Steuer- und Zollblatt für Berlin 8. Jahrgang Nr.46 23. Juni 1958 99
4. Sieberei, Wäsche und sonstige Aufbereitungsanlagen; 1. Grubenaufschluß;
im Erzbergbau alle der Aufbereitung dienenden An-
lagen sowie die Anlagen zum Rösten von Eisenerzen, 2. Wirtschaftsgüter, die der Entwässerung der Lager-
wenn die Anlagen nicht zu einem Hüttenbetrieb ge- stätte dienen;
hören,
3. Großgeräte, die der Lösung, Bewegung und Verkip-
Anlage 6 pung der Abraummassen sowie der Förderung und Be-
(Zu 8/81 Abs. 3 Ziff, 2) wegung des Minerals dienen, soweit sie wegen ihrer
PN besonderen, die Ablagerungs- und Größenverhältnisse
Verzeichnis des Tagebaubetriebs berücksichtigenden Konstruktion
der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens nur für diesen Tagebaubetrieb oder anschließend für
” im Sinn des 8 81 Abs. 3 Ziff, 2 andere begünstigte Tagebaubetriebe verwendet werden;
Die Bewertungsfreiheit des $ 81 kann im Tagebaubetrieb
des Braunkohlen- und Erzbergbaues für die folgenden Wirt- 4. Wirtschaftsgüter, die zu den Aufbereitungsanlagen im
schaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens in An- Erzbergbau gehören, wenn die Aufbereitungsanlagen
spruch genommen werden: nicht zu einem Hüttenbetrieb gehören.
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