[442 Steuer- und Zollblatt für Berlin ”7.Jahrgang Nr.102 7. Dezember 1957
Schneidbrenner, ausgenommen das Schneiden Beispiel:
von Nutzeisen i. S. des 8 29 Abs.2 Ziff. 9 b UStDB n 5
in Längs- oder Querrichtung, wenn es als solches Voranmeldungszeitraum Dezember 1057:
erworben oder aus erworbenem (nicht gewonne- Schrotteinkauf: ; 50 000 kg,
nem) Schrott aussortiert worden ist, davon nach Eingangsbefund
das Zerkleinern (Zerschlagen) von Gußbruch, zu bearbeiten: 7500 kg = 15%.
das Brechen von Spänen, Vereinbartes Entgelt für
das Gewinnen (Aussondern) von Schrott und Nutz- Schrottheferungen: 45 000 DM.
eisen durch Abbrechen, Abwracken, Zerlegen von Umsatzsteuerberechnung Dezember 1957:
Gebäuden, Schiffen, Maschinen, Geräten, Fahr- Steuerpflichtig mit 4 v.H. sind
zeugen und dgl. (15 v.H. von 45000 DM) = ..... 6750,— DM
Bei NE-Metallen: Die übrigen Entgelte in Höhe von 38 250,— DM
Das maschinelle Trennen von Fremdbestandteilen bleiben umsatzsteuerfrei.
(z7B. Gummi, Kunststoffe), Nachträgliche Minderungen der vereinbarten Entgelte
das Gewinnen (Aussondern) von NE-Metallen durch für diese Lieferungen (z.B. durch Skonti, zurück-
Abbrechen, Abwracken, Zerlegen von Gebäuden, gewährte Entgelte i. S. des 8 12 UStG oder absetzbare
Schiffen, Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und dgl., ET iS. at Si vn EZ na en DEE
; erhältnis aufzuteilen. Maßgebend ist das Verhältnis
U POUCRE SCHEN Ver Ehren erAGE es Nicht des Monats, in dem die Entgeltminderung erfolgt ist.
-ı Bei Lumpen und sonstigen Textilabfällen: N Dur N En Sn Zu N E schfuet sr
Die über das bloße Sortieren hinausgehenden Be- EC. CE ETERNNNESANL WETGEN INC EL Ce
und Verarbeitungen zu Gegenständen, die nicht schädlich ZU ‚bearbeitenden Alt- re Ra be-
mehr. Textilrohstoffe: sind. reits beim Einkauf versteuert, sondern es wird nur
der auf. schädlich bearbeitete Alt- und Abfallstoffe
;* Bei Altpapier: entfallende Entgeltteil ermittelt. Bei dieser Hand-
Das Herstellen von Papierwolle, habung‘ erübrigt es sich, die im Zeitpunkt des Über-
das Formatschneiden von Papierabrissen gangs zum neuen Verfahren vorhandenen Bestände an
das Färben oder Entfärben von Altpapier Schrott, Alt- und Abfallstoffen einer Nachversteuerung
Ss ONE ) zu unterwerfen.
das Reinigen und Entstauben von Papiersäcken
zur Wiederverwendung, Außerdem ist folgendes zu beachten:
das maschinelle Zerreißen von Papiersäcken zum a) Nach 8 4 Ziff. 4 UStG sind steuerfrei bei Vorliegen
Zwecke des Reinigens. der sonstigen Voraussetzungen nur die Umsätze
:} Bei sonstigen Alt- und Abfallstoffen: von Schrott, Nutzeisen und NE-Metallen. Die Um-
© ; s 7 in sätze von Altpapier, Lumpen und sonstigen Alt-
Das Finanzamt stellt etwaige Bearbeitungsvorgänge und Abfallstoffen sind nur durch 8 7 Abs.3 UStG
vor Genehmigung des Verfahrens für den HEinzel- oder 8 61a UStDB begünstigt. Kommt also sowohl
Fall test. die Steuerfreiheit nach 8 4 Ziff.4 UStG als auch
Die vorstehende Zusammenstellung über schädliche die Steuerbegünstigung nach 8 7 Abs.3 UStG oder
Bearbeitungen kann keinen Anspruch auf Vollständig- nach 8 61a UStDB zum Zuge, so sind die Vom-
keit erheben. In Zweifelsfällen ist die Auskunft des hundertsätze getrennt zu ermitteln.
