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Volume Nummer 10, 6. Februar 1958

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 8.1958,1 (Public Domain)

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(LA 616) Steuer- und Zollblatt für Berlin 8, Jahrgang Nr.10 6. Februar 1958 
Anlage schnitt C des Veranlagungsbescheids darüber unterrichtet 
worden, daß sie eine Erhöhung der Ermäßigung für künf- 
(BED 007-1. 85.058) tige Kalenderjahre bis zum Ende desjenigen Kalender- 
Runderlaß jahres beantragen müssen (Ausschlußfrist), für das die 
betr. Vermögensabgabe; hier: 1. Maßnahmen zur Ermäßigung begehrt wird. Gleichzeitig wurde den Abgabe- 
Unterbrechung der Verjährung; 2. Vereinfachung pflichtigen nahegelegt, zur Minderung der Familien- 
der Familienermäßigung.: ermäßigung führende Umstände dem Finanzamt mit- 
zuteilen, um bei einer späteren Nachprüfung Nachforde- 
1. Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung rungen für mehrere Jahre zu vermeiden. 
Nach $ 203 Abs.3 LAG i. Verb. mit den $8 143 bis 149 Durch 8 1 Nr. 21 des 8. ÄndG LAG (BStBl. 1957 I S. 380)% 
AO verjähren die im Kalenderjahr 1952 fällig gewordenen jst die Bundesregierung ermächtigt worden, die Familien- 
Vierteljahrsbeträge der VA mit Ablauf des Kalenderjahres ermäßigung nach den 88 53 und 53 a LAG in der Weise zu 
1957, wenn eine Unterbrechung der Verjährung nicht statt- vereinfachen, daß die Familienermäßigung jeweils für einen 
gefunden hat. Eine Unterbrechung der Verjährung ergibt Vermögensteuer-Hauptveranlagungszeitraum nach den Ver- 
sich in aller Regel aus der Aufforderung zur Abgabe der hältnissen zu Beginn dieses Zeitraums festgesetzt wird. Von 
Erklärung zur VA, Soweit eine derartige Aufforderung in dieser Ermächtigung soll in einer Durchführungsverord- 
Ausnahmefällen nicht ergangen sein sollte (so z. B. wenn nung zum LAG, die voraussichtlich in den ersten Monaten 
die Durchführung‘ der Veranlagung ohnedies nicht möglich ges kommenden Jahres ergehen wird, Gebrauch gemacht 
war), bitte ich, eine solche bis zum 31. Dezember 1957 werden. Hierbei soll bestimmt werden, daß die Familien- 
herauszugeben, um dem Eintritt der Verjährung für die im ermäßigung nach den Verhältnissen (Familienstand und 
Kalenderjahr 1952 fällig gewordenen Vierteljahrsbeträge Höhe des vermögensteuerlichen Gesamtvermögens) zu Be- 
der VA entgegenzuwirken. ginn des 1. Januar 1957 für die Dauer des Vermögensteuer- 
Eine Unterbrechung der Verjährung durch Aufforderung Hauptveranlagungszeitraums 1957 allgemein neu festgesetzt 
zur Abgabe der VA-Erklärung wird insbesondere bei ge- wird. (Die allgemeine Neufestsetzung der Familienermäßi- 
meinnützigen Wohnungsunternehmen, bei Geldinstituten, 8UNg soll im Anschluß an die Vermögensteuer-Hauptveran- 
Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, bei Körper- lagung 1957 auf Grund entsprechender Erklärungen der 
schaften, deren Abgabepflicht noch ungeklärt ist oder im Abgabepflichtigen erfolgen). Die Abgabepflichtigen werden 
einzelnen noch geprüft werden soll, sowie bei italienischen jedoch die Möglichkeit haben, eine Erhöhung der Familien- 
Staatsangehörigen in Betracht kommen, soweit die Ver- °rmäßigung zu beantragen, wenn zu Beginn eines Kalen- 
jährunmg bei letzteren nicht bereits durch eine ausdrückliche derjahres während des Vermögensteuer-Hauptveran- 
