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Volume Nummer 67, 27. September 1958

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 8.1958,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin‘ 8. Jahrgang Nr.67 27. September 1958 935 
Kasse, ist erwünscht. Bei den Zahlungen ist es notwendig, Stellenausschreibungen. 
die Anschrift und die Steuernummer des Steuerpflichtigen z 
sowie den Verwendungszweck der Beträge anzugeben. (StZBI. Berlin 1958 8. 935) 
ie z Im Dienstbereich des Senators für Finanzen Berlin. ist 
Gemäß 8 341 der Reichsabgabenordnung und 8 16 der % ; 
Beitreibungsordnung wird hierdurch an die pünktliche 2 eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 zu 
Zahlung der im Oktober 1958 fällig werdenden Beträge °°S°tzen: 
erinnert. Gleichzeitig ‚ergeht die Aufforderung, auch alle Kennziffer Nr. 438 
nicht gestundeten Rückstände nebst Gebühren und Kosten, Arbeit: Diet: 
die den Finanzkassen, den Zollkassen und den beauftragten en th . 
Stellen für Hypothekengewinnabgabe noch geschuldet wer- Präsident. des Landesfinanzamts Berlin, 
den, unverzüglich zu zahlen. Anforderungen: 
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuerschuld sind Erfahrungen in der gesamten Abgabenverwaltung, 
Säumniszuschläge zu entrichten. Sie betragen 2 vom Hun- gute juristische Kenntnisse und Fähigkeiten, ins- 
dert des rückständigen Steuerbetrages für den ersten an- besondere auf dem Gebiet des Verwaltungs- und 
gefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet und Steuerrechts, Erfahrung in der Leitung einer großen 
1 vom Hundert des rückständigen Steuerbetrages für jeden Dienststelle und Bewährung in der Menschenführung. 
weiteren angefangenen Monat. Bewerber sollen sich bereits in einem großen Auf- 
. FF aan - . x bengebiet der Finanzverwaltung bewährt haben 
Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die 59° as ED ? 
Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen lien. N ge We De 
Beträge; durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere en Mn ie DEAUTURTE DNS ET e-ZU DE: 
Gebühren. setzende Stelle nachweisen können. 
. n Bewerbungen sind bis zum 5. November 1958 an den 
Bern W 35, den 27 September 1958. Senator für Finanzen, Berlin W 30, Nürnberger Straße 
LFA - PVO1N5 - S1230b - 10/58. Nr. 53—55, persönlich, zu richten. 
Landesfinanzamt Berlin a rn Dieter Sich es Tandecsl ts. Berlin 1et- ei 
ijenstbereic es Landesfinanzamnı erlin ist die 
En A folgende Beamtenplanstelle zu besetzen: 
SEES Kennziffer Nr. 439 
Sn a Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) 
Öffentliche Zustellun Arbeitsgebiet: 
gemäß 8 15 Abs. 4 des Verwaltungszustellunkszesctzes. Hauptsachbearbeiter im Steuerfahndungsdienst bei 
(StZBl. Berlin 1958 8. 935 MEN nam 
950) Anforderungen: 
Für Herrn Wilhelm Kiel, z. Z. unbekannten Aufent- Gute Steuerrechtskenntnisse, gründliche Kenntnisse 
haltes, liegt beim Hauptzollamt Berlin-Süd in Zimmer 6-234 und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des 
ein Schreiben vom 13. August 1958, Geschäftszeichen: Str. Steuerstrafrechts. Bewerber sollen nach Möglichkeit 
L. 85/58 — D 13, zur Einsichtnahme und Abholung bereit. bereits längere Zeit als Sachbearbeiter in diesem 
DES Sein A ren wird ES Wa Arbeitsgebiet tätig gewesen sein. 
SREIENNELE SCHTEIDEN CUTE WANANS EUTET EN ACICHE Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er- 
EUnE HauptzoNamt Berlin-Süd öffentlich zugestellt. Das füllen und die Eignung für die zu besetzende Stelle nach- 
Schreiben gilt gemäß $ 15 Ab s. 3 Verwaltungszustellungs- weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung — unter 
me a wi en dem aDEen de8 ES der Einhaltung des Dienstweges — bis zum 4. Oktober 1958 an 
EHACHEICHNS UNS ZWEI WOCHEN VErSLchen Sind. das Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 
Hauptzollamt Berlin-Süd Nr. 193-194, Referat PVO I1 A, Zimmer 308, zu richten. 
B. Gesetze und Verordnungen 
Gesetz Anlage 
zur Übernahme von Vorschriften des Dritten Ele (BGBl. I S. 540) 
zur Aufhebung des Besatzungsrechts'). Drittes Gesetz 
Vom 4. September 1958. zur Aufhebung des Besatzungsrechts. 
(StZBI. Berlin 1958 8. 935) Vom 23. Juli 1958 
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: 
REES S 8 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates 
Artikel I das folgende Gesetz beschlossen: 
Das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts ..... 
vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540) — Anlage — findet mit 
Ausnahme der $88 1 bis 5 in Berlin Anwendung. 6 
. (1) Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung vom 
Artikel II 30. Juni 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 417)% wird wie folgt ge- 
Der Wortlaut von Verwaltungsvorschriften, die zu den ändert und ergänzt: 
in Berlin anwendbaren Bestimmungen des in Artikel I n ) 
genannten Gesetzes erlassen werden, wird im Steuer- und 1. $ 1 erhält die folgende Fassung: 
Zollblatt für Berlin von dem zuständigen Mitglied des 581 
Senats veröffentlicht. » 
Artikel III Grundsatz 
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt mit Wirkung vom (1) Der ‚Steuer unterliegt 
30. Juli 1958 in Kraft. Gleichzeitig tritt 8.2 der Durch- a z ; . 
x x ı„ das Halten eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraft- 
führungsbestimmungen zu dem durch Gesetz vom 3. August EC n fe x 
1950 geänderten Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 16. Sep- SC DAT ANBÄNBErS ZU, VErKENt AUF GEN LHCHER 
tember 1950 (VOBI.I S.471) außer Kraft. ; . 
7 „ 4. die Zuteilung eines Kennzeichens für Probe- und 
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen oder 
Der Regierende Bürgermeister Kraftfahrzeug-Anhängern; 
Brandt m 7 
1) GVBl. S. 859. \ 3) "eva. S. 687; StZBIl. Bln. 1955 S. 1038,
	        
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