zuständigen Finanzamts einzuholen. ; ;
. ° Beispiel:
Aufzeichnungen beim Verkauf Voranmeldungszeitraum Dezember 1957:
Über die Warenausgänge sind nach dem Ausscheiden Schrotteinkauf ........... 50000 kg
von etwa vorkommenden Hinzelhandelsumsätzen h Ei besund
(Steuersatz 4 v.H.) für die Großhandelsumsätze unter nen N RUCiL INSANESHECHUN 7500 kg — 15 v.H
Beachtung der VO über die Verbuchung des Waren- A BEATS BO VA
ausgangs vom 20. Juni 1936 (RStBl. S. 687) für Um- Altpapiereinkauf ......... 40000 kg
satzsteuerzwecke folgende Aufzeichnungen zu führen: davon nach Eingangsbefund
a) Der Abnehmer (Name, Bezeichnung des Gewerbe- zu bearbeiten EB AUS
zweiges, Anschrift) und der Tag der Lieferung. vereinbartes Entgelt für
b) Die vereinbarten Entgelte, unterteilt nach Entgelten Schrottlieferungen ........ 50000 DM
aus Lieferungen vereinbartes Entgelt für
aa) von Schrott Altpapierlieferungen ...... 40000 DM
bb) von Nutzeisen, Umsatzsteuer-Berechnung : Dezember 1957:
sc) von NE-Metallen, Steuerpflichtig mit 4 v.H. sind
eS en babe (15 v. H. von 50 000 DM) 7 500 DM
© , 20 v. H. 40 000 DM DM = 15 500 DM
ff) von sonstigen Alt- und Abfallstoffen. Hi Z 9 bh mM
E hn tzst. : . en Steuerpflichtig mit 1 v.H. sind
N IR ONE der umsatzsteuerlich nicht begünstigten (80 v. H. von 40 000 DM) — 32 000 DM
Bei Erstell d iS ; : Steuerfrei ist der Rest
nn N SENT er USt-Voranmeldungen ist wie folgt (85 v. H. von 50 000 DM) — 42500 DM.
Nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums wird die b) Die Errechnung der umsatzsteuerlich nicht be-
umsatzsteuerschädlich zu bearbeitende Menge je Alt- günstigten Umsätze in den vorstehenden Beispiels-
und Abfallstoffart (s. Ziff, 3) ins Verhältnis zur Ein- fällen führt nur dann zu dem richtigen Ergebnis,
gangsmenge der jeweiligen Alt- und Abfallstoffart wenn die nach dem Eingangsbefund zu bearbeitende
gebracht. Dabei bleiben die nicht in das Verfahren Schrottmenge auch nach der Bearbeitung (z.B.
einzubeziehenden Streckengeschäfte (s. Ziff. 1) un- Schneiden zum Zwecke des Chargierfähigmachens
berücksichtigt. Der durch Verhältnisrechnung er- von Schrott) noch als Schrott anzusehen ist und
mittelte Bearbeitungs-v. H.-Satz ist auf zwei Dezimal- deshalb bei der späteren Lieferung auf dem Schrott-
stellen hinter dem Komma auszurechnen. Durch An- erlöskonto (vgl. Ziff. 5: Aufzeichnungen beim Ver-
wendung dieses v.H.-Satzes auf die sich aus dem kauf) erscheint.
Verkaufsbuch je Alt- und Abfallstoffart ergebenden Sollte dagegen ein als Schrott eingekaufter und
Entgelte errechnet sich der jeweilige Umsatzteil, der entsprechend verbuchter Gegenstand (vgl. Zif£. 3:
mit 4 v.H. zu versteuern ist. Für den anderen Teil des Aufzeichnungen beim Einkauf) auch Metalle oder
Umsatzes können die Umsatzsteuervergünstigungen sonstige Abfallstoffarten enthalten, die nach der
2 Anspruch genommen werden. Zerlegung und anschließenden Lieferung z.B. auf