Stundung entsprechend der Tz. 40 des AVN-Erlasses (BStBl. lagungszeitraums die Voraussetzungen für eine höhere Er- 
1956 I S.47;) LA-Kartei, Karte 1 zu 8 56a) verhindert Mäßigung vorliegen. 
wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll die ge- 
. an at plante Verordnung auch eine Vorschrift enthalten, nach der 
2; Vereinfachung der Famllienermäßigung eine Herabsetzung der Familienermäßi- 
Bei der Veranlagung zur VA, bei der die Familienermäßi- gung für Kalenderjahre vor dem 1. Ja- 
gung für die Kalenderjahre 1952, 1953 und 1954 — ggf nuar 1957 mit Rücksicht auf eine nach der Veranlagung 
auch noch für die Kalenderjahre 1955 und 1956 — endgül- eingetretene Änderung. des Familienstandes und des ver- 
tig festgesetzt wurde, ist gleichzeitig der künftig zu zah- mögensteuerlichen Gesamtvermögens nicht mehr stattfindet. 
lende. Vierteljahrsbetrag derart bemessen worden, daß der Mit Rücksicht auf die geplante Regelung habe ich keine Be- 
unveränderte Fortbestand der Voraussetzungen für .die Ge- denken, wenn bereits jetzt von entsprechenden Herabsetzun- 
währung der Familienermäßigung in der bisherigen Höhe gen der Familienermäßigung für Kalenderjahre vor dem 
unterstellt wurde. Die AbBgabepflichtigen sind in Ab- 1.Januar 1957 abgesehen wird. 
1) StZBl. Bln. 1956 S. 329. ;2) StZBl. Bln. 1957 S. 905. 
Vermögensabgabe 
Runderlaß LA 2831 — 8/57 — (BStBl. 1957 I S.126*; LA-Kartei 
betr. Erlaß der Vermögensabgabe bei Vermögensverfall. Karte 15 zu $ 203 Abs. 5) folgende Fassung: 
(StZBI. Berlin 1958 8.78) „Vermögensumschichtungen sind grund- 
sätzlich durch Zu- oder Abrechnungen beim Restver- 
Auf Grund des Artikels II des Gesetzes zur Übernahme mögen zu berücksichtigen“). Bei derartigen Umschich- 
des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 1. Oktober 1952 tungen innerhalb des Betriebsvermögens sind 
(GVBl. S. 785) wird hiermit Zu- nn N ED in ner TE O N En 
vn S zunehmen. Das Betriebsvermögen ist vielmehr grund- 
er Runderlaß des Bundesministers der Finanzen vom sätzlich mit seinem letzten Einheitswert anzusetzen. 
. Dezember 1957 betr. Erlaß der Vermögensabgabe Dabei sind abe gf. die nach 88 59 und 60 BewG 
bei Vermögensverfall — Anlage — DS SEES is as 
u n außer Ansatz gebliebenen Wirtschaftsgüter und Beteili- 
veröffentlicht. gungen?) sowie die Beträge hinzuzurechnen, um die sich 
; das Betriebsvermögen aus nicht anzuerkennenden 
Ferlin, GES SAN Gründen vermindert hat3). Ergibt‘ sich bei dem Ansatz 
Fin III - St VA - LA 2831 - 5/57. des HEinheitswerts (des Betriebsvermögens ein Ver- 
es . mögensverlust, der wirtschaftlich offen- 
Der SCHAF TUT FiManzen sichtlich nicht eingetreten ist, so ist ein der- 
Im Auftrage artiger Vermögensverlust ebenfalls nicht als Er- 
Dr. Frank laßgrund anzuerkennen. Dies kann insbesondere 
beim Erwerb oder bei der Bebauung von Betriebs- 
Anlage grundstücken der Fall sein, wenn die Aufwendungen 
(BStBl. 1957 I S. 590) über den Einheitswert des erworbenen oder bebauten 
. 7 Grundstücks hinausgehen.“ 
Runderlaß ——— 
ö il Öö * n „1957 S. 
vn nn ne re Ten ET D Val. m, 2228 der v0 vom 19. Juli 1954 und.Nr. 1/2 der LA- 
u Tun: es rgebnisses der -Referentenbe- Karte 7 zu ; s. 5, . 
sprechung am 6./7. November 1957 erhält Tz. 3 Abs.2 der 2 Vsl. Tz.19 der VAO vom 19. Juli 1954. n 
Verwaltungsanordnung vom 21.Januar 1957 — IV C/3 — 7 Natel te ah Ah 10 TE 1004 E AbSCHNG 6 MEET
	        
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