Path:
Volume Nummer 51, 12. Juli 1958

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 8.1958,1 (Public Domain)

142 Steuer- und Zollblatt für Berlin 8. Jahrgang Nr.51 12. Juli 1958 
Stellenausschreibungen. II. Kennziffer Nr. 412 
(StZBI. Berlin 1958 8. 742) Steuerinspektor. (Besoldungsgruppe A 9) 
Arbeitsgebiet: 
Im Dienstbereich des Landesfinanzamts Berlin sind die Betriebsprüfer bei ei Ri t 
folgenden Beamtenplanstellen zu besetzen: efriehapruter ne) einem Inanzamt, 
Anforderungen: 
I. Kennziffer Nr. 411 Gute Steuerrechtskenntnisse, gründliche Kenntnisse 
Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11) und Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten 
Buch-, Betriebs- und Bilanzprüfungswesens. Be- 
Arbeitsgebiet: werber sollen nach Möglichkeit bereits mit der 
® Sa x S Prüfung von Kleinbetrieben beauftragt worden sein 
EEE Der Einziehungswesens beim Landes und sich im Rahmen dieses Tätigkeitsgebiets be- 
. währt haben. 
Anforderungen: Bewerber, die die laufbahnmäßigen Voraussetzungen er- 
Gute _Steuerrechtskenntnisse, insbesondere aber füllen und die Eignung für die zu besetzenden Stellen nach- 
gründliche Kenntnisse und langjährige Erfahrungen weisen können, werden gebeten, ihre Bewerbung —. unter 
auf dem Gebiet des gesamten Einziehungswesens. Be- Einhaltung des Dienstweges — bis zum 25. Juli 1958 an 
werber sollen sich bereits im Rahmen einer längeren das Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürsten- 
Tätigkeit in diesem Arbeitsgebiet bewährt haben. damm 193/194, Referat PVOI1 A, Zimmer 308, zu richten. 
B. Gesetze und Verordnungen 
Zweites Gesetz mergrundstücken in der Fassung der Bekanntmachung 
zur vom 30. Mai 1956 (GVBl. S. 540) wird wie folgt geändert: 
Anderung des Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung 
.für den sozialen Wohnungsbau In 8 1 Ziffer 10 wird das Wort „zwei“ durch das Wort 
und den Wiederaufbau von Trümmergrundstücken‘), „vier“ ersetzt. 
Vom 26. Juni 1958. Artikel II 
(StZBI. Berlin 1958 8. 742) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1958 in 
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Kraft: 
Artikel I Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. 
Das Gesetz über Grunderwerbsteuerbefreiung für den 
sozialen. Wohnungsbau und den Wiederaufbau von Trüm- Der Regierende Bürgermeister 
1) GVBL S. 567, Brandt 
C. Rundverfügungen und Verwaltungsanordnungen 
Reichsabgabenordnung — Steuerstrafrecht 
Rechtsmittel gegen die Entscheidungen ‚Dieser Beschwerdebescheid ergeht nach 8452 der 
des Landesfinanzamts Berlin über Beschwerden Reichsabgabenordnung in der Fassung vom 22. Mai 
gegen Strafbescheide der Finanzämter. ($ 452 AO). 1931 (RGBIl.I S. 161). Nach der gleichen Vorschrift ist 
. gegen den Bescheid ein Rechtsmittel nicht gegeben. 
(StZBI. Berlin 1958 8. 742) Ob gleichwohl und ggf. in welchem Umfang Artikel 19 
n Abs.4 des Grundgesetzes ein gerichtliches Nach- 
An das Landesfinanzamt Berlin prüfungsrecht gewährt, muß nach dem in einem rechts- 
ähnlichen Fall ergangenen Urteil des Bundesfinanz- 
hofes vom 10. Februar 1958 - Gr.S. 1/55 S - (BStBl. 1958 
Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil vom 10. Februar TeilIII S.198; StZBl. Bln. 1958 S. 745) der Entschei- 
1958 - Gr.S. 1/55 S - (BStBl. 1958 III S. 198; StZBl. Bln. 1958 dung der ordentlichen Gerichte überlassen bleiben. 
5.745) folgendes festgestellt: , Sollten Sie diesen Beschwerdebescheid gerichtlich nach- 
‚Der Große Senat weicht von den Grundsätzen des prüfen lassen wollen, steht es Ihnen frei, binnen einer 
Urteils des II. Senats II 97/53 S vom 7. April 1954 (S1g. Woche nach Zustellung des Bescheides beim Landes- 
Bd. 58 S. 664, BStBl. 1954 III S. 165) ab; er hält es mit finanzamt Berlin ‚schriftlich oder zur Niederschrift 
dem geltenden Recht für unvereinbar, Beschwerdeent- einen entsprechenden Antrag zu stellen. 
scheidungen der Oberfinanzdirektionen im Verwal- ; AT n 
tungsstrafverfahren durch die Steuergerichte nach- De beten St en. ulros auf N DORODULCHE Nech- 
prüfen zu lassen. Die Entscheidung der Frage, ob und : ; . 
7 s prüfung nicht zu, wird der Beschwerdebescheid rechts- 
in welchem Umfang Artikel 19 Abs.4GG dem Be- kräftig mit der Folge, daß nach einer weiteren Woche 
schuldigten: nach Erlaß eines Beschwerdebescheids sl N E x z 
nach 8452 AO ein gerichtliches - Nachprüfungsrecht die Zwangsvollstreckung: Zuläswg ist, Wird jedoch ge- 
gewährt, muß den ordentlichen Gerichten überlassen richtliche _ Überprüfung. beantragt, _überweist — das 
Bleiben © Landesfinanzamt Berlin die Sache an das zuständige 
. ordentliche Gericht.“ 
II. IN. 
Ich bitte daher, die Beschwerdeentscheidungen nach Im Hinblick auf diese Änderung der Rechtsauffassung 
8452 AO ab sofort mit folgender Rechtsmittelbelehrung bitte ich ferner, meinen Erlaß vom 3.Juli 1956 - Fin III - 
zu versehen: St1I3FD-S1266 - 6/56 - betr. Durchführung des Unter- 
> 
ee
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.