Steuer- und Zollblatt für Berlin "%.Jahrgang Nr.86 19. Oktober 1957 1147
Tanif Zollsatz
arif- . 9% des Wertes
Dummer Warenbezeichnung Karıf- zeit
mäßig weilig
Kapitel 66
Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen
und Teile davon
Vorschriften
1. Zu Kapitel 66 gehören nicht:
a) Maßstöcke und dergleichen (Tarifnr. 90.16) ;
b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen
(Kapitel 93);
c) Waren des Kapitels 97, insbesondere Regen- und Sonnenschirme, die offen-
sichtlich Kinderspielzeug sind, Golfschläger, Hockeyschläger und Skistöcke.
2 Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, Schirmhüllen, Schirmbezüge,
Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in den
Tarifnrn. 66.01 und 66.02 erfaßten Waren gehören nicht zu Tarifnr. 66.03, Der-
artige Waren werden für sich tarifiert. Dies a auch dann, wenn sie mit den
Gegenständen, für die sie bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden, sofern
sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
66.01 Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Stockschirme, Schirm-
zelte und dergleichen .......0.0000.000000000- 2 ve... [4 ‘5
66.02 Gehstöcke (einschließlich Bergstöcke und Sitzstöcke), Peitschen, Reit-
peitschen und dergleichen; .,............0.....0w0r 07-7. 2000007 BO 12
66.03 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Tarifnrn. 66.01 und
66.02:
A - Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griff-
stock; Gestellschienen und andere Teile von Schirmgestellen. ....... 15 10
B- andere ah rn te rt nA er KaUu | 80 13
Peitschenstiele aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus
unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ....... A = 8
. 7
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