rücklage Rechtsmittelbelehrung 
Privatgelehrter, zur Steuerbefreiung der Tätigkeit als —, S. Rechtsmittelfrist 
—, wenn dieser seine Ideen gewerblich nutzt. Urt. —, Branntweinaufschlagberechnungen müssen eine — 
BFH, UStG ... TAT, enthalten. Urt. BFH, AO, BO... LATE 27 
Privatkrankenanstalt, s. Krankenanstalt Rechtsmittelfrist 
Prozeßkosten als außergewöhnliche Belastung. Urt. —, S. Zusammenveranlagung 
BFH, EStG. Ba 14 —, bei Steuerbescheiden, mit denen Eingangsabgaben 
AM gefordert werden, beginnt die — auch ohne Rechts- 
Prüfungsamt, s. Hochschullehrer mittelbelehrung zu laufen. Urt. BFH, AO, ZG, 
BVwGG, GG 2...0.0..00007 0 . „. 982 
R. ‚der Übergang vom Einspruch zur Berufung . ist 
; lässig, wenn die entsprechende Erklärung inner- 
Rechtsanwalt, zur Frage der gesetzlich bemessenen Zu , h 
Gebühren eines — i. S. des $ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG. DS 00). TEEN — AVBEBEDE A LE 
Urt. BFH, UStG, UStDB, RAGebO ........ 1178 ve re ee tzliche Regel der Fri Tün 
x . -, die besondere gesetzliche Regelung .der Fristen für 
Rechtsauffassung, keine Bindung an eine falsche — Rechtsmittel der Finanzämter in Steuerstrafsachen 
nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Urt. (8 467 Abs. 2 AO) verstößt nicht gegen den verfas- 
BFH, StAnpG ......... „..... 424 sungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art.3 GG). 
Rechtsbeschwerde Urt. BGH. A0..GG...... 561 
—, keine Zurücknahme der — in der Hauptsache und Rechtsmittelverfahren 
Aufrechterhaltung lediglich wegen Feststellung die Unterlassun ; ; ; 
r —, g eines Hinweises an den Steuer- 
des Streitwerts. rt. BrH, AO 00 „... 1128 pflichtigen auf die Verböserungsabsicht im Ein- 
des Finanzamtsvorstehers gegen das Urteil des spruchsverfahren stellt einen wesentlichen Verfah- 
Finanzgerichts kann auch bei der Geschäftsstelle rensmangel dar. Urt. BFH, AO .... . 1234 
des FINaNZaNS angebracht werden. Urt. BFH, 20 318 _ über die Vermögensabgabepflicht kann nicht im — 
zur Zulässigkeit einer — gegen die Kostenentschei- gegen einen Aufteilungsbescheid, sondern nur in 
dung des Finanzgerichts. Urt. BFH, AO, GG ..... 623 dem gegen den Vermögensabgabebescheid entschie- 
Rechtsform, zur Bedeutung der — für die Abgrenzung den werden. Urt. BFH, GG, AO, LAG, 14. Abgaben- an 
der körperschaftsteuerpflichtigen und der nicht- DV-LA 2.0.0... . . 11 
körperschaftsteuerpflichtigen Personenvereinigun- —, zum Recht des Steuerpflichtigen im — gehört zu 
gen nach 8 1 KStG. Urt. BFH. KStG ... ‚306 werden. Urt. BFH, AO, StAnpG ................ 1128 
Rechtshilfe, Verwaltungsanordnung zur Durchfüh- Rechtsmittelzurücknahme, Unwirksamkeit der — bei 
rung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik unrichtiger Belehrung durch das Finanzamt. Urt. 
Deutschland und der Republik Österreich über BFH, AOL . 989 
Rechtsschutz und — in Abgabensachen. Erl. .... 313 Rechtsprechung 
Rechtskraft, zur Frage der — von Entscheidungen — s. Bundesfinanzhof 
über Erlaßanträge. Urt. VG Bln.. AO ............ 820 — zur Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgebung 
Rechtsmittel und —. Urt. BFH, GG, EStG, KapStDV .......... 398 
—, S. Anfechtungsrecht Rechtsschutz, Verwaltungsanordnung zur Durchfüh- 
—, der erneute Antrag auf mündliche Verhandlung rung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik 
nach 8 294 Abs. 2 AO ist kein weiteres —. Urt. Deutschland und der Republik Österreich über — 
BFH AO ZIG Ct 982 und Rechtshilfe in Abgabensachen. Erl, ........ 313
	        
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