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Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung
Herausgeber: Der Senator für Finanzen . Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
8. Jahrgang Berlin, den 10. Oktober 1958 Nummer 70
INHALT
A. Amtliche Bekanntmachungen
Neuregelung der Dienstzeit bei den Dienststellen der Finanzverwaltung in Berlin ...............0. 1
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen
Kapitalertragsteuer
Erstattung von Kapitalertragsteuer bei natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Auf-
enthalt in der sowjetischen Besatzungszone und im sowjetischen Sektor von Berlin:
23. 9. 1958 a) Erlaß des Senators für Finanzen ..........-. „A
1.10.1958 b) Rdvfg. des LFA Nr.218/58 ....... . „MI 962
Körperschaftsteuer
Steuerrechtliche Behandlung der verschmelzenden Umwandlung; hier: Übergangsregelung:
23. 9. 1958 (a) Erlaß des Senators für Finanzen... 0. pen er rn e DAR Ay nee er r Ge na sr ein n mle a 02
30. 9. 1958 b) Vfg. des LFA ...... EN he U We 062
Umsatzsteuer
6.10.1958 Bekanntmachung des HErlasses des Bundesministers der Finanzen über die Umsatzsteuer-Um-
rechnungssätze für den Monat September 1958 ....... een OGQ
D. Rechtsprechung
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Einheitsbewertung
7. 3. 1958 Urteil III 166/56 U — BewDV 8 53a ...... „wu 968
Lohnsteuer :
28. 3. 1958 Urteil VI 233/56 S — GG Art.20 Abs.3, 80 Abs.1l, 123 Abs.1l1; AO 1934 88 12, 13; EStG 1955
88 11, 19, 22 Ziff. 1a, 38 Abs.3; LStDV 1952 88 1, 2 Abs.3 Ziff. 2, 30, 46
Abs. 1 en .... 965
Umsatzsteuer
13.2: 1958 Urteil V. 209/57. U_ — UStG 385 Abs.3..i0.....0.00 0 rennen RAM A nalen ren HAT AOO
F. Nichtamtlicher Teil .
Hinweise auf Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin .................« 968
Abkürzungen : StZBl. Bln. = Steuer- und Zollblatt für Berlin, GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, BStBl. = Bundes-
steuerblatt, BFH = Bundesfinanzhof, OVG Bin. = Oberverwaltungsgericht Berlin, VG Bln. = Verwaltungsgericht Berlin
A. Amtliche Bekanntmachungen
Neuregelung der Dienstzeit An den dienstfreien Sonnabenden schließen auch die
bei den Dienststellen der Finanzverwaltung in Berlin. Landesfinanzkasse und die Amtskassen (Finanz- und Zoll-
kassen sowie die Amtskasse des Verwaltungsamts für ehe-
(StZBI. Berlin 1958 8. 961) maligen Reichsgrundbesitz in Berlin).
Die Kassenstunden an den Tagen von Montag bis Freitag
Das Landesfinanzamt und die Finanzämter einschließlich Und an den nicht dienstfreien Sonnabenden bleiben unver-
Hauptfinanzämter sowie die Dienststellen der Zollverwal- ändert bestehen.
tung und der Sondervermögens- und Bauverwaltung bleiben Dienststellen, die bisher auch an Sonn- und Feiertagen
am 11. und 25. Oktober 1958 und künftig an jedem zweiten geöffnet waren, sind in gleichem Umfang an den dienst-
und vierten Sonnabend im Monat geschlossen. freien Sonnabenden geöffnet.
C. Derwaltungsanordnungen und Rundverfügungen
Kapitalertragsteuer
Erstattung von Kapitalertragsteuer bei natürlichen : + Sammelanträge durch das Kreditinstitut
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt Zur Vereinfachung des Erstattungsverfahrens bin ich
in der sowjetischen Besatzungszone damit einverstanden, daß die von einem Kreditinstitut
und im sowjetischen Sektor von Berlin. bei einem Finanzamt einzureichenden Anträge in
(StZBIl. Berlin 1958 S. 961) einer Sammelliste zusammengefaßt werden, wenn die
a Berl folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:.
An das za Inankamt BEIN n . a) Für jeden Schuldner der Gewinnausschüttungen
Bezug: Mein Erlaß vom 7. Juni 1957 - FinlIII-StI5- (Zinsen) ist eine besondere Sammelliste aufzu-
S 2259 - 2/57 - (StZBl. Bln. 1957 S. 707) stellen.
Zu meinem vorbezeichneten Erlaß bemerke ich ergänzend b) Bei Gewinnausschüttungen auf Aktien und Zins-
folgendes: zahlungen auf Wandel- und Gewinnobligationen
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