Steuer- und Zollblatt für Berlin‘ 8. Jahrgang Nr.67 27. September 1958 935
Kasse, ist erwünscht. Bei den Zahlungen ist es notwendig, Stellenausschreibungen.
die Anschrift und die Steuernummer des Steuerpflichtigen z
sowie den Verwendungszweck der Beträge anzugeben. (StZBI. Berlin 1958 8. 935)
ie z Im Dienstbereich des Senators für Finanzen Berlin. ist
Gemäß 8 341 der Reichsabgabenordnung und 8 16 der % ;
Beitreibungsordnung wird hierdurch an die pünktliche 2 eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 zu
Zahlung der im Oktober 1958 fällig werdenden Beträge °°S°tzen:
erinnert. Gleichzeitig ‚ergeht die Aufforderung, auch alle Kennziffer Nr. 438
nicht gestundeten Rückstände nebst Gebühren und Kosten, Arbeit: Diet:
die den Finanzkassen, den Zollkassen und den beauftragten en th .
Stellen für Hypothekengewinnabgabe noch geschuldet wer- Präsident. des Landesfinanzamts Berlin,
den, unverzüglich zu zahlen. Anforderungen:
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuerschuld sind Erfahrungen in der gesamten Abgabenverwaltung,
Säumniszuschläge zu entrichten. Sie betragen 2 vom Hun- gute juristische Kenntnisse und Fähigkeiten, ins-
dert des rückständigen Steuerbetrages für den ersten an- besondere auf dem Gebiet des Verwaltungs- und
gefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet und Steuerrechts, Erfahrung in der Leitung einer großen
1 vom Hundert des rückständigen Steuerbetrages für jeden Dienststelle und Bewährung in der Menschenführung.
weiteren angefangenen Monat. Bewerber sollen sich bereits in einem großen Auf-
. FF aan - . x bengebiet der Finanzverwaltung bewährt haben
Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die 59° as ED ?
Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen lien. N ge We De
Beträge; durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere en Mn ie DEAUTURTE DNS ET e-ZU DE:
Gebühren. setzende Stelle nachweisen können.
. n Bewerbungen sind bis zum 5. November 1958 an den
Bern W 35, den 27 September 1958. Senator für Finanzen, Berlin W 30, Nürnberger Straße
LFA - PVO1N5 - S1230b - 10/58. Nr. 53—55, persönlich, zu richten.
Landesfinanzamt Berlin a rn Dieter Sich es Tandecsl ts. Berlin 1et- ei
ijenstbereic es Landesfinanzamnı erlin ist die
En A folgende Beamtenplanstelle zu besetzen:
SEES Kennziffer Nr. 439
Sn a Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10)
Öffentliche Zustellun Arbeitsgebiet:
gemäß 8 15 Abs. 4 des Verwaltungszustellunkszesctzes. Hauptsachbearbeiter im Steuerfahndungsdienst bei
(StZBl. Berlin 1958 8. 935 MEN nam
950) Anforderungen:
Für Herrn Wilhelm Kiel, z. Z. unbekannten Aufent- Gute Steuerrechtskenntnisse, gründliche Kenntnisse
haltes, liegt beim Hauptzollamt Berlin-Süd in Zimmer 6-234 und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des
ein Schreiben vom 13. August 1958, Geschäftszeichen: Str. Steuerstrafrechts. Bewerber sollen nach Möglichkeit
L. 85/58 — D 13, zur Einsichtnahme und Abholung bereit. bereits längere Zeit als Sachbearbeiter in diesem
DES Sein A ren wird ES Wa Arbeitsgebiet tätig gewesen sein.
SREIENNELE SCHTEIDEN CUTE WANANS EUTET EN ACICHE Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er-
EUnE HauptzoNamt Berlin-Süd öffentlich zugestellt. Das füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach-
Schreiben gilt gemäß $ 15 Ab s. 3 Verwaltungszustellungs- weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter
me a wi en dem aDEen de8 ES der Einhaltung des Dienstweges — bis zum 4. Oktober 1958 an
EHACHEICHNS UNS ZWEI WOCHEN VErSLchen Sind. das Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm
Hauptzollamt Berlin-Süd Nr. 193-194, Referat PVO I1 A, Zimmer 308, zu richten.
B. Gesetze und Verordnungen
Gesetz Anlage
zur Übernahme von Vorschriften des Dritten Ele (BGBl. I S. 540)
zur Aufhebung des Besatzungsrechts'). Drittes Gesetz
Vom 4. September 1958. zur Aufhebung des Besatzungsrechts.
(StZBI. Berlin 1958 8. 935) Vom 23. Juli 1958
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
REES S 8 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
Artikel I das folgende Gesetz beschlossen:
Das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts .....
vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540) — Anlage — findet mit
Ausnahme der $88 1 bis 5 in Berlin Anwendung. 6
. (1) Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung vom
Artikel II 30. Juni 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 417)% wird wie folgt ge-
Der Wortlaut von Verwaltungsvorschriften, die zu den ändert und ergänzt:
in Berlin anwendbaren Bestimmungen des in Artikel I n )
genannten Gesetzes erlassen werden, wird im Steuer- und 1. $ 1 erhält die folgende Fassung:
Zollblatt für Berlin von dem zuständigen Mitglied des 581
Senats veröffentlicht. »
Artikel III Grundsatz
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt mit Wirkung vom (1) Der ‚Steuer unterliegt
30. Juli 1958 in Kraft. Gleichzeitig tritt 8.2 der Durch- a z ; .
x x ı„ das Halten eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraft-
führungsbestimmungen zu dem durch Gesetz vom 3. August EC n fe x
1950 geänderten Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 16. Sep- SC DAT ANBÄNBErS ZU, VErKENt AUF GEN LHCHER
tember 1950 (VOBI.I S.471) außer Kraft. ; .
7 „ 4. die Zuteilung eines Kennzeichens für Probe- und
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen oder
Der Regierende Bürgermeister Kraftfahrzeug-Anhängern;
Brandt m 7
1) GVBl. S. 859. \ 3) "eva. S. 687; StZBIl. Bln. 1955 S. 1038,