Steuer- und Zollblatt für Berlin 7. Jahrgang Nr. 86 19. Oktober 1957 I
Tarif Zollsatz
HH Warenbezeichnung Mo des Wertes
nummer tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 39
Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus
Vorschriften
1. Zu Kapitel 39 gehören nicht:
a) Prägefolien der Tarifnr. 32.09;
b) künstliche Wachse (Tarifnr. 34.04) ;
c) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
d) Sattlerwaren (Tarifnr. 42.01), Täschnerwaren, Reiseartikel und andere Waren
der Tarifnr. 42.02;
e) Flechtwaren und Korbmacherwaren (Kapitel 46);
f) synthetische und künstliche Spinnstoffe und Waren daraus (Abschnitt XI);
g) Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme,
Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen, Teile davon, Fächer und
andere Waren des Abschnitts XII;
h) Phantasieschmuck der Tarifnr, 71.16;
i) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren):
k) Teile von Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII);
1) optische Elemente aus Kunststoff, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente und
andere Waren des Kapitels 90;
m) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren
und für andere Uhrmacherwaren;
n) Musikinstrumente, Teile davon und andere Waren des Kapitels 92;
o) Möbel und Teile davon (Kapitel 94) ; |
p) Waren des Kapitels 96 (Bürstenwaren);
q) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97);
r) Knöpfe, Reißverschlüsse, Federhalter, Füllstifte und Teile davon, Mundstücke
und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen, Kämme, Teile von Isolier-
flaschen und anderen Isolierbehältern sowie andere Waren des Kapitels 98.
2. Zu den Tarifnrn. 39.01 und 39.02 gehören nur synthetisch hergestellte Erzeugnisse
folgender Art:
a) Kunststoffe;
b) Silikone;
c) Resole, flüssiges Polyisobutylen und ähnliche künstliche Hochpolymere.
3. Zu den Tarifnrn. 39.01 bis 39.06 gehören nur Erzeugnisse in folgenden Formen:
a) flüssige oder teigförmige Erzeugnisse, einschließlich der Emulsionen, Disper-
sionen und Lösungen:
b) Blöcke, Stücke, Krümel, Körner, Flocken und Pulver (einschließlich Preß-
massen) und dergleichen;
rn) Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm; nahtlose Rohre,
Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter
bearbeitet;
ı]* Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder oder Streifen, (ausgenommen die durch
Vorschrift 4 zu Kapitel 51 der Tarifnr. 51.02 zugewiesenen Streifen) und Fertig-
waren daraus, alle diese ungeformt oder quadratisch oder rechteckig geschnitten,
auch mit Oberflächenbearbeitung (z. B. bedruckt), jedoch nicht weiter bearbeitet;
e) Abfälle und Bruch.
39.01 Kondensations-, Polykondensations- und Polyadditionserzeugnisse, auch
modifiziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z. B. Phenoplaste,
Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester,
Silikone):
A - Ionenaustauscher, Bodenverbesserer, Entfärbungsharze und der-
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zubereitete Klebstoffe 1... ur rer RAN de been Aw — 12
Preßmassen aus Aminoplasten bis zu einer Höchstmenge im Kalenderjahr von
130 v.H. der nach dem Wert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im
Kalenderjahr 1950, gegen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten
Ursprungszeugnisses ‚....... An 5 Ale
Athoxylinharze .. ae U ezet nennen RT er een rer ARMEE
Anmerkung zu Tarifnr. 39.01 Abs. B
Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
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