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Volume Nummer 17, 12. März 1958

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 8.1958,1 (Public Domain)

150 Steuer- und Zollblatt für Berlin. 8. Jahrgang Nr.17 12. März 1958 
Anlage Diese Erklärung schließt die Zollfreiheit bei Produktions- 
(BZBl. 1958 S. 183) verlagerungen aus vorwiegend kommerziellen Gründen aus. 
Eine solche Produktionsverlagerung kann grundsätzlich 
Zollfreiheit im Inland verlegter Bücher nicht angenommen werden 
(Tarifnr. 49.01-B 2) nach dem Abkommen x z E rm 
vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen a) N OTCRE alter a TO dahre ar enthaltenen Druck- 
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen , 
Charakters. b) bei Waren, die zwar nicht älter als 10 Jahre, jedoch 
— BdAF-Erlaß vom 31. Januar 1958 III B/6 — nach einem in ihnen enthaltenen Druckvermerk im 
Z 2210 — X— 5/58 — Inland gedruckt sind, 
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, ohne charak- c) bei allen übrigen Waren, die sich nachweislich bereits 
terbestimmenden Anteil an Bilddrucken, im Inland ver- im freien Verkehr des Inlands befunden haben, da- 
legt. (Tarifnr. 49.01-B-2), sind mit 4% des Wertes zoll- nach in das Zollausland gelangt sind und wieder ein- 
bar. Für einen Teil dieser Waren greift jedoch die Zoll- geführt werden. 
freiheit nach Artikel I, 1 (a) in Verbindung mit Anhang ; 
A, Nr. 1 des Abkommens vom 22. November 1950 über die Zu a) und b): 
Einfuhr von Gegenständen ‚erzieherischen, wissenschaft- Druckvermerke befinden sich in der Regel auf der Rück- 
lichen oder kulturellen Charakters (Bundesgesetzbl. 1957, seite des Titelblattes. 
II S.170 und 1467) ein. Diese Zollfreiheit umfaßt alle x © 
Waren der Tarifnr. 49.01-B-2, die nicht durch Nr.2 der _ In den zu a)—c) bezeichneten Fällen tritt nach dem Ab- 
Erklärung betroffen werden, welche die Bundesrepublik kommen Zollfreiheit (jedoch nicht Ausgleichsteuerfreiheit) 
Deutschland bei Hinterlegung der deutschen Beitritts- ©. 
urkunde abgegeben hat (Bundesgesetzbl. 1957, II S. 1467)”. Ich bitte, hiernach zu verfahren und Zollbescheide über 
—_ solche Waren für die Zeit ab 1. Januar 1958 unter diesen 
1) Im StZBl, Bln, nicht veröffentlicht. Gesichtspunkten zu überprüfen. 
D. Rechtsprechung 
Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs 
Zoll — Lebensmittelrecht 
Urteil des BFH vom 31. Oktober 1957 — V z 149/56 U. 
(StZBI. Berlin 1958 S. 180) 
Die Steuergerichte sind für Entscheidungen über die Zu- 
rückweisung von Wein von der Einfuhr (8 10 Abs. 1 WZO) 
nicht zuständig. 
BVwGG 8 81; WZO 8 10 Abs. 1. 
‘(BStBl. 1958 III S. 8.) 
Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193/194; Fernruf: 91 02 11, App. 126, 444, 
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH., Berlin W 30, Passauer Straße 4; Fernruf: 24 06 71, 
Bezugspreis: monatlich 3,60 DM und Zustellgebühr, Laufender Bezug nur durch die Post. 
Preis dieses Heftes 0,25 DM und Versandspesen; Einzelhefte nur beim Verlag. 
Druck: ICB 3533, Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41—43. 485583. 3!58 
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