106 Steuer- und Zollblatt für Berlin "7.Jahrgang Nr.99 30. November 1957
i) Beförderungsteuer-Vorauszahlung für den Güter-, Mö- Stellenausschreibung.
bel- und Werkfernverkehr mit Kraftwagen für den u 1398
Monat November 1957, fällig am 20. Dezember 1957. VSlD BI: Bern 195781308)
Die im Dezember 1957 fällig werdenden Beträge sind Im Dienstbereich des Landesfinanzamts Berlin ist die
spätestens bis zu den angegebenen Terminen an die zustän- folgende Beamtenplanstelle zu besetzen:
dige Finanzkasse zu entrichten. Außerdem nehmen die De- K. iffer Nr. 356
positenkassen der Berliner Bank AG. und die Zweigstellen SPC U
der Sparkasse der Stadt Berlin West Einzahlungen von Obersteuerinspektor (BesGr. A 4b 1)
Steuerbeträgen auf die Konten der Finanzkassen und die .
Depositenkassen der Berliner Bank AG. und die Landes- ArDeltSECn ke S ) a ı h
zentralbank in Berlin Einzahlungen auf die Konten der Hauptsachbearbeiter ‘ in der, Veranlagung ehem.
Zollkassen entgegen. Reichssteuern,
Bargeldlose Zahlung, besonders durch Überweisung auf Anforderungen:
das Postscheckkonto oder die Girokonten der Finanzkasse, Gute Kenntnisse auf. dem Gebiet des gesamten
ist erwünscht. Bei den Zahlungen ist es notwendig, die An- Steuerrechts. Bewerber sollen nach Möglichkeit län-
schrift und die Steuernummer des Steuerpflichtigen sowie gere Zeit als Sachbearbeiter in der Veranlagung für
den Verwendungszweck der Beträge anzugeben. ehem. Reichssteuern bei einem Finanzamt tätig ge-
Gemäß 8 341 der Reichsabgabenordnung und $ 16 der wesen sein.
Beitreibungsordnung wird hierdurch an die pünktliche EA %
Zahlung der im Dezember 1957 fällig werdenden Beträge a EEE Va
erinnert. Gleichzeitig ergeht die Aufforderung, auch alle ven ES ee ren b N en Te er S NEE a Un 8
nicht gestundeten Rückstände nebst Gebühren und Kosten, inhalt DE der dien sn gehe ei es 0 Dez be nnrO57
die den Finanzkassen, den Zollkassen und den beauftragten n 7 Nee def Men at Be Air B tin WIE Du N Pen t
Stellen für Hypothekengewinnabgabe noch geschuldet wer- br an 19904 Referat PVO 1 SE A a S08 7 Achten.
den, unverzüglich zu zahlen. a tere TEE AUS ZU TICALEN,
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuerschuld sind Sn
Säumniszuschläge zu entrichten. Sie betragen 2 vom Hun-
dert des rückständigen Steuerbetrages für den ersten an- E
gefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet und Verlegung des Finanzamts Tempelhof,
1 vom Hundert des rückständigen Steuerbetrages für jeden (StZBl. Berlin 1957 8. 1398)
weiteren angefangenen Monat.
Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die Das Finanzamt Tempelhof verlegt seine Diensträume
Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen Vom 4. bis 6. Dezember 1957 von Berlin-Tempelhof, Ober-
Beträge; durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere landstraße 75—84, in das neue Dienstgebäude '
Gebühren. Berlin-Tempelhof, Tempelhofer Damm 234/236. )
Berlin W 15, den 30. November 1957. An diesen Tagen ist sowohl das Finanzamt als auch die
Finanzkasse geschlossen. Der Dienstbetrieb wird am 7. De-
DFA-EVOI5- 81280. b Bd. 2- 12/67. zember 1957 in den neuen Diensträumen uneingeschränkt
Landesfinanzamt Berlin wieder aufgenommen.
Himstedt Der neue Fernsprechanschluß ist: 75 08 31.
C. Rundverfügungen und Verwaltungsanordnungen
Allgemeine Verwaltung — Reichsabgabenordnung
Änderung der Verwaltungsanordnung Nr. 8 erhält folgende Fassung:
über die Bildung von Steuerausschüssen „8. Das Steuerausschußmitglied erhält eine Entschädigung
nach $8 2 bis 6 und 9 bis 11 des Gesetzes über die Ent-
Vom 25. November 1957. schädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Ge-
richten in der Fassung des Art. VI des Gesetzes zur
z Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschrif-
OSEZBI Berlin 057.8. 25987 ten vom 26. Juli 1957 (BGBl.I S.861 / GVBl. S. 901,
926). $ 12 dieses Gesetzes über die gerichtliche Fest-
Die Verwaltungsanordnung über die Bildung von Steuer- setzung gilt entsprechend. Für die gerichtliche Fest-
ausschüssen vom 27. September 1952 (StZBI. Bln. S. 593, setzung ist das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.“
ABI. 5.854) wird auf Grund des Artikels X des Gesetzes Berlin. den 25. November 1957.
zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschrif- Pe
ten vom 26. Juli 1957 (BGBl.I S.861 / GVBl. S. 901) mit Der Senator für Finanzen
Wirkung ab 1. Oktober. 1957 wie folgt geändert: Dr. Haas
D. Rechtsprechung
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Einkommensteuer — Körperschaftsteuer bung in der Regel nicht gerechtfertigt. Es müssen hier
Urteil des BFH vom 16. Juli 1957 — I 10/57 U). Te CO Anwendung ganz. besondere Umstände vor-
(StZBI. Berlin 1957 S. 1398) 3. Zur Bemessung des Abschreibungssatzes bei der de-
* BG haften. Rei ® die inzd gressiven Abschreibung.
; Bei neu angeschafften Reiseomnibussen, die in den .
ersten Jahren ihrer betrieblichen Nutzung in besonderer EStG 55 6 Abs. 1 Ziff. 1, 7.
Art genutzt werden, kann die degressive Abschreibung Die Beschwerdegegnerin (Bgin.) ist ein Verkehrsunter-
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen angebracht nehmen, das den Personenverkehr mit Kraftomnibussen im
sein, Gelegenheits- und Sonderfahrtenverkehr, im Linienverkehr
Bei Anlagegütern, deren betriebliche Nutzungsdauer 2Uf mehreren Überlandstrecken, sowie im Stadtverkehr von
fünf Jahre nicht übersteigt, ist die degressive Abschrei- A. betreibt. Sie schaffte im Jahre 1953 sechs Kraftomni-
nn — busse für rund 244500 DM an und verrechnete darauf
1) BStBl. 1957 III S. 324. nach der degressiven Abschreibungsmethode, die sie für
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